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KJM: Handlungsempfehlungen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Titel: „Entwicklung stĂ€rken, Verantwortung ĂŒbernehmen — FĂŒr ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt"
Herausgeber: UnabhĂ€ngige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (BMBFSJ)
Eingesetzt: September 2025 (durch Bundesministerin BMBFSJ)
Kurzfassung: Juni 2026
Volltext HE: ca. Mitte Juli 2026
Abschlussbericht: Mitte September 2026
Grundlage: Bestandsaufnahme (veröffentlicht 20. April 2026); 56 Handlungsempfehlungen (HE)


Grundstruktur: Trias + zwei Perspektiven

Die Trias

  • Schutz — begrenzt Risiken vorausschauend, stellt wirksame Hilfe bereit
  • BefĂ€higung — fördert Wissen, UrteilsfĂ€higkeit und Selbstregulation
  • Teilhabe — sichert Zugang, MeinungsĂ€ußerung und Mitgestaltung

Die drei Dimensionen bedingen einander: Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss mĂŒnden; BefĂ€higung darf strukturelle Verantwortung nicht auf Kinder abwĂ€lzen.

FĂŒnf Leitprinzipien

  1. An BewĂ€hrtes anschließen, skalieren, verstetigen — erprobte Strukturen dauerhaft sichern statt neue befristete Maßnahmen
  2. Vertrauen und FlexibilitĂ€t vor Ort — Schulen können nicht unbegrenzt neue Aufgaben ĂŒbernehmen
  3. Verantwortungsgemeinschaft — strukturelle Risiken nicht „nach unten" an Kinder/Eltern delegieren
  4. Wirksamkeit durch Koordination — Reibungsverluste Bund/LĂ€nder/Kommunen abbauen
  5. Vorausschauend bei KI — generative KI als Querschnittsthema; Vorsorgeprinzip

Zwei Modell-Perspektiven

  1. Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen (Biografie im Zentrum): Was brauchen Kinder?
  2. Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen: Wer muss handeln?

Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen

Phase Alter Schwerpunkt
I 0–2 J. Entlastete frĂŒhe Kindheit (Eltern stĂ€rken, analoge RĂ€ume)
II 3–5 J. Begleitete erste Medienaneignung (Kita, FrĂŒhe Hilfen)
III 6–9 J. Sicher entdecken, Grundlagen erwerben (Grundschule)
IV 10–12 J. BefĂ€higt navigieren (Safer Spaces, Medienkompetenz)
V 13–17 J. Selbstbestimmt teilhaben und Hilfe nutzen
VI 18 J.+ ÜbergĂ€nge bruchfrei gestalten

Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen

  • Eltern und Familie
  • FrĂŒhe Bildung, Schule, Hochschule
  • Kinder- und Jugendhilfe / Soziale Arbeit / Sozialraum
  • Gesundheit, Beratung, Therapie
  • Beschwerdestellen, Fachstellen, Sicherheitsbehörden
  • Plattformen, Anbieter, Industrie
  • Forschung
  • Gesamtsteuerung und Beteiligung

Schulrelevante Handlungsempfehlungen

HE 10: Digitale Bildung in der Grundschule stÀrken

Sachunterricht und Nachmittagsbereich nutzen; digitale Grundbildung ab Phase III (6–9 J.) systematisch.

HE 12: „KI-Seepferdchen" — GrundverstĂ€ndnis fĂŒr KI

Verpflichtendes, online erwerbbares und kindgerechtes Zertifikat zu Chancen/Gefahren von KI, zunĂ€chst fĂŒr Grundschulalter. Anschubservice Bund, Vermittlung durch LĂ€nder, Pflege durch „Expertenrat KI und Kinder".

HE 13: Algorithmen- und KI-Kompetenz im Bildungskontext fördern (AI Literacy)

HE 14: Ansprechperson mit medienpĂ€dagogischer Expertise fĂŒr medienbezogene Anliegen

HE 15: Medienkompetenz in Sek I/II durch (Peer-to-Peer-)Programme stÀrken

Bundesweite Datenbank/Plattform wissenschaftlich geprĂŒfter Programme; LĂ€nder dokumentieren eingesetzte Programme. → FĂŒr Bayern direkt relevant: src-digitalkompass-chat-social-media (Chat-Kompass GS, Social Media Kompass Jg. 5–8)

HE 16: Private Nutzung digitaler EndgerÀte an Schulen regeln

  • GS + bis Jg. 7: private Nutzung im Unterricht, außerunterrichtlichen Angeboten und Pausen bundesweit einheitlich untersagt
  • Ab Jg. 8: Schulen erarbeiten unter Beteiligung der SuS verbindliche Nutzungskonzepte

Plattform-Regulierung (schulrelevant)

HE 36: Risiko- und designorientiert regulieren — zwei Alternativen

Art. 28 Abs. 1 DSA zu unspezifisch; Mindestalter 15/16 J. zu pauschal. Die Kommission empfiehlt konkrete Schutzstandards je Altersgruppe:

  • Alternative 1: Gesetzliche Mindestaltersgrenze 13 J. fĂŒr Social-Media-Accounts mit wirksamer AltersprĂŒfung + abgestuften Standards fĂŒr 13–16 und 16–18 J.
  • Alternative 2: Keine einheitliche Altersgrenze, stattdessen dienst- und funktionsspezifische BeschrĂ€nkungen (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams)

Nationale AlleingÀnge sollen vermieden werden (harmonisierter DSA).

HE 37: Jugendschutz by Design und by Default

FĂŒr Accounts MinderjĂ€hriger: verbindlicher Katalog sicherer Voreinstellungen:
- Keine algorithmischen Feeds
- Keine personalisierte Werbung
- Verbot suchtverstÀrkender Funktionen (Endlos-Feeds, Auto-Play, Confirmshaming)

HE 38: Wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung

Biometrische/verhaltensdatenbasierte Verfahren gefÀhrden PrivatsphÀre. Anforderungen:
- UnverknĂŒpfbarkeit von Aussteller und PrĂŒfer
- Selektive Offenlegung (nur ob Altersgrenze erreicht)
- Biometrische Daten nur auf dem EndgerÀt
- Keine Weiternutzung fĂŒr Werbung/Tracking


KI-spezifische Empfehlungen

HE 44: Nutzungsrisiken in JuSchG und JMStV KI-bezogen erweitern

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nennen KI-Funktionen wie bildgenerative KI und Chatbot-Kommunikation bisher nicht explizit → ergĂ€nzen um Nutzungsrisiken generativer KI (Text, Ton, Bild) sowie Kommunikationsrisiken bei Bot-Nutzung.

Verbindung zu src-ai-act-overview-fol — EU AI Act regelt Hochrisiko-KI, adressiert Jugendschutz-Nutzungsrisiken aber noch unzureichend.

HE 46: AI Companions — Altersgrenze als Sofortmaßnahme

AI Companions erzeugen emotionale AbhĂ€ngigkeit (parasoziale Beziehungen, psychische Belastung). Empfehlung (EU-Ebene): Gesetzliche Altersgrenze 13 Jahre fĂŒr AI Companions + Anbieterpflichten:
- ZuverlĂ€ssige AltersprĂŒfung
- Jugendgerechte Voreinstellungen
- Schutz gegen emotionale AbhÀngigkeit
- Klar erkennbare Hinweise, dass es sich nicht um eine menschliche Beziehung handelt


Gesundheits- und Schutzempfehlungen

HE 28: Medienerziehung und Gesundheit zusammen denken

Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in Vorsorgeuntersuchungen aufnehmen (Kinder- und JugendÀrzte als Vertrauenspersonen).

HE 32: Kinderonlinewache — bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle

Bestehende Internetwachen auf Erwachsene zugeschnitten → kindgerechte, bundeseinheitliche Meldestelle mit altersgerechtem Design, direkter Chat-Kommunikation, pĂ€dagogischer Begleitung.


Umsetzungsstrategie

HE 56: Vom Wissen zum Handeln

  • Sofort-Programm 2026
  • Gestaltungs- und Umsetzungsformate
  • Digitaler RĂŒckkanal
  • Verbindliches Wirkungsmonitoring

Ziel: Lernendes Umsetzungssystem, das Fehlentwicklungen sichtbar macht.


Einordnung

  • Bundesebene, nicht Bayern-spezifisch — adressiert EU, Bund, LĂ€nder, Kommunen und Plattformen
  • Schule ist eine von acht Akteursgruppen (nicht der einzige Verantwortliche)
  • FĂŒr bayerische Schulpraxis relevant vor allem: HE 12 (KI-Seepferdchen), HE 15 (Medienkompetenz), HE 16 (Private GerĂ€te), HE 46 (AI Companions)
  • FĂŒr BdB/IT-Beratung relevant: HE 16 (Regelung private GerĂ€te) als mögliche neue Rahmenvorgabe