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Vergleich: EU AI Act und KI-Einsatz an bayerischen Schulen

Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und ordnet Pflichten zu. Bayern stellt Schulen gleichzeitig konkrete KI-Werkzeuge bereit und formuliert Einsatzregeln. Diese Seite fragt: Welche bayerischen Szenarien fallen in welche Risikoklasse — und wo navigiert Bayern explizit um regulatorische Grenzen herum?


1. Die vier Risikoklassen des AI Act und ihre Schulrelevanz

Risikoklasse AI Act Schulrelevante Beispiele
Verboten Art. 5: absolute Verbote Emotionserkennung im Unterricht, PrĂŒfungs-Cheating-Detection via biometrischer VerhaltensĂŒberwachung
Hochrisiko Annex III: umfangreiche Compliance-Pflichten Förderbedarf-Feststellung, Schulzuweisung, Bewertung von Lernergebnissen, Notenentscheidung via KI
Begrenzt riskant Art. 50: Transparenzpflichten (in Kraft ab 2.8.2026) LLM-Chatbots (AIS.chat, ByLKI), KI-generierte Texte im Unterricht
Minimales Risiko Keine Regulierung Spamfilter, KI-Lernspiele, Übersetzungshilfen ohne Personenbezug

2. VerfĂŒgbare KI-Werkzeuge in bayerischen Schulen — Risikoklassen-Mapping

Tool PrimÀre Nutzung AI-Act-Klasse Besonderheiten
ByLKI LehrkrĂ€fte: Vorbereitung, Materialerstellung, Korrekturassistenz Begrenzt riskant Nur nach KIKO-Kurs; kein Einsatz mit SuS; verdeckt Lehrkraft-IP; kein SchĂŒlereinsatz
AIS.chat SchĂŒler: Tutor, Inklusion, Lernassistenz Begrenzt riskant Kennzeichnungspflicht; keine personenbezogenen Daten; Datenschutz-Einwilligung nötig
VIDIS Verwaltung: Authentifizierung, Zugriffssteuerung Infrastruktur (kein KI-System selbst) Ermöglicht EU-konforme EinfĂŒhrung externer Tools; AVV digital zeichnen
LLMs via Medien-KI-Budget Schulweite Lizenzierung diverser KI-Anbieter Je nach System FörderfÀhig seit BayMBl. 2024-359; lÀuft 31.12.2026 aus
Externe LLMs (ChatGPT, Gemini etc.) Unsanktionierter Einsatz / privat Begrenzt riskant Datenschutz nicht gesichert; personenbezogene Daten verboten; ausdrĂŒcklich nicht empfohlen

3. Absolute Verbote — Szenarien die in Schulen nie zulĂ€ssig sind

Emotionserkennung (Art. 5 AI Act — ausdrĂŒcklich schulspezifisch)

Der AI Act verbietet KI-gestĂŒtzte Emotionserkennung explizit in Bildungseinrichtungen (und am Arbeitsplatz) außer fĂŒr medizinische oder Sicherheitszwecke. Dies schließt ein:

  • Aufmerksamkeits- und Engagement-Tracking via Kamera
  • Stimmungsanalyse durch Spracherkennung im Unterricht
  • Konzentrationsmessung ĂŒber Blickverfolgung zur Leistungsbewertung

Bayerische Position: In keinem bayerischen Dokument wird Emotionserkennung erwogen. Der Praxisleitfaden Förderschulen erwĂ€hnt Eye-Tracking nur als assistive Technologie fĂŒr motorisch eingeschrĂ€nkte SuS — das ist explizit kein Bewertungsinstrument und damit nicht unter das Verbot fallend. → src-praxisleitfaden-mobile-endgeraete-foerderschulen

PrĂŒfungsĂŒberwachung durch Verhaltensanalyse

„Erkennung verbotenen Verhaltens bei PrĂŒfungen" (Annex III) = Hochrisiko-KI mit vollstĂ€ndiger Compliance-Pflicht, in der Praxis fĂŒr Schulen nicht realisierbar. Bayern: keine Regelung, kein Tool verfĂŒgbar oder vorgesehen.


4. Hochrisiko-KI — Annex III im Schulkontext

4a. Förderbedarf-Feststellung im MSD: der schÀrfste Konflikt

Der AI Act listet in Annex III: „EinschĂ€tzung des angemessenen Bildungsniveaus" als Hochrisiko-KI. Darunter fĂ€llt in der sonderpĂ€dagogischen Praxis die Feststellung eines sonderpĂ€dagogischen Förderbedarfs durch den MSD — das KerngeschĂ€ft des Mobilen SonderpĂ€dagogischen Dienstes.

Die Konsequenz laut MSDigital-Quelle:

„EU-AI-Act-Anforderungen bei Gutachtenerstellung sind in der Praxis nicht erfĂŒllbar → nur Textbausteine (Assistenzrolle) möglich, keine vollstĂ€ndigen KI-Gutachten."

Was konkret verboten ist: KI formuliert oder trĂ€gt maßgeblich zur Schlussfolgerung Förderbedarf ja/nein bei, ohne dass die umfangreichen Hochrisiko-Compliance-Anforderungen (Risikomanagementsystem, Datendokumentation, Ereignisprotokoll, Nutzungsanweisungen, menschliche Aufsicht) erfĂŒllt sind.

Was erlaubt bleibt: KI als Schreib- und Formulierungsassistent fĂŒr bereits getroffene fachliche EinschĂ€tzungen. Leitmotiv: Assistent statt Autor. → src-msdigital-ki-msd

PrĂ€zedenzfall: Ein Landgericht verweigerte einem medizinischen SachverstĂ€ndigen das Honorar, weil weite Teile seines Gutachtens ohne Hinweis per KI erstellt wurden. Der Unterzeichner ist rechtlich immer Autor — formelle Fehler machen Gutachten anfechtbar.

4b. KI-gestĂŒtzte Notengebung: Graubereich

Bewertung von Lernergebnissen (Annex III) = Hochrisiko. Das KMS erlaubt KI-KorrekturunterstĂŒtzung (Vorkorrektur, Feedback), stellt aber klar: Letztentscheidung liegt bei der Lehrkraft. Solange die Lehrkraft die KI-Ausgabe prĂŒft und eigenverantwortlich entscheidet (human in the loop), bleibt das System unterhalb der Hochrisiko-Schwelle.

Kritischer Punkt: Diese Grenze ist nicht binĂ€r. Je mehr die Lehrkraft die KI-EinschĂ€tzung unreflektiert ĂŒbernimmt (Automation Bias), desto eher handelt das System faktisch als Bewertungs-KI — auch wenn formal die Lehrkraft unterschreibt. → src-msdigital-ki-msd (GĂŒtekriterien, ObjektivitĂ€t)

4c. Schulzuweisung

„Zugangsentscheidung zu Bildungseinrichtungen" = Hochrisiko. In Bayern keine bekannten KI-Systeme fĂŒr Schulzuweisung im Einsatz oder geplant.


5. Begrenzt riskante KI — Transparenzpflichten im Alltag

Chatbots und LLMs fallen in diese Klasse: Nutzer mĂŒssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1); KI-generierte Deepfake-Inhalte und KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit mĂŒssen als solche kenntlich gemacht werden (Art. 50 Abs. 4) — es sei denn, der Redaktionsvorbehalt (Art. 50 Abs. 4 Satz 2) greift: Kennzeichnung entfĂ€llt, wenn ein Mensch den Inhalt prĂŒft und die redaktionelle Verantwortung ĂŒbernimmt. Details: src-eu-ai-act-artikel50-schulwesen.

Bayerische Umsetzung:

Anforderung AI Act Bayerische Regelung Quelle
Offenlegung KI-Interaktion (Art. 50 Abs. 1) Chatbots mĂŒssen sich als KI zu erkennen geben; bloßer Verweis in der DatenschutzerklĂ€rung genĂŒgt nicht Implizit durch VIDIS-Anforderungen; src-eu-ai-act-artikel50-schulwesen
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2/4) Explizite Pflicht mit Fußnote/Anhang + Prompt-Dokumentation src-ki-leitfaden-unterricht-lehrende
Redaktionsvorbehalt fĂŒr Unterrichtsmaterial, Feedback, Zeugnisse/Wortgutachten Kennzeichnungsfrei, solange Lehrkraft prĂŒft und Verantwortung ĂŒbernimmt (keine Veröffentlichung an die Öffentlichkeit bzw. hoheitlicher Verwaltungsakt) src-eu-ai-act-artikel50-schulwesen
Keine sensiblen Daten in Prompts Keine personenbezogenen Daten; Platzhalternamen verwenden src-msdigital-ki-msd, src-handlungsleitfaden-ki-paedagogische-praxis
Einwilligung bei MinderjĂ€hrigen EinverstĂ€ndniserklĂ€rung fĂŒr Tools mit persönlichem Konto; unter 16 J. hĂ€uslich: Elterneinwilligung src-handlungsleitfaden-ki-paedagogische-praxis
Elterninformation bei KI-gestĂŒtzter Diagnostik Drei-Phasen-Modell: Vorabinformation (§ 28 Abs. 4 S. 2 VSO-F), schriftlicher Bericht (Methodenabschnitt), ErörterungsgesprĂ€ch (§ 25 VSO-F / Art. 30b BayEUG) src-eu-ai-act-artikel50-schulwesen

6. Fortbildungspflicht (Art. 4 AI Act) — KIKO als Minimallösung

Art. 4 AI Act verpflichtet Organisationen, die Mitarbeitenden KI-Nutzung ermöglichen, zur Sicherstellung ausreichender KI-Kenntnisse. Bayern hat dies operationalisiert durch den KIKO-Selbstlernkurs der ALP Dillingen (~90 Minuten, ohne Vorkenntnisse).

Aspekt AI Act Bayern
Was gefordert ist „Ausreichende KI-Kenntnisse" — Aufgaben + Risiken + Auswirkungen verstehen KIKO-Kurs: ~90 Min. Selbststudium
Wer betroffen ist Alle Mitarbeitende, die KI einsetzen Alle LehrkrÀfte, die ByLKI nutzen
Formale Compliance Ja — Kursabschluss erfĂŒllt die Pflicht laut StMUK src-kms-ki-an-schulen-2024
Praktische Tiefe Offen — „ausreichend" ist nicht quantifiziert 90 Min. deckt Grundbewusstsein, aber keine kritische Systemkompetenz

Spannung: Die Fortbildungstiefe, die der Praxisleitfaden und das MSDigital-Handout fĂŒr einen sicheren Umgang skizzieren (Automation Bias, GĂŒtekriterien, Datenschutzdifferenzierung, Hochrisiko-Erkennung), ĂŒbersteigt den Inhalt eines 90-minĂŒtigen Selbstlernkurses deutlich. Die formale AI-Act-Compliance und die inhaltlich nötige Kompetenz klaffen auseinander.


7. Datenschutz-Compliance-Architektur: VIDIS + ByLKI

Bayern hat eine zweistufige Infrastruktur aufgebaut, die AI-Act-Compliance und DSGVO verbinden soll:

Lehrkraft / SuS
      ↓
  ByLKI / AIS.chat / VIDIS-zertifizierte Tools
      ↓ (verdeckte IP, AVV vorhanden, EU-Rechenzentrum)
    LLM-Anbieter (vertraglich gebunden)
Ebene Funktion Limitation
ByLKI Verdeckt Lehrkraft-IP; ermöglicht kostenfreien LLM-Zugang nach KIKO Keine personenbezogenen Daten trotzdem; monatliches Token-Budget; kein SchĂŒlereinsatz
VIDIS Standardisierte Authentifizierung; AVV digital; PrĂŒfberichte fĂŒr Tools Erleichtert EinfĂŒhrung, ersetzt pĂ€dagogische EignungsprĂŒfung nicht
AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) Bindet Anbieter vertraglich: kein Training mit Eingabedaten Schule prĂŒft ob AVV existiert; inhaltliche PrĂŒfung des AVV ist Aufgabe des Datenschutzbeauftragten

Nicht abgedeckt: Externe Tools (ChatGPT, Gemini) ohne VIDIS-Integration liegen außerhalb dieser Architektur. LehrkrĂ€fte, die diese Tools privat nutzen und schulische Inhalte eingeben, befinden sich in einem datenschutzrechtlichen Graubereich, der durch keine bayerische Regel vollstĂ€ndig adressiert ist.


8. KI-Einsatzszenarien — vollstĂ€ndige Klassifikation

Szenario Erlaubt? AI-Act-Klasse Bayerische Regelung
Unterrichtsmaterial erstellen (ByLKI) ✓ Minimales Risiko KIKO-Kurs + ByLKI
Differenzierung nach Niveaustufen ✓ Minimales Risiko Handlungsleitfaden
SchĂŒler-Tutor (AIS.chat) ✓ mit Auflagen Begrenzt riskant Kennzeichnungspflicht, kein Personenbezug, Einwilligung
Sprachkorrektur / Rechtschreibhilfe ✓ Minimales / begrenzt riskant Handlungsleitfaden
Inklusion: Text-zu-Audio, Spracherkennung ✓ Minimales Risiko Handlungsleitfaden, Praxisleitfaden
Vorkorrektur / Feedback-Formulierung ✓ mit Vorbehalt Graubereich Hochrisiko Letztentscheidung Lehrkraft zwingend
MSD: Textbausteine fĂŒr Gutachten ✓ begrenzt Begrenzt riskant Assistent statt Autor; Platzhalternamen
MSD: Förderbedarf-Feststellung per KI ✗ Hochrisiko (Annex III) Nicht erfĂŒllbar → verboten
Notengebung durch KI ✗ Hochrisiko (Annex III) Human in the loop zwingend
Schulzuweisung durch KI ✗ Hochrisiko (Annex III) Kein bayerisches System vorhanden
Emotionserkennung im Unterricht ✗ absolut Verboten (Art. 5) Kein bayerisches System vorhanden
PrĂŒfungsĂŒberwachung via Verhaltensanalyse ✗ Hochrisiko / de facto verboten Kein bayerisches System vorhanden
AI Companions (KJM: unter 13 J.) ✗ fĂŒr Kinder unter 13 Begrenzt riskant + KJM-Empfehlung Keine bayerische Regelung bisher
Externe LLMs mit SchĂŒlerdaten ✗ Begrenzt riskant + DSGVO-Verstoß AusdrĂŒcklich abgeraten

9. Spannungen und offene Fragen

Spannung 1: Automation Bias als ungelöstes Systemproblem

Bayern erlaubt KI-Korrekturassistenz, weil formal die Lehrkraft entscheidet. Der AI Act akzeptiert das prinzipiell (human in the loop). Aber: Automation Bias ist ein empirisch belegter Effekt — Menschen tendieren dazu, automatisierten EinschĂ€tzungen mehr zu vertrauen als der eigenen Beurteilung. Bayern benennt das Risiko (MSDigital), adressiert es aber nicht strukturell — z. B. durch Verpflichtung zur GegenprĂŒfung oder Dokumentation abweichender Lehrkraftentscheidungen. → src-msdigital-ki-msd

Spannung 2: Hochrisiko-Grenze bei Förderbedarfsfeststellung ist breiter als erkannt

„EinschĂ€tzung des angemessenen Bildungsniveaus" (Annex III) umfasst nicht nur den MSD. Auch adaptive Lernsysteme, die SchĂŒler automatisch Lernniveaus zuordnen und den Lernpfad steuern, könnten darunter fallen. Bayern finanziert solche Systeme ĂŒber das Medien-KI-Budget (förderfĂ€hig: adaptive Lernplattformen). Ob diese Systeme als Hochrisiko eingestuft werden mĂŒssen, ist bisher ungeklĂ€rt. → src-medien-ki-budget

Spannung 3: KIKO-Kurs vs. AI-Act-Kompetenztiefe

Die formale Compliance (90-Min.-Kurs = Art. 4 erfĂŒllt) und die tatsĂ€chlich nötige Kompetenz fĂŒr sicheren KI-Einsatz — insbesondere im sensiblen MSD-Kontext — klaffen deutlich auseinander. Weder der AI Act noch Bayern quantifizieren genauer, was „ausreichende KI-Kenntnisse" bedeutet.

Spannung 4: GPAI-Pflichten treffen Anbieter, nicht Schulen — aber Schulen tragen das Risiko

Die Compliance-Pflichten fĂŒr GPAI-Modelle (GPT, Claude, Gemini) liegen beim Anbieter. Schulen als Deployer verlassen sich darauf, dass ByLKI und VIDIS diese Kette absichern. Eine eigenstĂ€ndige PrĂŒfung, ob ein eingesetztes Modell GPAI-konform ist, ist von Schulen nicht leistbar — und wird auch nicht gefordert. Das Risiko liegt bei regulatorischen Verschiebungen.

Offene Frage: AI Companions

Die KJM empfiehlt eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren fĂŒr AI Companions (emotionale KI-Assistenten). Bayern hat dazu keine Schulregel. Sobald die EU AI Companions explizit reguliert (noch nicht im aktuellen AI Act), entstĂŒnde unmittelbarer Handlungsbedarf. → src-kjm-handlungsempfehlungen-2026


10. Fazit: Wie gut ist Bayern auf den AI Act eingestellt?

Bereich Bewertung
Absolut verbotene KI Kein bekanntes Szenario geplant oder im Einsatz — konform
Hochrisiko-Diagnostik (MSD) Erkannt und operativ adressiert (Assistent statt Autor) — konform mit EinschrĂ€nkung
Hochrisiko-Korrektur Formal konform (human in the loop), praktisch Automation Bias ungelöst
Transparenz-/Kennzeichnungspflichten Explizit geregelt in LeitfĂ€den — konform
Fortbildungspflicht Art. 4 Formal erfĂŒllt (KIKO), inhaltlich unterdimensioniert
Datenschutz-Infrastruktur VIDIS + ByLKI als belastbare Architektur — gut
Adaptive Lernsysteme / Hochrisiko-Graubereich Nicht adressiert — RegelungslĂŒcke
AI Companions Keine bayerische Regelung — LĂŒcke

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