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Offene Fragen: Kostenersatz 2026 ff. und Umstellung der Schulfinanzierung

Zweck: Diskussionsvorlage für eine Gesprächsrunde mit dem StMUK (Stand 10.07.2026). Zusammenstellung aller im Wiki dokumentierten Fragestellungen zum momentanen und künftigen Kostenersatz, die durch die Umstellung auf den 4-Säulen-Zuschuss (ab 01.01.2027) noch unklar, widersprüchlich beauskunftet oder ausdrücklich offen sind.


A. Übergangsjahr 2026 — aktueller Kostenersatz (Art. 34/34a BaySchFG)

1. Firewall- und Serverlizenzen: Kostenersatzfähigkeit ungeklärt.
Referat I.7 ordnet sie als investiv (nicht WuP) ein, ließ die Kostenersatz-Frage aber ausdrücklich unbeantwortet. → Sind sie 2026 über Art. 34a erstattungsfähig? Gehen sie ab 2027 in Säule 1 auf? (src-wup-abgrenzung-i7-2025)

2. Lern-/Unterrichtssoftware und Classroom Management.
Kostenersatz-Frage von I.7 offen gelassen; „Classroom Management nicht notwendig" ist bislang nur Referatsauffassung per E-Mail. → Verbindliche Klärung; Zuordnung zu Säule 3 ab 2027? (src-wup-abgrenzung-i7-2025)

3. Widersprüchliche Auskunftslage Virenscanner.
I.7 (Nov. 2025): investiv — SG44-Auskunft (Mai 2026): seit 2025 durch WuP abgedeckt, kein Kostenersatz. → Welche Linie gilt verbindlich? Umgang mit bereits unterschiedlich beschiedenen Fällen? (src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44, src-wup-abgrenzung-i7-2025)

4. SchulMobE-Deckungslücke bei Leihgeräten (private FS).
350 € Festbetrag + max. 200 € Eigenanteil = 550 €; VOTUM-konformes iPad-Paket ab ~610 € (votum-2025-hardware-specs). → Anpassung des übernahmefähigen Eigenanteils an VOTUM-2025-Preise? Enddatum SchulMobE? (src-kostenersatz-foerderschulen, synthesis-schulfinanzierung-digitale-ausstattung)

5. Übergangs-/Stichtagsregelung zum Jahreswechsel 2026/27.
Einzelbelegverfahren entfällt für Digitalinfrastruktur ab 01.01.2027. → Behandlung von Maßnahmen, die 2026 beschafft, aber erst 2027 abgerechnet werden (Antrag/Bewilligung/Auszahlung über den Stichtag)? (src-ersatzbeschaffungen-2526)

B. Vollzug und Transparenz

6. Zweifache Einordnung der WuP-Kostenerhebung — angefragte Liste steht aus.
Aus dem BdB-Kreis erbeten: Übersicht der konkret bezuschussten Posten (insb. Kostengruppe 3) für SG44/BdBs — (a) was ist bezuschusst und damit nicht mehr schulaufwandsfähig, (b) welche nicht bezuschussten Kosten sind notwendiger Schulaufwand? Ziel: keine Doppelförderung, einheitlicher Vollzug (Träger in mehreren Bezirken). Erhebungsunterlagen liegen öffentlich vor (km.bayern.de/wup), die Einordnungsliste nicht. (src-wup-abgrenzung-i7-2025)

7. Maßstab „notwendiger Schulaufwand" veraltet.
Referenz ist die KMBek vom 14.12.1982 (Mindestaufwand, Punkt 12.5.1). → Aktualisierung des Notwendigkeitsmaßstabs für digitale Ausstattung geplant? (src-wup-abgrenzung-i7-2025)

8. Formalisierung der Sondertatbestände.
E-Mail, Schulverwaltungssoftware (SchulManager/Untis), Homepage, Sekretariats-IT bleiben „bis auf weiteres" Schulaufwand — bislang nur als E-Mail-Auskunft. → Formalisierung per KMS/Bekanntmachung? Ausdrückliche Geltung über 2027 hinaus? (src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende, concept-finanzierung-verwaltungssoftware)

9. Weiterführung des 2004er-KMS ab 2027.
Von Trägerseite explizit angefragt, unbeantwortet dokumentiert. (src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende)

C. Systemwechsel ab 2027

10. Inkrafttreten der Art.-18-Änderungen bestätigen.
GVBl-Auszug ohne Inkrafttretensdatum; kommuniziert ist 01.01.2027. → Verbindliche Bestätigung inkl. erster Auszahlungstermine (sat:las). (src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung)

11. Kostendeckung kleiner privater FS / Härtefallmechanismus.
Pauschale (Normbedarf) ersetzt Art. 34a (Ist-Kosten bis 100 %); bei kleinen Schülerzahlen droht Unterdeckung trotz Art.-30-Multiplikatoren. → Härtefallmechanismus für Digitalausstattung ab 2027? Bleibt Art. 34a Abs. 2 (Härteklausel) anwendbar? (synthesis-schulfinanzierung-digitale-ausstattung, src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung)

12. Budgetreste-Verwendung ab 2027.
Regierungs-Einschätzung: Budgetreste nach Nr. 7 Satz 5 auch für (selbst nicht-notwendigen) Schulaufwand einsetzbar — für die Zeit ab 2027 ausdrücklich ungeklärt. → Bleibt dieser Weg neben den Pauschalen offen, auch für pauschal abgedeckte Posten? (src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende)

13. Abgrenzung gemischter Maßnahmen / einmaliger Schulaufwand.
IT nicht unterrichtender Funktionen bleibt Schulaufwand; 5.000-€-Grenze und Maßnahmenbündelung liegen im Ermessen der Bezirksregierung. → Einheitliche Kriterien für Maßnahmen mit gemischten Anteilen (4SZ + Schulaufwand)? (concept-einmaliger-schulaufwand)

14. Refinanzierung von Vorinvestitionen 2025/26 — Grenzfälle.
Refinanzierung „automatisch ohne Nachweis", aber ohne Deckungsgarantie. → Behandlung von Grenzfällen: Trägerwechsel, Schulschließung, stark schwankende Schülerzahlen zwischen Investitions- und Pauschaljahren? (src-ersatzbeschaffungen-2526)

15. „Sonderausstattung zur sonderpädagogischen Förderung" (Säule 1) — Inhalt und Berechnung ungeklärt.
Das StMUK-Handout nennt den Punkt nur stichwortartig als vierten Unterpunkt der Gebäude-Digitalinfrastruktur, ohne Beispiele, Umfang oder eigene Berechnungsgrundlage. → Was fällt konkret darunter (Assistenztechnik, barrierefreie Anpassungen o. Ä.)? Eigener Kostenanteil in der Normschule-Berechnung oder Teil der allgemeinen Säule-1-Pauschale? Betrifft nur Förderzentren oder auch RS/BS z. sonderpäd. Förderung? (src-vsz-handout-konzeption-2026, concept-4-saeulen-zuschuss › Säule 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur)


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