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KMBek: System- und Anwenderbetreuung an Schulen

Quelle: Bekanntmachung StMUK vom 20. Mai 2025, Az. I.7-BO1350/199/29
Fundstelle: BayMBl. Nr. 244
Gültig: 01.01.2025 – 31.12.2029
Ersetzt: KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl. I S. 86)

Vollständige Rechtsgrundlage für die pädagogische System- und Anwenderbetreuung an bayerischen Schulen. Gilt verbindlich für staatliche Schulen; Empfehlung für kommunale und private Träger.


Abschnitt 1: Organisation

  • Bestellpflicht: Jede Schule muss eine pädagogische Systembetreuerin/einen pädagogischen Systembetreuer benennen; Unterstützung durch weitere Lehrkräfte möglich
  • Team pädagogische IT-Dienste: Bei Mehrpersonenbesetzung bilden die Lehrkräfte ein formales Team mit benannter Leitung (in Abstimmung mit Schulleitung)
  • ByCS-Administration ist regulär Bestandteil der Systembetreuungsrolle (kein separates Amt)

Abschnitt 2: Aufgaben

Primat: Pädagogik vor Technik. Vorrangig organisatorisch-koordinierende und pädagogisch-didaktische Aufgaben; technisch-unterstützende Aufgaben nur im vertretbaren Rahmen (First-Level-Support). Klare Abgrenzung zur technischen IT-Administration des Schulaufwandsträgers (Second-/Third-Level-Support).

2.1 Organisatorisch-koordinierender Bereich

Teilaufgabe Beschreibung
Anlaufstelle Beratung für Schulleitung, Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragten, Elternbeirat, Fachschaften — ohne Übergang der Verantwortung
Datenschutz Unterstützung bei Nutzungsordnung, datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO, AVV)
Anforderungsbeschreibungen Fachliche Anforderungen für IT-Beschaffungen des Schulaufwandsträgers formulieren
Bedarfsermittlung Mitwirkung bei Beschaffung pädagogischer Anwendungen und digitaler Dienste
Zugangsverwaltung Organisation von Zugängen zu schulischen IT-Ressourcen und ByCS (ByCS-Administration)
Externe Angebote Kenntnis und Einbindung von BdB, Schulentwicklungsangeboten, IT-Beratung
Onboarding Einarbeitungskonzepte, Schulinterne Unterstützungsstrukturen für Nutzerinnen und Nutzer
Information Weitergabe von IT-Neuerungen und Änderungen an das Kollegium

2.2 Pädagogisch-didaktischer Bereich

Teilaufgabe Beschreibung
Medienberatung Nutzung digitaler Bildungsmedien, pädagogischer Apps, Kollaborationstools
Lernszenarien Schnittstelle für Lehrkräfte bei digitalen Lehr-Lernszenarien und deren Unterrichtsintegration
Fachschaften Bindeglied für Fachgruppen in digitaler Schul- und Unterrichtsentwicklung und Mediendidaktik
Fortbildungsberatung Kenntnis der Fortbildungsebenen (ALP, RLFB, schulintern) und Beratung des Kollegiums
Schulinterne Fortbildungen Organisation und Mitwirkung (Medienerziehung, IT-Systeme, Lehr-Lernszenarien)

2.3 Technisch-unterstützender Bereich (First-Level-Support)

Teilaufgabe Beschreibung
Geräteintegration Mitwirkung bei Integration schuleigener und privater Endgeräte (mit IT-Administration SAT)
Dokumentation Nutzungsanleitungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Fehlerfall
Störungsanlaufstelle Erste Anlaufstelle bei technischen Problemen; Koordination der Störungsbeseitigung
Fehlerweiterleitung Qualifizierte Fehlerberichte an IT-Administration; Verfolgung Bearbeitungsstand
Kleinreparaturen Lösung geringfügiger technischer Störungen mit einfachen Mitteln

2.4 Technische IT-Administration (Schulaufwandsträger — nicht Lehrkräfte)

  • Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Schulaufwandsträger (angestellte IT-Administratoren oder externe Dienstleister)
  • Finanzierung über staatliche Zuweisungen (Wartungs-/Pflegezuschuss → src-wartungs-pflegezuschuss)
  • Lehrkräfte sollen keine über 2.3 hinausreichenden technischen Aufgaben übernehmen

Abschnitt 3: Qualifizierung und Unterstützung

3.1 Schulinterne Maßnahmen

  • Schulleitung stellt erforderliche Informationen bereit
  • Aufgaben der Systembetreuung müssen bei der Gesamtaufgabenverteilung nach LDO §27 angemessen berücksichtigt werden

3.2 Basisqualifizierung

  • Erforderliche Grundqualifizierung über ALP und regionale Lehrerfortbildung
  • Insbesondere Fortbildungsinitiative SCHULNETZ (schulnetz.alp.dillingen.de)
  • Teilnahme wird im Zuge der Aufgabenübernahme erwartet
  • Start zum Schuljahresbeginn 2026/27 (KMS 08.09.2026): neu aufgesetzte Basisqualifikation aus drei Bausteinen — Selbstlernkurs „Grundlagen der Systembetreuung" + ein technisches Präsenzmodul + ein medienerzieherisch-mediendidaktisches Präsenzmodul
  • Bereits qualifizierte Systembetreuer:innen müssen sich nicht erneut qualifizieren; das medienpädagogische Modul steht aber auch erfahrenen Team-Mitgliedern zur freiwilligen Weiterqualifizierung offen
  • Angebot vorrangig regional, buchbar über FIBS/Schulnetz

3.3 Aufgabenbegleitende Fortbildung

  • Dynamische IT-Entwicklung erfordert kontinuierliche Fortbildung (§ 9a Abs. 2 LDO)
  • Zentrale, regionale, lokale und schulinterne Formate; Präsenz und Online
  • SCHULNETZ-Kurse als primäres Angebot

3.4 Beratungs- und Unterstützungssysteme

System Rolle
BdB (Beratung digitale Bildung) Begleitung im digitalen Change-Management, thematische Ergänzung
Schulentwicklungsmoderatorinnen/-moderatoren Unterstützung bei digitaler Transformation
VOTUM (src-votum-2025) Ausstattungsempfehlungen und technische Spezifikationen
Referentennetzwerke Schulinterne und regionale Fortbildungsveranstaltungen in Spezialfeldern
ISB / ALP / StMUK Laufend aktualisierte Online-Informationsangebote; ByCS-Unterstützungsmaterialien

3.5 Dienstrechtliche Hinweise

  • Anrechnungsstunden möglich nach BayUPZV und schulartspezifischen Regelungen
  • Erhöhte Anrechnungsstunden bei: Neu-/Umstrukturierung IT-Infrastruktur, erhöhter Fortbildungsaufwand, betreuungsintensiver Begleitung, Aufgaben im Vorbereitungsdienst
  • Zugehörigkeit zum Team IT-Dienste begründet keinen Anspruch auf Anrechnungsstunden
  • Systembetreuung kann beförderungswirksame Funktionstätigkeit darstellen (schulartspezifische Beförderungsrichtlinien)

Abschnitt 4: Inkrafttreten

In Kraft 01.01.2025
Außer Kraft 31.12.2029
Ersetzt KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl. I S. 86)

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