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SchulMobE: Budgeterhöhung und Zweitanträge (03.06.2026)

Quelle: Moodle-Beitrag StMUK, 03.06.2026
Kontext: Aktualisierung nach Veröffentlichung Haushalt 2026

Vorgeschichte: SchulMobE startete am 1.4.2025 zunächst mit getrennten, jahresgebundenen Budgets für Leih- und Lehrergeräte (src-schulmobe-wup-start-2025-04). Im Dezember 2025 wurden diese Budgets geöffnet (freie Umschichtung) und der Förderzeitraum bis Ende 2026/Antragsfrist bis 31.03.2027 verlängert, verbunden mit der Ankündigung einer Budgeterhöhung nach dem Doppelhaushalt 2026/27 (src-schulmobe-verlaengerung-2025-12) — die unten beschriebene ~50-%-Erhöhung vom Juni 2026 ist die Einlösung dieser Ankündigung.

Aktuelle Mitteilung zur SchulMobE-Richtlinie (Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte) nach Haushaltsbeschluss 2026.


Wesentliche Änderungen

  • Budgets der Schulaufwandsträger erhöht um durchschnittlich ~50 % gegenüber ursprünglichem Budget
  • Aktualisierte Antragsunterlagen unter www.km.bayern.de/schulmobe
  • Musterbefüllung für Zweitanträge folgt „in den kommenden Tagen" (Stand: 03.06.2026)

Zweitantrag / Nachverrechnung

  • Schulaufwandsträger können ab sofort Zweit- oder Erstanträge stellen
  • Bei Schulaufwandsträgern, die beim Erstantrag erheblich über das Budget hinaus auf Eigenmittel beschafft haben: Nachverrechnung möglich — Regierung tritt aktiv auf betreffende Träger zu

Budgetverteilung (Haushalt 2026)

Bei der Neuberechnung wurden gleiche Haushaltsmittel für Lehrergeräte verwendet wie im Vorjahr (bei insgesamt geringerer Gesamtsumme). Folge:
- Lehrergerätezahlen in der Budgetierung steigen stärker an als Leihgerätezahlen
- Beide Quoten in der Anlage zur SchulMobE ausgewiesen

Kommunikation

  • Schulaufwandsträger wurden bereits informiert
  • Schulen erhalten voraussichtlich in den ersten Wochen nach Pfingstferien ein Schreiben über:
  • Budgetaktualisierung in SchulMobE
  • Ab 01.01.2027 geltenden Vier-Säulen-Zuschuss

Schreiben an die Schulen: Neufassung 2026 (Juli 2026)

Quelle: Informationsschreiben an Schulen (raw: Neufassung SchulMobE 2026.md) — der SchulMobE-Teil des oben angekündigten Schreibens an die Schulen.

  • Neufassung der Richtlinie zu Beginn 2026: Der Einsatz der Fördermittel wurde flexibilisiert — das Gesamtbudget (mit Haushalt 2026 nochmals erhöht) kann bedarfsgerecht aufgeteilt werden auf:
  • Leihgeräte zum Festbetrag 350 €
  • Lehrergeräte zum Festbetrag bis 1.000 €
  • Rollenklärung: Schulaufwandsträger sind Antragsteller, Beschaffende und Eigentümer; sie stellen die Geräte der Schulleitung zur Nutzung gemäß Medienkonzept bzw. zur Verteilung an Lehrkräfte bereit.
  • Politische Einordnung: Die Kommunalen Spitzenverbände hatten die Richtlinie anfangs abgelehnt und ihren Mitgliedern von einer Inanspruchnahme abgeraten — diese Einschätzung wurde zwischenzeitlich revidiert. Der geförderten Beschaffung steht damit nichts im Wege.
  • Freiwillige Leistung des Freistaats: keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme, keine Ansprüche der Schule gegenüber dem Schulaufwandsträger. Schulen mit Gerätebedarf sollen zeitnah aktiv auf ihren Schulaufwandsträger zugehen (offener Dialog empfohlen).
  • Informationen und FAQ: www.km.bayern.de/schulmobe

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