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Digitale Schule der Zukunft (DSdZ)

Bayerisches Förderprogramm fĂŒr die 1:1-Ausstattung mit elternfinanzierten mobilen EndgerĂ€ten an weiterfĂŒhrenden Schulen. Erziehungsberechtigte (bzw. volljĂ€hrige SchĂŒler) kaufen das GerĂ€t privat und erhalten einen staatlichen Zuschuss; das GerĂ€t bleibt Privateigentum. Aus dem DSdZ-Pilotversuch stammt auch das Ankerschulsystem, das ab 2026/27 auf alle Schularten ausgeweitet wird.

Seite basiert auf Web-Recherche (km.bayern.de, BdB-FAQ Oberbayern-West) — keine Rohquelle in raw/. Stand: 08.07.2026.


Staatliche Mindestanforderungen an das GerÀtebundle

  • GerĂ€tetyp: Tablet, Notebook oder Convertible (iPad förderfĂ€hig, aber keine Pflicht)
  • Display: mindestens 10 Zoll
  • NeugerĂ€t oder Refurbished — Refurbished nur von gewerblichen HĂ€ndlern mit min. 1 Jahr Garantie
  • ZuwendungsfĂ€hig: GerĂ€t einschließlich der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (Stift und/oder Tastatur)
  • Nicht förderfĂ€hig: HĂŒlle, GerĂ€teversicherung (Abschluss steht Eltern frei)
  • MDM-Einbindung: Kann als schulisches Mindestkriterium vorgegeben werden — dann ist die schriftliche Einwilligung Fördervoraussetzung; ohne Einwilligung keine Förderung

Förderung

  • Max. 350 € pro GerĂ€t (≈ 50 % des Bundle-Preises inkl. zuwendungsfĂ€higem Zubehör)
  • Bis zu zweimal je SchĂŒler förderbar
  • Freiwilliges Angebot — wer nicht teilnimmt, erhĂ€lt nach Möglichkeit ein LeihgerĂ€t aus dem Schulpool (SchulMobE)

Schulspezifische Mindestkriterien

Die konkreten Bundle-Vorgaben legt die einzelne Schule fest — abgestimmt mit Elternbeirat und SachaufwandstrĂ€ger, unter BerĂŒcksichtigung der bestehenden IT-Infrastruktur und der GrundsĂ€tze Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, ZweckmĂ€ĂŸigkeit, KontinuitĂ€t. Mögliche Kriterien: DisplaygrĂ¶ĂŸe, Betriebssystem, Eingabestift, Tastatur. Keine jahrgangsstufenspezifischen Vorgaben des Staates (z. B. fĂŒr Jgst. 10) — typisch fĂŒr höhere Jahrgangsstufen ist aber die verbindliche Vorgabe von Stift + Tastatur. NachtrĂ€gliche Änderungen der Kriterien setzen „zwingende, insbesondere pĂ€dagogische oder technische GrĂŒnde" voraus.

Kann die Schule Komponenten (z. B. Tastatur) ausschließen?

Die Richtlinie kennt nur Mindestkriterien, keine Verbote:

  • Aus der Förderung ausschließen: ja — gibt die Schule die Tastatur nicht verbindlich vor, ist sie nicht zuwendungsfĂ€hig und zĂ€hlt nicht zum förderfĂ€higen Bundle-Preis
  • Privaten Kauf verbieten: nein — GerĂ€t und Zubehör sind Privateigentum; ein GerĂ€t mit zusĂ€tzlicher Ausstattung erfĂŒllt die Mindestkriterien erst recht
  • Nutzung regeln: ja — ĂŒber pĂ€dagogisches Konzept und Nutzungsvereinbarung kann die Schule die Tastaturnutzung im Unterricht einschrĂ€nken (z. B. Stift-/Handschriftfokus)

Orientierung iPad-Bundle (VOTUM 2025)

Merkmal Empfehlung
Chip ab Apple A14 (≄ 450.000 AnTuTu v10)
Speicher ab 128 GB
Display ab 10", 1.920 × 1.080 px, 350 cd/mÂČ, Stifteingabe mit Druckstufen
WLAN Wi-Fi 6 (802.11ax)
OS ab iPadOS 18
Bundle-Preis iPad ab ~500 € + Tastatur ~50 € + Stift ~30 € + Cover ~30 € ≈ 610 € → Eigenanteil bei 350 € Förderung ≈ 260 €

Abgrenzung zu SchulMobE

DSdZ SchulMobE
Eigentum privat (Eltern/SchĂŒler) Schule/SachaufwandstrĂ€ger (Leihpool)
EmpfÀnger der Förderung Erziehungsberechtigte SachaufwandstrÀger
Betrag max. 350 € (≈ 50 %) 350 € Festbetrag je LeihgerĂ€t; LehrergerĂ€te bis 1.000 €
Zweck 1:1-Ausstattung LeihgerÀtepool + LehrkrÀftegerÀte

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Externe Quellen