IT-Infrastruktur – BdB Oberbayern

Quelle: fs-ob.de (Fachliche Beratung Oberbayern — Beratung digitale Bildung)
Erstellt: 19.06.2026 (geclippt)

Praxisorientierter Überblick für Förderschulen in Oberbayern: Sachaufwand, Förderprogramme, Systembetreuung, Datenschutz und operative IT-Hinweise. Verknüpft und kommentiert viele der bereits eingelesenen Quellen aus Schulträgerperspektive.


Sachaufwand und Stellungnahmen

Rechtsgrundlage: Art. 3 BaySchFG (Schulaufwand liegt beim Schulaufwandsträger), Art. 34 BaySchFG (Leistungen für Schulaufwand), § 15 AVBaySchFG (private Förderschulen).

Verfahren für private Förderschulen (Art. 34a BaySchFG) — gilt bis 31.12.2026:
- Vollständiger Zuschuss von 100 % für Schulaufwand
- Gilt für private Förderschulen und Schulen für Kranke, die an der verbesserten Förderung teilnehmen
- ⚠️ Ab 01.01.2027 abgelöst: Das Einzelbelegverfahren für digitale Infrastruktur entfällt. Die Pro-Schüler-Pauschale des concept-4-saeulen-zuschuss (Säule 1) tritt an seine Stelle. Investitionen aus 2025/2026 werden automatisch über die Pauschale refinanziert. → src-ersatzbeschaffungen-2526

Budgetierungsverfahren (seit 2019, für sonstigen Schulaufwand weiterhin gültig):
- Spitzabrechnung ersetzt durch Pauschalbudget
- Anschaffungen ab 5.000 € sind vom Budget ausgenommen → Einzelbelegprüfung als einmaliger Schulaufwand außerhalb des Budgets (für nicht-digitale Investitionen weiterhin gültig)

Für Refinanzierungsanträge (bis 2026) werden benötigt:
1. Fachlich-technische Stellungnahme der IT-Fachberatung
2. Schulfachliche Stellungnahme des Schulreferenten
3. Aktualisiertes Medienkonzept der Schule samt Ausstattungsplanung


Förderprogramme (Überblick, Stand 2026)

Programm Inhalt Details
SchulMobE Leihgeräte (350 €/Gerät) + Lehrergeräte (bis 1.000 €) src-schulmobe-endgeraete, src-schulmobe-budgetplanung, src-kostenersatz-foerderschulen
Wartungs-/Pflegezuschuss Pro-Schüler-Pauschale, ab 2025, Portal sat:las src-wartungs-pflegezuschuss
Medien-KI-Budget Digitale Bildungsmedien inkl. LLMs src-medien-ki-budget

→ Alle drei werden ab 01.01.2027 in den concept-4-saeulen-zuschuss überführt.


System- und Anwenderbetreuung (BayMBl. 2025 Nr. 244)

Jede staatliche Schule bestellt eine pädagogische Systembetreuerin/einen pädagogischen Systembetreuer; bei größerem Bedarf: Team Pädagogische IT-Dienste.

Aufgabenbereiche

1. Organisatorisch-koordinierend
- Beratung Schulleitung + Gremien (Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragte)
- Mitwirkung bei IT-Beschaffung und -Verwaltung
- Nutzungsordnung, Datenschutz, Sicherheitsregelungen
- Einbindung externer Unterstützungsangebote; interne Onboarding-Strukturen

2. Pädagogisch-didaktisch
- Beratung zu digitalen Bildungsmedien und Lehr-Lern-Szenarien
- Bindeglied für Fachschaften bei digitaler Unterrichtsentwicklung
- Organisation schulinterner Fortbildungen

3. Technisch-unterstützend (First-Level-Support)
- Integration von Endgeräten in IT-Infrastruktur
- Anlaufstelle bei Störungen, Weiterleitung an IT-Administration
- Lösung kleinerer Störungen

Abgrenzung: Second-/Third-Level-Support liegt ausschließlich beim Schulaufwandsträger (IT-Administratoren oder externe Dienstleister). Lehrkräfte der Systembetreuung übernehmen diese Aufgaben nicht.

Fortbildung: ALP Dillingen — Schulnetzkurse (schulnetz.alp.dillingen.de)


Datenschutz (DSGVO an Schulen)

  • DSGVO für bayerische Schulen verbindlich
  • Rechtsgrundlage oder wirksame Einwilligung nötig; Zweckbindung + Datenminimierung
  • Schule ist datenschutzrechtlich verantwortlich (inkl. aller Organe)
  • IT-Dienstleister → Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend
  • Datenschutzverletzungen: unverzügliche Meldung + Dokumentation
  • Hinweise: km.bayern.de/gestalten/digitalisierung/datensicherheit

Operative IT-Hinweise

MFA für BayernCloud Schule (ByCS)

  • Seit 30.09.2024: optionale MFA für Lehrkräfte in ByCS für sensible Anwendungen (Noten, Gutachten, Förderpläne, Prüfungsergebnisse)
  • Ab Februar 2025 (empfohlen): alle Lehrkräfte sollten MFA eingerichtet haben
  • Seit Update 18.2: Passwörter-App auf iPad als zweiter Faktor nutzbar (auch auf demselben Gerät)

Private Endgeräte für schulische Zwecke

  • Zulässig unter Auflagen (Datenschutz!)
  • Muss bei Schulleitung angezeigt werden; Verfahren wurde vereinfacht

DNS-Filter

  • Wichtig für Netzsicherheit und Jugendschutz
  • Vgl. Empfehlung im src-votum-2025: DNS-basiert bevorzugt gegenüber Proxy

Classroom Management: Veyon

  • Freie, quelloffene Software für Linux + Windows
  • Ermöglicht Bildschirmüberwachung, Fernzugriff, Icon-Ansicht aller Geräte
  • Relevanz: Abgrenzung zu MDM (Veyon = pädagogische Oberfläche, nicht anrechenbar im Wartungs-/Pflegezuschuss)

KI-Orientierungsrahmen

  • StmUK veröffentlichte April 2023 Orientierungsrahmen für KI/KI-Textgeneratoren an Schulen
  • Chancen und Risiken; erstellt von Praktikern

Nutzungsordnung

  • Muster für Nutzungsordnungen + Einverständniserklärungen beim KM
  • Grundlage: BayMBl. 2022 Nr. 436 (Hinweise zur Nutzung IT-Infrastruktur und Internetzugang)

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