4-Säulen-Zuschuss zur schulischen IT-Infrastruktur Bayern

Gesetzlicher Gesamtrahmen für die dauerhafte staatliche Beteiligung an der Finanzierung schulischer IT in Bayern. Löst ab 2027 die befristeten Förderprogramme (DigitalPakt Schule, SchulMobE u.a.) ab.

Systemwechsel: Weg von kleinteiligen Förderanträgen mit Nachweis- und Berichtspflichten hin zu einfachen Pro-Schüler-Jahrespauschalen mit flexibler, überjähriger Verwendung.


Zeitleiste

Datum Meilenstein
01.01.2025 Säule 4 (Wartung & Pflege) in Kraft (Art. 5 Abs. 3 BaySchFG)
01.04.2025 SchulMobE-Richtlinie in Kraft (Leihgeräte + Lehrergeräte)
15.07.2024 Medien-KI-Budget in Kraft (bis 31.12.2026)
28.10.2025 Städtetag-Vorstand beschließt zustimmend zum Gesetzentwurf
Nov. 2025 Portal sat:las für Wartungs-/Pflegezuschuss verfügbar
17.12.2025 Gemeinsames Schreiben StMUK/StMF an Schulaufwandsträger
Dez. 2025 Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (Doppelhaushalt 2026/2027)
01.01.2027 Säulen 1–3 in Kraft; Gesamtrahmen 4-Säulen-Zuschuss gilt

Die vier Säulen

Säule 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur

  • Netzwerk, digitales Klassenzimmer, passive und aktive Infrastruktur
  • Ab 2027 als jährliche Pro-Schüler-Pauschale
  • Kontext: src-votum-2025 liefert die technischen Mindestanforderungen

Säule 2 — Mobile Endgeräte (Schüler + Lehrkräfte)

  • Übergang von SchulMobE-Förderanträgen zu gesetzlicher Pauschale
  • Aktuelle Brückenfinanzierung: SchulMobE (kein explizites Enddatum in den Quellen; läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift)
  • Leihgeräte: 350 € Festbetrag; übernahmefähiger Eigenanteil bis 200 € (Art. 34/34a BaySchFG) → effektive Deckungsgrenze 550 € für private Förderschulen; kein beschaffungsrechtlicher Höchstpreis (→ src-kostenersatz-foerderschulen)
  • Lehrergeräte: bis 1.000 € Vollfinanzierung; Städtetag hat Empfehlung zur Nicht-Beschaffung zurückgenommen
  • Quellen: src-schulmobe-endgeraete, src-schulmobe-budgetplanung, src-kostenersatz-foerderschulen

Säule 3 — Digitale Medien / KI-Anwendungen

  • Übergang vom Medien-KI-Budget (läuft 31.12.2026 aus) zur gesetzlichen Pauschale
  • Förderfähig: Lernspiele, Lern-Apps, LLMs — nicht förderfähig: Office, MDM, Verwaltungssoftware
  • Quelle: src-medien-ki-budget

Säule 4 — Wartung und Pflege

  • Bereits seit 01.01.2025 gesetzlich verankert
  • Auszahlung über Portal sat:las (Landesamt für Schule) ab Nov. 2025
  • Basis: Kostenerhebung bei 244 Kommunen; Pauschale per Rechtsverordnung (§ 13c AVBaySchFG)
  • Anrechenbar: IT-Administrations-Personal, externe Dienstleister, MDM-Lizenzen
  • Nicht anrechenbar: Office, Classroom-Management-Software (= investiv)
  • Quelle: src-wartungs-pflegezuschuss

Politische Rahmenbedingungen

  • Träger der Beschaffungspflicht: Schulaufwandsträger (Kommunen, private Träger) — das Gesetz schafft keine Ansprüche der Schulen gegen die Kommunen auf konkrete IT-Ausstattung
  • Städtetag-Forderung: Pauschalenanpassung an Kostenentwicklung + Technologiefortschritt im Gesetzestext (nicht nur Begründung)
  • Abwicklung: Landesamt für Schule + Portal sat:las für alle Säulen
  • Keine Mehrfachförderung mit EU/Bundesmitteln möglich

Flexibilitätsinstrumente: Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit

Die Pauschalen sind deckungsfähig und übertragbar (explizit im Gesetzentwurf, → src-ersatzbeschaffungen-2526). Das sind die zentralen Planungsinstrumente, wenn die Jahrespauschale einer Säule für eine konkrete Investition nicht ausreicht:

Instrument Funktion Praxisbeispiel
Säulenübergreifende Deckung Mittel aus Säule 2 oder 3 können auf Säule 1 umgeschichtet werden Interaktive Tafeln (Säule 1) aus Säule-2-Mitteln mitfinanzieren, wenn kein Gerätebedarf
Überjährige Übertragbarkeit Nicht verausgabte Mittel eines Jahres werden auf Folgejahre übertragen Zwei Jahrestranche kumulieren, um eine größere Einzelinvestition zu finanzieren

Beide Instrumente greifen ohne Genehmigung und ohne Nachweis — die Entscheidung liegt beim Schulaufwandsträger. Damit ist eine Unterdeckung der Jahrespauschale kein grundsätzliches Problem, sondern ein steuerbares Liquiditäts- und Planungsproblem.


Gesetzliche Grundlage (Details)

  • Norm: Art. 5 Abs. 3 BaySchFG (neu), geändert durch Haushaltsgesetz 2026/2027
  • Mittelveranschlagung: Epl. 05, Kap. 05 03 TG 89
  • Zweckbindung: gesetzlich — Pflicht zum Einsatz für digitale Bildungsinfrastruktur; Kontrolle über Rechtsaufsicht
  • Kein Zuwendungsrecht: keine Anträge, keine Verwendungsnachweise, keine Verwendungsnachweisprüfung
  • Normbedarf ≠ Verpflichtung: Die Pro-Schüler-Pauschale bildet ein statistisches Zielbild; Schulen können daraus keine konkreten Ausstattungsansprüche ableiten. (Ausnahme: Wartungs-/Pflegezuschuss — empirisch ermittelt.)
  • Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526

Ersatzbeschaffungen 2025 / 2026

Schulaufwandsträger, die vor 2027 investieren, können diese Maßnahmen nicht gesondert abrechnen — wohl aber ab 2027 über die laufende Jahrespauschale refinanzieren lassen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Investitionen liegen in der Entscheidungsfreiheit der Schulaufwandsträger.

Option Beschreibung
Vorfinanzierung Jetzt investieren → ab 2027 über Pauschale kompensieren
Abwarten Erst ab 2027 investieren, direkt aus Zuschuss

SchulMobE ist ausgenommen (Landesmittel, läuft unabhängig weiter).

Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526


Auswirkung auf Ausbildungsgeräte (Referendare)

Der 4-Säulen-Zuschuss hat den ursprünglich kommunizierten pauschalen 4-Jahres-Gerätetausch bei den staatlichen Ausbildungsgeräten für Referendare gestrichen. Durch die veränderte Vertragslage mit der Telekom läuft der Vertrag mindestens bis Ende Oktober 2027. Gerätebundles werden über die 4-Jahre-Grenze hinaus weitergegeben; Seminarlehrkräfte behalten ihre Geräte.

Quelle: src-ausbildungsgeraete-programm


Abgrenzung zu laufenden Programmen

Programm Status Nachfolge
DigitalPakt Schule / DP 2.0 geht vollständig im 4-Säulen-Zuschuss auf — kein separates Programm Säulen 1 + 2
SchulMobE läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift (kein explizites Enddatum in Quellen) Säule 2
Medien-KI-Budget bis 31.12.2026 Säule 3
Wartungs-/Pflegezuschuss seit 01.01.2025 aktiv = Säule 4

Bundesmittel aus dem DP 2.0 werden durch Bayern auf 2027–2030 verteilt (je ein Viertel). Für 2025/2026 stehen keine Bundesmittel zur Verfügung.