Gemeinsames Schreiben StMUK/StMF: 4-Säulen-Zuschuss (17.12.2025)
Absender: Bayerisches Kultusministerium (StMUK) + Bayerisches Finanzministerium (StMF)
Empfänger: Kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen + Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen
Datum: 17. Dezember 2025
Az.: I.7-BS4400.27/630/54
Gemeinsames Ministerialschreiben zur Ankündigung einer Grundsatzeinigung zwischen Staatsregierung und Kommunalen Spitzenverbänden über den gesetzlichen 4-Säulen-Zuschuss. Beschrieben als „Zeitenwende in der Schuldigitalisierung" und „Systemwechsel", der in keinem anderen deutschen Bundesland in dieser Form erreicht wurde.
Kern: Was ist der 4-Säulen-Zuschuss?
Ab 01.01.2027 erhalten Schulaufwandsträger eine jährliche gesetzliche zweckgebundene Pro-Schüler-Pauschale für:
| Säule | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Gebäude-Digitalinfrastruktur (Netzwerk, Digitales Klassenzimmer) |
| 2 | Mobile Endgeräte für Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte |
| 3 | Digitale Bildungsmedien und KI-Anwendungen |
| 4 | Wartung und Pflege (bereits seit 2025 gesetzlich verankert) |
Säule 4 (Wartung & Pflege) läuft bereits seit 01.01.2025. Der Gesamtzuschuss vereint alle vier Säulen unter einem gesetzlichen Dach.
Systemwechsel: Weg von Förderprogrammen
Vorher: DigitalPakt Schule und andere befristete Bundesförderprogramme mit hohem Verwaltungsaufwand (Anträge, Nachweise, Berichtspflichten).
Nachher: Einfache gesetzliche Pauschale, überjährige Verwendung möglich, volle Flexibilität im Einsatz. Gesetzentwurf bereits als Teil des Haushaltsgesetzes im Bayerischen Landtag eingebracht (Doppelhaushalt 2026/2027).
Lehrergeräte: Vollfinanzierung bis 1.000 €
Lehrergeräte sind mit einem Durchschnittspreis von 1.000 € als Vollfinanzierung hinterlegt (kein kommunaler Eigenanteil). → Vgl. src-rs197-2025: Städtetag nimmt Empfehlung zurück, keine Lehrerdienstgeräte anzuschaffen.
Verwandte Seiten
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