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SchulMobE: Budgetplanung und Finanzierungsbeispiele

Quelle: Erläuterung (vermutlich Regierung/Bezirksregierung), undatiert
Datei: raw/Beispiel_Finanzierung_ueber_SchulMobE.md

Praktische Anleitung zur budgetorientierten Planung von SchulMobE-Anträgen nach der Richtlinienaktualisierung.


Paradigmenwechsel: Budgets statt Gerätezahlen

Seit der Aktualisierung der SchulMobE-Richtlinie gilt:

„Es ist zielführend, nicht weiter in Gerätezahlen, sondern in Budgets zu rechnen."

Jedem Schulaufwandsträger steht ein Gesamtbudget für ein Gesamtverfahren zur Verfügung. Vom Erstantrag bereits abgerufene Mittel reduzieren das verbleibende Restbudget, das frei eingesetzt werden kann.


Fördersätze (Obergrenzen je Gerät)

Gerätetyp Höchstbetrag Zuwendung
Leihgeräte (SuS) bis zu 350 €/Gerät
Lehrergeräte bis zu 1.000 €/Gerät

Der tatsächliche Gerätepreis kann höher liegen — die Zuwendung ist auf den Höchstbetrag begrenzt. Günstigere Geräte werden entsprechend geringer gefördert.


Berechnungsbeispiel: 10.000 € Restbudget

Drei mögliche Verwendungen eines Restbudgets von 10.000 €:

Option Geräte Gerätepreis Zuwendung
A 10 Lehrergeräte 1.130 €/Stück 10 × 1.000 € = 10.000 €
B 29 Leihgeräte 455 €/Stück 29 × 350 € = 10.150 €, begrenzt auf 10.000 €
C 5 LG (850 €) + 16 LiG (455 €) gemischt 5×850 + 16×350 = 9.850 € + Verwaltungskostenpauschale ≈ 10.000 €

(Gerätepreise sind Fantasiewerte zur Illustration)


Verwaltungskostenpauschale

Die Verwaltungskostenpauschale wird zusätzlich zur Gerätezuwendung gewährt und erschwert die manuelle Berechnung. Sie ist in der Antragsmappe automatisch berücksichtigt.


Empfehlung: Antragsmappe als Planungstool

„Unser Tipp ist immer, die aktuellen Antragsunterlagen herunterzuladen und die bisherige Bewilligung in den Zellen G33 bis G37 einzutragen."

Vorgehen:
1. Aktuelle Antragsmappe von www.km.bayern.de/schulmobe herunterladen
2. Bisherige Bewilligung (oder Beantragungsdaten bei noch ausstehender Bewilligung) in Zellen G33–G37 eintragen
3. Die Mappe berechnet das Restbudget automatisch
4. Planungsdaten eintragen → Gesamtzuwendung wird sofort angezeigt

So können Gerätemengen und -typen flexibel durchgespielt werden.


Hinweis zu Restbudget und Erstantrag

Zwei häufige Ausgangssituationen nach einem Erstantrag:

  1. Budgetrest aus Erstantrag: Das Restbudget enthält noch nicht abgerufene Mittel aus dem Erstantrag
  2. Höchstbetragsbegrenzung im Erstantrag: War die Zuwendung durch den Höchstbetrag begrenzt, ist jetzt eine Nachbewilligung möglich

Beide Fälle beeinflussen das verfügbare Restbudget und werden in der Antragsmappe automatisch berücksichtigt.


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