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4-Säulen-Zuschuss zur schulischen IT-Infrastruktur Bayern

Gesetzlicher Gesamtrahmen für die dauerhafte staatliche Beteiligung an der Finanzierung schulischer IT in Bayern. Löst ab 2027 die befristeten Förderprogramme (DigitalPakt Schule, SchulMobE u.a.) ab.

Systemwechsel: Weg von kleinteiligen Förderanträgen mit Nachweis- und Berichtspflichten hin zu einfachen Pro-Schüler-Jahrespauschalen mit flexibler, überjähriger Verwendung.

Vier Grundprinzipien der Konzeption (laut offiziellem StMUK-Handout, src-vsz-handout-konzeption-2026): transparent (Schulaufwandsträger können vorab abschätzen, wieviel sie erhalten und warum), flexibel (Mittel dort einsetzbar, wo/wofür sie gebraucht werden — Trägerbudgets), planbar (für große Maßnahmen wie kleine Ersatzbeschaffungen nutzbar — Ansparmöglichkeit), bedarfsgerecht (schulartspezifische und schulstatistische Bedarfe berücksichtigt).


Zeitleiste

Datum Meilenstein
01.01.2025 Säule 4 (Wartung & Pflege) in Kraft (Art. 5 Abs. 3 BaySchFG)
01.04.2025 SchulMobE-Richtlinie in Kraft (Leihgeräte + Lehrergeräte)
15.07.2024 Medien-KI-Budget in Kraft (bis 31.12.2026)
28.10.2025 Städtetag-Vorstand beschließt zustimmend zum Gesetzentwurf
Nov. 2025 Portal sat:las für Wartungs-/Pflegezuschuss verfügbar
17.12.2025 Gemeinsames Schreiben StMUK/StMF an Schulaufwandsträger
Dez. 2025 Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (Doppelhaushalt 2026/2027)
08.05.2026 Gesetz verkündet (GVBl Nr. 9/2026): Pauschalbeträge Säulen 1–3 gesetzlich fixiert (Art. 5 Abs. 3 BaySchFG neu), Multiplikatoren für private FS (Art. 30 neu) → src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung
14.07.2026 BdB-Informationsveranstaltung (Gesetzestext, Berechnungsgrundlagen, Dialogkampagne) → src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07
01.01.2027 Säulen 1–3 in Kraft; Gesamtrahmen 4-Säulen-Zuschuss gilt
06.10.2026 Briefing/Materialübergabe an alle eingesetzten BdB vor der Dialogkampagne
22.10.2026 Kick-off Informations- und Dialogkampagne (Phase 1, landesweiter Livestream) → concept-informationsdialogkampagne-4sz
26.–29.10.2026 Dialogkampagne Phase 2 (Regierungsbezirk) + Phase 3 (Regional)
Herbst/Frühherbst 2027 Erstauszahlung des 4-Säulen-Zuschusses (gekoppelt an amtliche Schuldaten des abgelaufenen Schuljahres), durch Landesamt für Schule
2028 Erste jährliche Dynamisierung der Pauschalen (Verbraucherpreisindex Bayern)

Die vier Säulen

Die konkreten Pauschalbeträge je Schüler/Haushaltsjahr für die Säulen 1–3 stehen seit dem Gesetz vom 08.05.2026 betragsgenau im Gesetz — vollständige Tabelle (13 Schularten) und Multiplikatoren für private Förderschulen: src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung. Auszug Förderschulbereich: Förderzentrum Jgst. 1–6: 94,16/94,78/6,67 €; Jgst. 7–10: 94,16/140,29/15,08 €; Berufliche FS: 161,17/83,14/10,84 € (Säule 1/2/3). Jährliche Dynamisierung per Verbraucherpreisindex Bayern.

Säule 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur

  • Netzwerk, digitales Klassenzimmer, passive und aktive Infrastruktur
  • Ab 2027 als jährliche Pro-Schüler-Pauschale
  • Kontext: src-votum-2025 liefert die technischen Mindestanforderungen
  • Sonderausstattung zur sonderpädagogischen Förderung: laut StMUK-Handout als vierter Unterpunkt von Säule 1 benannt (neben Netzwerk, digitalem Klassenzimmer, integrierten Fachunterrichtsräumen berufl. Schulen) — vermutlich bauliche/stationäre Assistenz- bzw. Zusatzausstattung an Förderzentren (z. B. behinderungsspezifische Ein-/Ausgabegeräte, barrierefreie Anpassungen), abzugrenzen von den mobilen Endgeräten in Säule 2 (dort z. B. 100 %-Ausstattungsquote Förderzentrum Jgst. 7–10). Klärungsbedarf: Die Quelle listet den Begriff nur stichwortartig auf, ohne konkrete Beispiele, Umfang oder eigene Berechnungsgrundlage zu nennen — offen, ob dafür ein eigener Kostenanteil innerhalb der Säule-1-Pauschale kalkuliert wurde oder ob es in der allgemeinen Normschule-Berechnung aufgeht. Weitere Informationen (z. B. aus dem vollständigen VSZ-Handout-PDF oder Rückfrage StMUK) noch zu beschaffen. Als offene Frage 15 dokumentiert in synthesis-offene-fragen-kostenersatz-umstellung.

Säule 2 — Mobile Endgeräte (Schüler + Lehrkräfte)

  • Übergang von SchulMobE-Förderanträgen zu gesetzlicher Pauschale
  • Aktuelle Brückenfinanzierung: SchulMobE (kein explizites Enddatum in den Quellen; läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift)
  • Leihgeräte: 350 € Festbetrag; übernahmefähiger Eigenanteil bis 200 € (Art. 34/34a BaySchFG) → effektive Deckungsgrenze 550 € für private Förderschulen; kein beschaffungsrechtlicher Höchstpreis (→ src-kostenersatz-foerderschulen)
  • Lehrergeräte: bis 1.000 € Vollfinanzierung; Städtetag hat Empfehlung zur Nicht-Beschaffung zurückgenommen
  • Lehrer-Dienstgeräte-Debatte endgültig geklärt: kommunale Spitzenverbände haben zugestimmt (Landkreistag → Städte-/Gemeindetag → Bezirketag), verbunden mit Aufhebung des SchulMobE-Boykotts; Vollausstattung aller Lehrkräfte (inkl. Vorbereitungsdienst, weiteres päd. Personal) über 4SZ durch Schulaufwandsträger ist in der Gesetzesbegründung verschriftlicht
  • Lehrkraft-Definition: jede Person mit ≥ 1 Std. eigenständigem Unterricht (auch Teilzeit, auch kirchliches Personal bei Religionsunterricht); kein individueller Rechtsanspruch, aber Regel ist Vollausstattung
  • Begriffswechsel „Lehrergerätepool": statt fest personalisierter „Dienstgeräte" (Begriff soll nicht mehr verwendet werden) ein Pool je Schule, größer als Zahl der dauerhaft dort tätigen Lehrkräfte (Puffer für Referendare/Aushilfen)
  • Vorbereitungsdienst: künftig Gerät aus dem Lehrergerätepool der Einsatzschule (nicht mehr Unterscheidung Einsatz-/Seminarschule); Vertragsverlängerung mit dem staatlichen Anbieter (Telekom) in Verhandlung, Ziel Unterschrift Februar 2027 — Details unter „Auswirkung auf Ausbildungsgeräte" unten
  • Quellen: src-schulmobe-endgeraete, src-schulmobe-budgetplanung, src-kostenersatz-foerderschulen, src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07

Säule 3 — Digitale Medien / KI-Anwendungen

  • Übergang vom Medien-KI-Budget (läuft 31.12.2026 aus) zur gesetzlichen Pauschale
  • Förderfähig: Lernspiele, Lern-Apps, LLMs — nicht förderfähig: Office, MDM, Verwaltungssoftware
  • Quelle: src-medien-ki-budget

Säule 4 — Wartung und Pflege

  • Bereits seit 01.01.2025 gesetzlich verankert
  • Auszahlung über Portal sat:las (Landesamt für Schule) ab Nov. 2025
  • Basis: Kostenerhebung bei 244 Kommunen; Pauschale per Rechtsverordnung (§ 13c AVBaySchFG)
  • Anrechenbar: IT-Administrations-Personal, externe Dienstleister, MDM-Lizenzen, Virenscanner, Fernwartungssoftware, Ticketsysteme (SG44, Mai 2026)
  • Nicht anrechenbar: Office-Lizenzen, Classroom-Management-Software (= investiv); MS Office kein notwendiger Schulaufwand (BayernCloud Schule gratis)
  • Kostenersatz-Ausschluss: Weil diese Kosten ab 2025 durch die Pauschale abgegolten sind, ist Kostenersatz (Art. 34a BaySchFG) für Virenscanner/MDM/Adminsoftware nicht mehr möglich
  • Quelle: src-wartungs-pflegezuschuss, src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44

Offene Frage: SVE-Kinder in der Pauschalenberechnung

Anfrage einer Förderschule (29.07.2026): Werden Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) bei der Pro-Schüler-Pauschale mitgezählt? Bisherige Kommunikation spricht durchgängig nur von „Schülerinnen und Schülern"/Jahrgangsstufen.

  • Dagegen spricht: Die gesetzliche Pauschalbeträge-Tabelle (src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung) nennt für Förderzentren explizit nur „Jgst. 1–6" und „Jgst. 7–10"; SVE-Kinder sind noch nicht schulpflichtig und keiner Jahrgangsstufe zugeordnet. Die Normschule-Berechnung basiert auf den amtlichen Schuldaten je Jahrgangsstufe (src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07) — SVE fällt dort konzeptionell heraus.
  • Dafür spricht: Der Geltungsbereich des BaySchFG (Art. 1) nennt Schulvorbereitende Einrichtungen ausdrücklich als vom Gesetz erfasst (src-bayschfg).
  • Status: In keiner der bisherigen Quellen (Gesetzestext, VSZ-Handout, BdB-Infoveranstaltung 14.07.2026) explizit geklärt. Echte Wissenslücke — Klärung bei StMUK/Landesamt für Schule empfohlen, ggf. Thema für die Dialogkampagne ab Herbst 2026.

Politische Rahmenbedingungen

  • Träger der Beschaffungspflicht: Schulaufwandsträger (Kommunen, private Träger) — das Gesetz schafft keine Ansprüche der Schulen gegen die Kommunen auf konkrete IT-Ausstattung
  • Städtetag-Forderung: Pauschalenanpassung an Kostenentwicklung + Technologiefortschritt im Gesetzestext (nicht nur Begründung)
  • Abwicklung: Landesamt für Schule + Portal sat:las für alle Säulen
  • Keine Mehrfachförderung mit EU/Bundesmitteln möglich

Flexibilitätsinstrumente: drei Dimensionen

Die Pauschalen sind deckungsfähig und übertragbar (explizit im Gesetzentwurf, → src-ersatzbeschaffungen-2526) — laut offiziellem Konzeptions-Handout konkret in drei Dimensionen. Das sind die zentralen Planungsinstrumente, wenn die Jahrespauschale einer Säule für eine konkrete Investition nicht ausreicht:

Instrument Funktion Praxisbeispiel
Inhaltlich flexibel (säulenübergreifend) Mittel aus Säule 2 oder 3 können auf Säule 1 umgeschichtet werden Interaktive Tafeln (Säule 1) aus Säule-2-Mitteln mitfinanzieren, wenn kein Gerätebedarf
Örtlich flexibel (schulübergreifend) Mittel können zwischen Schulen desselben Aufwandsträgers umgeschichtet werden Eine Schule mit akutem Ausstattungsbedarf wird aus dem Budget einer anderen Schule desselben Trägers mitfinanziert
Zeitlich flexibel (überjährig) Nicht verausgabte Mittel eines Jahres werden auf Folgejahre übertragen Zwei Jahrestranchen kumulieren, um eine größere Einzelinvestition zu finanzieren

Alle drei Instrumente greifen ohne Genehmigung und ohne Nachweis, streng innerhalb der Zweckbindung Schul-IT — die Entscheidung liegt beim Schulaufwandsträger. Damit ist eine Unterdeckung der Jahrespauschale kein grundsätzliches Problem, sondern ein steuerbares Liquiditäts- und Planungsproblem.

Wichtige Einschränkung: Beide Flexibilitätsinstrumente gelten nur innerhalb der Säulen 1–3. Säule 4 (Wartung/Pflege) steht in einem eigenen Gesetzesabschnitt und ist von der säulenübergreifenden Umschichtung ausgenommen — nur zeitliche Ansparung ist auch hier möglich. Faktisch handelt es sich damit eher um einen „3+1-Säulen-Zuschuss". Quelle: src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07


Berechnungsgrundlage „Normschule": Ausstattungsquoten und Pauschalen-Rechenbeispiel

Alle Pauschalen wurden schulscharf für über 6.000 Einzelschulen berechnet (amtliche Schuldaten + IT-Umfrage der Schulen) und erst danach zu Schulart-Durchschnitten aggregiert. Zentrale Ausstattungsquoten:

Bereich Zielquote/Wert
Digitales Klassenzimmer 69 % der Unterrichtsräume; Standardpreis 5.920 €; Nutzungsdauer 7 Jahre
LAN/WLAN-Ausleuchtung 100 % der Unterrichtsräume
Computerräume (Durchschnitt) 52 % (stark schulartabhängig: bis 100 % wo Informatik Fachunterricht ist, sonst niedriger — durch 1:1-Mobilgeräte teilweise ersetzbar)
Integrierte Fachunterrichtsräume (berufl. Schulen) 14 % aller Unterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen (korrigiert; das offizielle Konzeptions-Handout präzisiert die zuvor aus der Audio-Infoveranstaltung übernommene Angabe „40 %")
Mobile Endgeräte, nicht-DSDZ-Klassen 1:2-Ausstattung = 50 % aller SuS, die nicht in 1:1-Ausstattungsklassen sind (Grundschule; Mittelschule Jgst. 5–6)
Mobile Endgeräte, DSDZ-Ersatzquote Mittelschule (Jgst. 7+) 14 % (empirischer Elternanteil ohne DSDZ-Teilnahme)
Mobile Endgeräte, DSDZ-Ersatzquote andere DSDZ-Schularten 7 % der SuS in 1:1-Ausstattungsklassen
Mobile Endgeräte, Förderzentrum Jgst. 7–10 100 % (1:1) — DSDZ hat sich für Förderschulen empirisch nicht bewährt
Lehrergeräte 100 % Ausstattungsquote, 1.000 €/Gerät
Teilzeitbeschulung-Faktor Berufsschule 0,4; Berufsschule z. sonderpäd. Förderung 0,55; sonstige berufl. Schulen mit Teilzeitklassen (u. a. BOS) 0,5

Rechenbeispiel Grundschule/Mittelschule (Detailtabelle Förderschulen: src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung):

Schulart Säule 1 Säule 2 Säule 3
Grundschule 45,40 € 59,40 € 4,68 €
Mittelschule höher (kleinere Klassenstärke) niedriger (höhere DSDZ-Abdeckung ab Jgst. 7) höher (24 € Gerätepauschale statt 16 €)

Säule 1 hängt primär von der durchschnittlichen Klassenstärke ab, Säule 2 von Ausstattungsquote + Lehrer-Schüler-Verhältnis (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet), Säule 3 ist eine Gerätepauschale (16 €/Gerät/Jahr Grundschule, 24 € weiterführende Schulen, 32 € berufsqualifizierende Schulen — laut Referent „einigermaßen willkürliche" Staffelung ohne eigene empirische Grundlage).

Sprachregelung der Gesetzesbegründung: Die „Normschule"/das Zielbild ist reine Berechnungsgrundlage für die Pauschalen (und Verwendungsnachweis gegenüber dem Bund für DigitalPakt-II-Mittel) — sie begründet keine Ansprüche. Die tatsächlichen Ausstattungsziele entstehen im Dialog vor Ort und können über oder unter dem Zielbild liegen.

Quelle: src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07


Kostenersatz-Formel für private Schulen: Herleitung der Multiplikatoren

Die Multiplikatoren aus src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung sind so konstruiert, dass private Förderschulen/Schulen für Kranke 100 % des Normbedarfs einer vergleichbaren öffentlichen Schule erhalten (= Definition von Kostenersatz):

Säule Staatliche Pauschale deckt … des Normbedarfs Multiplikator privat
1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur 60 % × 1,667 (= 5/3)
2 — Mobile Endgeräte kein fester Anteil (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet) — näherungsweise ca. 67 % × ca. 1,5 (Ausnahme: Realschule z. sonderpäd. Förderung deutlich niedriger, wegen abweichender DSDZ-Teilnahme)
3 — Medien/KI-Anwendungen 50 % × 2,0
4 — Wartung/Pflege 50 % × 2,0

Weil die Pauschale bereits 100 % des Normbedarfs abdeckt, gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Eigenanteilen — weder für öffentliche noch für private Schulaufwandsträger. Ob zusätzliches eigenes Geld investiert wird, bleibt dem lokalen Dialog überlassen.

Quelle: src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07


Gesetzliche Grundlage (Details)

  • Norm: Art. 5 Abs. 3 BaySchFG (neu, Säulen 1–3) + Abs. 4 (bisheriger Abs. 3, Säule 4); verkündet als Art. 18 des Gesetzes vom 08.05.2026 (GVBl Nr. 9/2026) → src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung
  • Private Förderschulen/Schulen für Kranke: Art. 30 BaySchFG (neu) — Zuschuss mit Multiplikatoren: Säule 1 × 1,667; Säule 2 × 1,491 (RS z. sonderpäd. Förderung × 1,208); Säule 3 und Wartung/Pflege × 2,0
  • Mittelveranschlagung: Epl. 05, Kap. 05 03 TG 89
  • Zweckbindung: gesetzlich — Pflicht zum Einsatz für digitale Bildungsinfrastruktur; Kontrolle über Rechtsaufsicht
  • Kein Zuwendungsrecht: keine Anträge, keine Verwendungsnachweise, keine Verwendungsnachweisprüfung
  • Normbedarf ≠ Verpflichtung: Die Pro-Schüler-Pauschale bildet ein statistisches Zielbild; Schulen können daraus keine konkreten Ausstattungsansprüche ableiten. (Ausnahme: Wartungs-/Pflegezuschuss — empirisch ermittelt.)
  • Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526, src-bayschfg (Gesetzestext Art. 5 Abs. 3 und Art. 54)

Ersatzbeschaffungen 2025 / 2026

Schulaufwandsträger, die vor 2027 investieren, können diese Maßnahmen nicht gesondert abrechnen — wohl aber ab 2027 über die laufende Jahrespauschale refinanzieren lassen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Investitionen liegen in der Entscheidungsfreiheit der Schulaufwandsträger.

Option Beschreibung
Vorfinanzierung Jetzt investieren → ab 2027 über Pauschale kompensieren
Abwarten Erst ab 2027 investieren, direkt aus Zuschuss

SchulMobE ist ausgenommen (Landesmittel, läuft unabhängig weiter).

Quelle: src-ersatzbeschaffungen-2526


Auswirkung auf Ausbildungsgeräte (Referendare)

Der 4-Säulen-Zuschuss hat den ursprünglich kommunizierten pauschalen 4-Jahres-Gerätetausch bei den staatlichen Ausbildungsgeräten für Referendare gestrichen. Gerätebundles werden über die 4-Jahre-Grenze hinaus weitergegeben; Seminarlehrkräfte behalten ihre Geräte.

Update 14.07.2026 (BdB-Infoveranstaltung): Die Verhandlung zur Vertragsverlängerung mit dem Anbieter (Telekom) läuft; Ziel ist eine Unterschrift im Februar 2027 (noch offen wegen vergaberechtlicher Fragen). Bei Erfolg werden ab Februar 2027 neu beginnende Seminare nochmals vollständig vom Start ausgestattet, der Vertrag läuft dann bis Mitte 2029 weiter — das präzisiert die frühere Angabe „mindestens bis Ende Oktober 2027". Langfristig sollen Referendar:innen ein Gerät aus dem Lehrergerätepool der Einsatzschule erhalten statt eines gesonderten staatlichen Ausbildungsgeräts (siehe Säule 2 oben).

Quelle: src-ausbildungsgeraete-programm, src-4-saeulen-infoveranstaltung-bdb-2026-07


Informations- und Dialogkampagne (Herbst 2026)

Landesweite Kommunikationsoffensive vor Inkrafttreten des 4SZ: Kick-off-Livestream (22.10.2026) gefolgt von Regierungsbezirks- und Regionalveranstaltungen (26.–29.10.2026), durchgeführt von BdB-Teams. Ziel ist die Vorbereitung des eigentlichen Ausstattungsdialogs vor Ort zwischen Schule und Schulaufwandsträger. Detailkonzept, BdB-Einsatzmodell und Bildmetapher → concept-informationsdialogkampagne-4sz


Sondertatbestände für private Förderschulen

Folgende IT-Ausstattung ist nicht vom 4SZ erfasst (keine unterrichtlich genutzte Ausstattung), bleibt aber als Schulaufwand refinanzierbar — diese Sondertatbestände wurden vom StMUK (SG44, Abt. IV) am 23.06.2026 klargestellt:

Sondertatbestand Status
E-Mail-Adressen Lehrkräfte (private FS) Schulaufwand, nicht 4SZ
Schulkommunikationssoftware (SchulManager, Untis, Info-/Elternportal) Schulaufwand, nicht 4SZ
Schulhomepage Schulaufwand, nicht 4SZ
IT-Ausstattung Schulsekretariat Schulaufwand, nicht 4SZ
IT-Ausstattung Schulleitung (wenn auch unterrichtend ≥1 Std.) Im 4SZ erfasst
IT für Trägerverwaltung Weder 4SZ noch Schulaufwand

Quelle: src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende


Abgrenzung zu laufenden Programmen

Programm Status Nachfolge
DigitalPakt Schule / DP 2.0 geht vollständig im 4-Säulen-Zuschuss auf — kein separates Programm Säulen 1 + 2
SchulMobE läuft bis 4-Säulen-Gesetz greift (kein explizites Enddatum in Quellen) Säule 2
Medien-KI-Budget bis 31.12.2026 Säule 3
Wartungs-/Pflegezuschuss seit 01.01.2025 aktiv = Säule 4

Bundesmittel aus dem DP 2.0 werden durch Bayern auf 2027–2030 verteilt (je ein Viertel). Für 2025/2026 stehen keine Bundesmittel zur Verfügung.