KMBek: System- und Anwenderbetreuung an Schulen
Quelle: Bekanntmachung StMUK vom 20. Mai 2025, Az. I.7-BO1350/199/29
Fundstelle: BayMBl. Nr. 244
Gültig: 01.01.2025 – 31.12.2029
Ersetzt: KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl. I S. 86)
Vollständige Rechtsgrundlage für die pädagogische System- und Anwenderbetreuung an bayerischen Schulen. Gilt verbindlich für staatliche Schulen; Empfehlung für kommunale und private Träger.
Abschnitt 1: Organisation
- Bestellpflicht: Jede Schule muss eine pädagogische Systembetreuerin/einen pädagogischen Systembetreuer benennen; Unterstützung durch weitere Lehrkräfte möglich
- Team pädagogische IT-Dienste: Bei Mehrpersonenbesetzung bilden die Lehrkräfte ein formales Team mit benannter Leitung (in Abstimmung mit Schulleitung)
- ByCS-Administration ist regulär Bestandteil der Systembetreuungsrolle (kein separates Amt)
Abschnitt 2: Aufgaben
Primat: Pädagogik vor Technik. Vorrangig organisatorisch-koordinierende und pädagogisch-didaktische Aufgaben; technisch-unterstützende Aufgaben nur im vertretbaren Rahmen (First-Level-Support). Klare Abgrenzung zur technischen IT-Administration des Schulaufwandsträgers (Second-/Third-Level-Support).
2.1 Organisatorisch-koordinierender Bereich
| Teilaufgabe |
Beschreibung |
| Anlaufstelle |
Beratung für Schulleitung, Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragten, Elternbeirat, Fachschaften — ohne Übergang der Verantwortung |
| Datenschutz |
Unterstützung bei Nutzungsordnung, datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO, AVV) |
| Anforderungsbeschreibungen |
Fachliche Anforderungen für IT-Beschaffungen des Schulaufwandsträgers formulieren |
| Bedarfsermittlung |
Mitwirkung bei Beschaffung pädagogischer Anwendungen und digitaler Dienste |
| Zugangsverwaltung |
Organisation von Zugängen zu schulischen IT-Ressourcen und ByCS (ByCS-Administration) |
| Externe Angebote |
Kenntnis und Einbindung von BdB, Schulentwicklungsangeboten, IT-Beratung |
| Onboarding |
Einarbeitungskonzepte, Schulinterne Unterstützungsstrukturen für Nutzerinnen und Nutzer |
| Information |
Weitergabe von IT-Neuerungen und Änderungen an das Kollegium |
2.2 Pädagogisch-didaktischer Bereich
| Teilaufgabe |
Beschreibung |
| Medienberatung |
Nutzung digitaler Bildungsmedien, pädagogischer Apps, Kollaborationstools |
| Lernszenarien |
Schnittstelle für Lehrkräfte bei digitalen Lehr-Lernszenarien und deren Unterrichtsintegration |
| Fachschaften |
Bindeglied für Fachgruppen in digitaler Schul- und Unterrichtsentwicklung und Mediendidaktik |
| Fortbildungsberatung |
Kenntnis der Fortbildungsebenen (ALP, RLFB, schulintern) und Beratung des Kollegiums |
| Schulinterne Fortbildungen |
Organisation und Mitwirkung (Medienerziehung, IT-Systeme, Lehr-Lernszenarien) |
2.3 Technisch-unterstützender Bereich (First-Level-Support)
| Teilaufgabe |
Beschreibung |
| Geräteintegration |
Mitwirkung bei Integration schuleigener und privater Endgeräte (mit IT-Administration SAT) |
| Dokumentation |
Nutzungsanleitungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Fehlerfall |
| Störungsanlaufstelle |
Erste Anlaufstelle bei technischen Problemen; Koordination der Störungsbeseitigung |
| Fehlerweiterleitung |
Qualifizierte Fehlerberichte an IT-Administration; Verfolgung Bearbeitungsstand |
| Kleinreparaturen |
Lösung geringfügiger technischer Störungen mit einfachen Mitteln |
2.4 Technische IT-Administration (Schulaufwandsträger — nicht Lehrkräfte)
- Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Schulaufwandsträger (angestellte IT-Administratoren oder externe Dienstleister)
- Finanzierung über staatliche Zuweisungen (Wartungs-/Pflegezuschuss → src-wartungs-pflegezuschuss)
- Lehrkräfte sollen keine über 2.3 hinausreichenden technischen Aufgaben übernehmen
Abschnitt 3: Qualifizierung und Unterstützung
3.1 Schulinterne Maßnahmen
- Schulleitung stellt erforderliche Informationen bereit
- Aufgaben der Systembetreuung müssen bei der Gesamtaufgabenverteilung nach LDO §27 angemessen berücksichtigt werden
3.2 Basisqualifizierung
- Erforderliche Grundqualifizierung über ALP und regionale Lehrerfortbildung
- Insbesondere Fortbildungsinitiative SCHULNETZ (schulnetz.alp.dillingen.de)
- Teilnahme wird im Zuge der Aufgabenübernahme erwartet
- Start zum Schuljahresbeginn 2026/27 (KMS 08.09.2026): neu aufgesetzte Basisqualifikation aus drei Bausteinen — Selbstlernkurs „Grundlagen der Systembetreuung" + ein technisches Präsenzmodul + ein medienerzieherisch-mediendidaktisches Präsenzmodul
- Bereits qualifizierte Systembetreuer:innen müssen sich nicht erneut qualifizieren; das medienpädagogische Modul steht aber auch erfahrenen Team-Mitgliedern zur freiwilligen Weiterqualifizierung offen
- Angebot vorrangig regional, buchbar über FIBS/Schulnetz
3.3 Aufgabenbegleitende Fortbildung
- Dynamische IT-Entwicklung erfordert kontinuierliche Fortbildung (§ 9a Abs. 2 LDO)
- Zentrale, regionale, lokale und schulinterne Formate; Präsenz und Online
- SCHULNETZ-Kurse als primäres Angebot
3.4 Beratungs- und Unterstützungssysteme
| System |
Rolle |
| BdB (Beratung digitale Bildung) |
Begleitung im digitalen Change-Management, thematische Ergänzung |
| Schulentwicklungsmoderatorinnen/-moderatoren |
Unterstützung bei digitaler Transformation |
| VOTUM (src-votum-2025) |
Ausstattungsempfehlungen und technische Spezifikationen |
| Referentennetzwerke |
Schulinterne und regionale Fortbildungsveranstaltungen in Spezialfeldern |
| ISB / ALP / StMUK |
Laufend aktualisierte Online-Informationsangebote; ByCS-Unterstützungsmaterialien |
3.5 Dienstrechtliche Hinweise
- Anrechnungsstunden möglich nach BayUPZV und schulartspezifischen Regelungen
- Erhöhte Anrechnungsstunden bei: Neu-/Umstrukturierung IT-Infrastruktur, erhöhter Fortbildungsaufwand, betreuungsintensiver Begleitung, Aufgaben im Vorbereitungsdienst
- Zugehörigkeit zum Team IT-Dienste begründet keinen Anspruch auf Anrechnungsstunden
- Systembetreuung kann beförderungswirksame Funktionstätigkeit darstellen (schulartspezifische Beförderungsrichtlinien)
Abschnitt 4: Inkrafttreten
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| In Kraft |
01.01.2025 |
| Außer Kraft |
31.12.2029 |
| Ersetzt |
KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl. I S. 86) |
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