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Wartungs- und Pflegezuschuss

Quelle: km.bayern.de, Stand 03.06.2025
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 3 BaySchFG (kommunal) + Art. 30 BaySchFG (privat); § 13c AVBaySchFG
Gültig ab: 01.01.2025

Erläuterungsdokument zum gesetzlichen Zuschuss für die technische Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur. Dies ist Säule 4 des ab 2027 geltenden concept-4-saeulen-zuschuss.


Funktionsweise

  • Pro-Schüler-Pauschale pro Haushaltsjahr
  • Basis: stichprobenbasierte Erhebung der tatsächlichen Ist-Kosten bei 244 Kommunen
  • Festsetzung der Pauschalhöhe durch Rechtsverordnung (§ 13c AVBaySchFG)
  • Fortschreibung der Erhebungskosten auf das Geltungsjahr mit geeigneten Parametern
  • Aktualisierung 2026: § 13c-Pauschalbeträge durch Gesetz vom 08.05.2026 um ca. 1 % gesenkt (z.B. 51,75 → 51,23 €) — Ergebnis der jährlichen Überprüfung nach Art. 54 BaySchFG
  • Private Förderschulen/Schulen für Kranke: Pauschale in 2,0-facher Höhe bereits seit 2025 (Art. 30 Satz 2 BaySchFG; laut StMUK „rechnerisch eine vollständige Kostenübernahme" — deshalb kein Kostenersatz daneben, src-wup-abgrenzung-i7-2025); die BaySchFG-Änderung 2026 schreibt den Faktor fort
  • Transparenz: Kostenerhebungsunterlagen zur Pauschalermittlung öffentlich unter www.km.bayern.de/wup (Tabellenblätter „ReadMe", „Kostenanfall")
  • Sockelregelung für kleine Schulen: Bei allgemeinbildenden Schulen mit weniger als 50 Schülerinnen und Schülern wird für die Berechnung ein Sockel von 50 SuS angesetzt (Mindestgarantie), Basis: Amtliche Schuldaten des Vorjahres → src-schulmobe-wup-start-2025-04

Auszahlung

  • Portal: sat:las (Landesamt für Schule digital)
  • Verfügbar ab November 2025
  • Authentifizierung: „Mein Unternehmenskonto" (Variante „mit Steuernummer")
  • Jahresweise Abruf durch Schulaufwandsträger
  • Berechnung auf Basis der Amtlichen Schuldaten des Vorjahres

Was ist anrechenbar?

Kostengruppe 1 — Personalkosten eigener IT-Administratoren (nach Tabellenwerk des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands — enthält bereits Arbeitsplatzkosten, Sachkosten, Fortbildung)

Kostengruppe 2 — Verträge mit externen Dienstleistern (Bruttobeträge)

Kostengruppe 3 — Werkzeuge und Dienste (Bruttobeträge)
→ Anrechenbar: MDM-Lizenzen (Geräteverwaltung), Virenscanner, Fernwartungssoftware, Ticketsysteme und sonstige Administrationssoftware (SG44-Auskunft Mai 2026, → src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44)
→ Nicht anrechenbar: Office-Lizenzen, Cloudlösungen für Standardsoftware, Classroom-Management-Software (= investiv)
→ MS Office kein notwendiger Schulaufwand (BayernCloud Schule kostenlos verfügbar)
→ Grenzfall: Software mit Geräteverwaltung + weiteren Funktionen → nur abtrennbarer Geräteverwaltungsanteil

Kostenersatz-Ausschluss: Weil MDM, Virenscanner und Adminsoftware ab 2025 im Wartungs-/Pflegezuschuss aufgehen (Art. 5 Abs. 3 / Art. 30 BaySchFG), ist eine Übernahme im Rahmen des Kostenersatzes (Art. 34a) nicht mehr eröffnet.

Nicht anrechenbar: Schulverwaltungs-IT ist eingeschlossen (Ausnahme: explizit ausgelistete Kategorien)


Kostenerhebung

  • Zeitpunkt des Geldflusses maßgebend (nicht Leistungserbringung)
  • Schul-/Zweckverbände: bis 3 zusätzliche Trägerkennziffern eintragbar
  • Kosten aus anderen Förderprogrammen (DigitalPakt, Administrationsförderung) sind trotzdem anzugeben — Ziel ist Ist-Kosten-Abbildung

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