LehrplanPLUS FS Förderschwerpunkt Hören

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stand: 08.03.2024
Datei: Förderschule_Hören_Stand_08_03_24.pdf


Bildungsauftrag und Leitgedanken

Schülerschaft mit Förderbedarf Hören

Hörschädigungen entstehen prä-, peri- oder postnatal (Erkrankung, Unfall, akustisches Ereignis, genetisch) und liegen in unterschiedlichen Graden vor:

Grad Hörschwelle
leichtgradig 20–40 dB
mittelgradig 40–60 dB
hochgradig 60–80 dB
an Taubheit grenzend 80–90 dB
gehörlos ab 90 dB

Die Schülerschaft ist äußerst heterogen und umfasst u. a.:
- SuS mit Lautsprache (mit/ohne Hörhilfen)
- SuS mit Gebärdensprache als primärem Kommunikationsmittel
- SuS mit Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
- CODA (children of deaf adults)
- SuS mit Ertaubung oder mehrfachem Förderbedarf

Auswirkungen von Hörschädigungen

  • Wahrnehmung: eingeschränkte auditive Orientierung, veränderter Höreindruck
  • Motorik/Kognition: Gleichgewichtsorgan im Innenohr betroffen; beiläufiges Lernen aus Umgebungssprache nicht möglich
  • Spracherwerb: je nach Hörgrad unterschiedliche Lautsprachentwicklung; Schriftsprache als wichtiger Kompensationsweg
  • Psychosoziale Entwicklung: Kommunikationsschwierigkeiten führen zu Rückzug; Selbstwertgefühl beeinflusst

Profilbildende Elemente

  • Schulhausgestaltung: raumakustische Optimierung, störschalldämmende Materialien, Höranlagen, gute Beleuchtung für Absehen
  • Halbkreisförmige Sitzordnung: visuelle Wahrnehmung aller Kommunikationspartner
  • Digitale Unterstützungsmedien: Tablets, Computer, spezielle Lernprogramme, Gebärdensprachlexika digital
  • Sprachlerngruppen (SpLG I–V):
  • SpLG I: hörgerichtet, geöffnet
  • SpLG II: hörsehgerichtet
  • SpLG III: hörsehgerichtet mit manuellen Hilfen
  • SpLG IV: bilingual (Lautsprache + Deutsche Gebärdensprache)
  • SpLG V: für SuS mit AVWS
  • Pädagogische Audiologie im Klassenraum: Überprüfung von Hörgeräten, CI, Höranlagen
  • Hörgeschädigtenkunde: Selbstreflexion, Umgang mit Hörhilfen

Kommunikationsmittel

  • Lautsprache (mit Hörhilfen)
  • Deutsche Gebärdensprache (DGS)
  • Manuelle Hilfen: Fingeralphabet, phonembestimmtes Manualsystem, lautsprachunterstützende/-begleitende Gebärden
  • Absehen (visuelle Lautsprachperzeption)
  • Schriftsprache

Medienbildung / Digitale Bildung

Übergreifende Medienbildung (S. 61)

Standard-Medienbildungsauftrag: sachgerechter, selbstbestimmter, verantwortungsvoller Umgang mit Medien; kritische Reflexion sozialer Netzwerke.

Alltagskompetenz: „Digital handeln"

Verknüpfung von Medienkompetenz mit den Alltagskompetenzen (Handlungsfeld Digital handeln als fächerübergreifender Rahmen).

FS-spezifische digitale Aspekte

  • Höranlage als IT-Infrastruktur: FM-Anlagen und digitale Hörsysteme im Klassenraum sind Pflichtausstattung
  • Lichtsignalanlagen: Visuelles Feedback in Sporthallen, Schwimmhallen, Fachräumen (ergänzt Tonsignal)
  • Digitale Gebärdensprachlexika: ermöglichen barrierefreien Zugang zu Lernwortschatz
  • Computerunterstützte Sprachsteuerung: Biofeedback-Systeme und visuelle Darstellung der eigenen Sprachproduktion
  • Textbasierte Kommunikation: Schriftsprache und digitale Textkommunikation als Hauptzugang (E-Mail, Messenger, Chat)
  • Buchführung (Wahlfach): Explizite Medienbildung — Nutzung aktueller Informations- und Medienangebote, Datenschutz, Urheberrecht, Recherche

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