SchulMobE: Budgeterhöhung und Zweitanträge (03.06.2026)
Quelle: Moodle-Beitrag StMUK, 03.06.2026
Kontext: Aktualisierung nach Veröffentlichung Haushalt 2026
Vorgeschichte: SchulMobE startete am 1.4.2025 zunächst mit getrennten, jahresgebundenen Budgets für Leih- und Lehrergeräte (src-schulmobe-wup-start-2025-04). Im Dezember 2025 wurden diese Budgets geöffnet (freie Umschichtung) und der Förderzeitraum bis Ende 2026/Antragsfrist bis 31.03.2027 verlängert, verbunden mit der Ankündigung einer Budgeterhöhung nach dem Doppelhaushalt 2026/27 (src-schulmobe-verlaengerung-2025-12) — die unten beschriebene ~50-%-Erhöhung vom Juni 2026 ist die Einlösung dieser Ankündigung.
Aktuelle Mitteilung zur SchulMobE-Richtlinie (Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte) nach Haushaltsbeschluss 2026.
Wesentliche Änderungen
- Budgets der Schulaufwandsträger erhöht um durchschnittlich ~50 % gegenüber ursprünglichem Budget
- Aktualisierte Antragsunterlagen unter www.km.bayern.de/schulmobe
- Musterbefüllung für Zweitanträge folgt „in den kommenden Tagen" (Stand: 03.06.2026)
Zweitantrag / Nachverrechnung
- Schulaufwandsträger können ab sofort Zweit- oder Erstanträge stellen
- Bei Schulaufwandsträgern, die beim Erstantrag erheblich über das Budget hinaus auf Eigenmittel beschafft haben: Nachverrechnung möglich — Regierung tritt aktiv auf betreffende Träger zu
Budgetverteilung (Haushalt 2026)
Bei der Neuberechnung wurden gleiche Haushaltsmittel für Lehrergeräte verwendet wie im Vorjahr (bei insgesamt geringerer Gesamtsumme). Folge:
- Lehrergerätezahlen in der Budgetierung steigen stärker an als Leihgerätezahlen
- Beide Quoten in der Anlage zur SchulMobE ausgewiesen
Kommunikation
- Schulaufwandsträger wurden bereits informiert
- Schulen erhalten voraussichtlich in den ersten Wochen nach Pfingstferien ein Schreiben über:
- Budgetaktualisierung in SchulMobE
- Ab 01.01.2027 geltenden Vier-Säulen-Zuschuss
Schreiben an die Schulen: Neufassung 2026 (Juli 2026)
Quelle: Informationsschreiben an Schulen (raw: Neufassung SchulMobE 2026.md) — der SchulMobE-Teil des oben angekündigten Schreibens an die Schulen.
- Neufassung der Richtlinie zu Beginn 2026: Der Einsatz der Fördermittel wurde flexibilisiert — das Gesamtbudget (mit Haushalt 2026 nochmals erhöht) kann bedarfsgerecht aufgeteilt werden auf:
- Leihgeräte zum Festbetrag 350 €
- Lehrergeräte zum Festbetrag bis 1.000 €
- Rollenklärung: Schulaufwandsträger sind Antragsteller, Beschaffende und Eigentümer; sie stellen die Geräte der Schulleitung zur Nutzung gemäß Medienkonzept bzw. zur Verteilung an Lehrkräfte bereit.
- Politische Einordnung: Die Kommunalen Spitzenverbände hatten die Richtlinie anfangs abgelehnt und ihren Mitgliedern von einer Inanspruchnahme abgeraten — diese Einschätzung wurde zwischenzeitlich revidiert. Der geförderten Beschaffung steht damit nichts im Wege.
- Freiwillige Leistung des Freistaats: keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme, keine Ansprüche der Schule gegenüber dem Schulaufwandsträger. Schulen mit Gerätebedarf sollen zeitnah aktiv auf ihren Schulaufwandsträger zugehen (offener Dialog empfohlen).
- Informationen und FAQ: www.km.bayern.de/schulmobe
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