4-Säulen-Zuschuss zur schulischen IT-Infrastruktur Bayern
Gesetzlicher Gesamtrahmen für die dauerhafte staatliche Beteiligung an der Finanzierung schulischer IT in Bayern. Löst ab 2027 die befristeten Förderprogramme (DigitalPakt Schule, SchulMobE u.a.) ab.
Systemwechsel: Weg von kleinteiligen Förderanträgen mit Nachweis- und Berichtspflichten hin zu einfachen Pro-Schüler-Jahrespauschalen mit flexibler, überjähriger Verwendung.
Zeitleiste
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 01.01.2025 | Säule 4 (Wartung & Pflege) in Kraft (Art. 5 Abs. 3 BaySchFG) |
| 01.04.2025 | SchulMobE-Richtlinie in Kraft (Leihgeräte + Lehrergeräte) |
| 15.07.2024 | Medien-KI-Budget in Kraft (bis 31.12.2026) |
| 28.10.2025 | Städtetag-Vorstand beschließt zustimmend zum Gesetzentwurf |
| Nov. 2025 | Portal sat:las für Wartungs-/Pflegezuschuss verfügbar |
| 17.12.2025 | Gemeinsames Schreiben StMUK/StMF an Schulaufwandsträger |
| Dez. 2025 | Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (Doppelhaushalt 2026/2027) |
| 01.01.2027 | Säulen 1–3 in Kraft; Gesamtrahmen 4-Säulen-Zuschuss gilt |
Die vier Säulen
Säule 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur
- Netzwerk, digitales Klassenzimmer, passive und aktive Infrastruktur
- Ab 2027 als jährliche Pro-Schüler-Pauschale
- Kontext: src-votum-2025 liefert die technischen Mindestanforderungen
Säule 2 — Mobile Endgeräte (Schüler + Lehrkräfte)
- Übergang von SchulMobE-Förderanträgen zu gesetzlicher Pauschale
- Aktuelle Brückenfinanzierung: SchulMobE (kein explizites Enddatum in den Quellen; läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift)
- Leihgeräte: 350 € Festbetrag; übernahmefähiger Eigenanteil bis 200 € (Art. 34/34a BaySchFG) → effektive Deckungsgrenze 550 € für private Förderschulen; kein beschaffungsrechtlicher Höchstpreis (→ src-kostenersatz-foerderschulen)
- Lehrergeräte: bis 1.000 € Vollfinanzierung; Städtetag hat Empfehlung zur Nicht-Beschaffung zurückgenommen
- Quellen: src-schulmobe-endgeraete, src-schulmobe-budgetplanung, src-kostenersatz-foerderschulen
Säule 3 — Digitale Medien / KI-Anwendungen
- Übergang vom Medien-KI-Budget (läuft 31.12.2026 aus) zur gesetzlichen Pauschale
- Förderfähig: Lernspiele, Lern-Apps, LLMs — nicht förderfähig: Office, MDM, Verwaltungssoftware
- Quelle: src-medien-ki-budget
Säule 4 — Wartung und Pflege
- Bereits seit 01.01.2025 gesetzlich verankert
- Auszahlung über Portal sat:las (Landesamt für Schule) ab Nov. 2025
- Basis: Kostenerhebung bei 244 Kommunen; Pauschale per Rechtsverordnung (§ 13c AVBaySchFG)
- Anrechenbar: IT-Administrations-Personal, externe Dienstleister, MDM-Lizenzen
- Nicht anrechenbar: Office, Classroom-Management-Software (= investiv)
- Quelle: src-wartungs-pflegezuschuss
Politische Rahmenbedingungen
- Träger der Beschaffungspflicht: Schulaufwandsträger (Kommunen, private Träger) — das Gesetz schafft keine Ansprüche der Schulen gegen die Kommunen auf konkrete IT-Ausstattung
- Städtetag-Forderung: Pauschalenanpassung an Kostenentwicklung + Technologiefortschritt im Gesetzestext (nicht nur Begründung)
- Abwicklung: Landesamt für Schule + Portal sat:las für alle Säulen
- Keine Mehrfachförderung mit EU/Bundesmitteln möglich
Flexibilitätsinstrumente: Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit
Die Pauschalen sind deckungsfähig und übertragbar (explizit im Gesetzentwurf, → src-ersatzbeschaffungen-2526). Das sind die zentralen Planungsinstrumente, wenn die Jahrespauschale einer Säule für eine konkrete Investition nicht ausreicht:
| Instrument | Funktion | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Säulenübergreifende Deckung | Mittel aus Säule 2 oder 3 können auf Säule 1 umgeschichtet werden | Interaktive Tafeln (Säule 1) aus Säule-2-Mitteln mitfinanzieren, wenn kein Gerätebedarf |
| Überjährige Übertragbarkeit | Nicht verausgabte Mittel eines Jahres werden auf Folgejahre übertragen | Zwei Jahrestranche kumulieren, um eine größere Einzelinvestition zu finanzieren |
Beide Instrumente greifen ohne Genehmigung und ohne Nachweis — die Entscheidung liegt beim Schulaufwandsträger. Damit ist eine Unterdeckung der Jahrespauschale kein grundsätzliches Problem, sondern ein steuerbares Liquiditäts- und Planungsproblem.
Gesetzliche Grundlage (Details)
- Norm: Art. 5 Abs. 3 BaySchFG (neu), geändert durch Haushaltsgesetz 2026/2027
- Mittelveranschlagung: Epl. 05, Kap. 05 03 TG 89
- Zweckbindung: gesetzlich — Pflicht zum Einsatz für digitale Bildungsinfrastruktur; Kontrolle über Rechtsaufsicht
- Kein Zuwendungsrecht: keine Anträge, keine Verwendungsnachweise, keine Verwendungsnachweisprüfung
- Normbedarf ≠ Verpflichtung: Die Pro-Schüler-Pauschale bildet ein statistisches Zielbild; Schulen können daraus keine konkreten Ausstattungsansprüche ableiten. (Ausnahme: Wartungs-/Pflegezuschuss — empirisch ermittelt.)
- Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526
Ersatzbeschaffungen 2025 / 2026
Schulaufwandsträger, die vor 2027 investieren, können diese Maßnahmen nicht gesondert abrechnen — wohl aber ab 2027 über die laufende Jahrespauschale refinanzieren lassen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Investitionen liegen in der Entscheidungsfreiheit der Schulaufwandsträger.
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Vorfinanzierung | Jetzt investieren → ab 2027 über Pauschale kompensieren |
| Abwarten | Erst ab 2027 investieren, direkt aus Zuschuss |
SchulMobE ist ausgenommen (Landesmittel, läuft unabhängig weiter).
Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526
Auswirkung auf Ausbildungsgeräte (Referendare)
Der 4-Säulen-Zuschuss hat den ursprünglich kommunizierten pauschalen 4-Jahres-Gerätetausch bei den staatlichen Ausbildungsgeräten für Referendare gestrichen. Durch die veränderte Vertragslage mit der Telekom läuft der Vertrag mindestens bis Ende Oktober 2027. Gerätebundles werden über die 4-Jahre-Grenze hinaus weitergegeben; Seminarlehrkräfte behalten ihre Geräte.
Quelle: src-ausbildungsgeraete-programm
Abgrenzung zu laufenden Programmen
| Programm | Status | Nachfolge |
|---|---|---|
| DigitalPakt Schule / DP 2.0 | geht vollständig im 4-Säulen-Zuschuss auf — kein separates Programm | Säulen 1 + 2 |
| SchulMobE | läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift (kein explizites Enddatum in Quellen) | Säule 2 |
| Medien-KI-Budget | bis 31.12.2026 | Säule 3 |
| Wartungs-/Pflegezuschuss | seit 01.01.2025 aktiv | = Säule 4 |
Bundesmittel aus dem DP 2.0 werden durch Bayern auf 2027–2030 verteilt (je ein Viertel). Für 2025/2026 stehen keine Bundesmittel zur Verfügung.