KJM: Handlungsempfehlungen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Titel: „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen — Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt"
Herausgeber: Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (BMBFSJ)
Eingesetzt: September 2025 (durch Bundesministerin BMBFSJ)
Kurzfassung: Juni 2026
Volltext HE: ca. Mitte Juli 2026
Abschlussbericht: Mitte September 2026
Grundlage: Bestandsaufnahme (veröffentlicht 20. April 2026); 56 Handlungsempfehlungen (HE)
Grundstruktur: Trias + zwei Perspektiven
Die Trias
- Schutz — begrenzt Risiken vorausschauend, stellt wirksame Hilfe bereit
- Befähigung — fördert Wissen, Urteilsfähigkeit und Selbstregulation
- Teilhabe — sichert Zugang, Meinungsäußerung und Mitgestaltung
Die drei Dimensionen bedingen einander: Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden; Befähigung darf strukturelle Verantwortung nicht auf Kinder abwälzen.
Fünf Leitprinzipien
- An Bewährtes anschließen, skalieren, verstetigen — erprobte Strukturen dauerhaft sichern statt neue befristete Maßnahmen
- Vertrauen und Flexibilität vor Ort — Schulen können nicht unbegrenzt neue Aufgaben übernehmen
- Verantwortungsgemeinschaft — strukturelle Risiken nicht „nach unten" an Kinder/Eltern delegieren
- Wirksamkeit durch Koordination — Reibungsverluste Bund/Länder/Kommunen abbauen
- Vorausschauend bei KI — generative KI als Querschnittsthema; Vorsorgeprinzip
Zwei Modell-Perspektiven
- Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen (Biografie im Zentrum): Was brauchen Kinder?
- Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen: Wer muss handeln?
Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen
| Phase | Alter | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| I | 0–2 J. | Entlastete frühe Kindheit (Eltern stärken, analoge Räume) |
| II | 3–5 J. | Begleitete erste Medienaneignung (Kita, Frühe Hilfen) |
| III | 6–9 J. | Sicher entdecken, Grundlagen erwerben (Grundschule) |
| IV | 10–12 J. | Befähigt navigieren (Safer Spaces, Medienkompetenz) |
| V | 13–17 J. | Selbstbestimmt teilhaben und Hilfe nutzen |
| VI | 18 J.+ | Übergänge bruchfrei gestalten |
Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen
- Eltern und Familie
- Frühe Bildung, Schule, Hochschule
- Kinder- und Jugendhilfe / Soziale Arbeit / Sozialraum
- Gesundheit, Beratung, Therapie
- Beschwerdestellen, Fachstellen, Sicherheitsbehörden
- Plattformen, Anbieter, Industrie
- Forschung
- Gesamtsteuerung und Beteiligung
Schulrelevante Handlungsempfehlungen
HE 10: Digitale Bildung in der Grundschule stärken
Sachunterricht und Nachmittagsbereich nutzen; digitale Grundbildung ab Phase III (6–9 J.) systematisch.
HE 12: „KI-Seepferdchen" — Grundverständnis für KI
Verpflichtendes, online erwerbbares und kindgerechtes Zertifikat zu Chancen/Gefahren von KI, zunächst für Grundschulalter. Anschubservice Bund, Vermittlung durch Länder, Pflege durch „Expertenrat KI und Kinder".
HE 13: Algorithmen- und KI-Kompetenz im Bildungskontext fördern (AI Literacy)
HE 14: Ansprechperson mit medienpädagogischer Expertise für medienbezogene Anliegen
HE 15: Medienkompetenz in Sek I/II durch (Peer-to-Peer-)Programme stärken
Bundesweite Datenbank/Plattform wissenschaftlich geprüfter Programme; Länder dokumentieren eingesetzte Programme. → Für Bayern direkt relevant: src-digitalkompass-chat-social-media (Chat-Kompass GS, Social Media Kompass Jg. 5–8)
HE 16: Private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln
- GS + bis Jg. 7: private Nutzung im Unterricht, außerunterrichtlichen Angeboten und Pausen bundesweit einheitlich untersagt
- Ab Jg. 8: Schulen erarbeiten unter Beteiligung der SuS verbindliche Nutzungskonzepte
Plattform-Regulierung (schulrelevant)
HE 36: Risiko- und designorientiert regulieren — zwei Alternativen
Art. 28 Abs. 1 DSA zu unspezifisch; Mindestalter 15/16 J. zu pauschal. Die Kommission empfiehlt konkrete Schutzstandards je Altersgruppe:
- Alternative 1: Gesetzliche Mindestaltersgrenze 13 J. für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung + abgestuften Standards für 13–16 und 16–18 J.
- Alternative 2: Keine einheitliche Altersgrenze, stattdessen dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams)
Nationale Alleingänge sollen vermieden werden (harmonisierter DSA).
HE 37: Jugendschutz by Design und by Default
Für Accounts Minderjähriger: verbindlicher Katalog sicherer Voreinstellungen:
- Keine algorithmischen Feeds
- Keine personalisierte Werbung
- Verbot suchtverstärkender Funktionen (Endlos-Feeds, Auto-Play, Confirmshaming)
HE 38: Wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung
Biometrische/verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre. Anforderungen:
- Unverknüpfbarkeit von Aussteller und Prüfer
- Selektive Offenlegung (nur ob Altersgrenze erreicht)
- Biometrische Daten nur auf dem Endgerät
- Keine Weiternutzung für Werbung/Tracking
KI-spezifische Empfehlungen
HE 44: Nutzungsrisiken in JuSchG und JMStV KI-bezogen erweitern
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nennen KI-Funktionen wie bildgenerative KI und Chatbot-Kommunikation bisher nicht explizit → ergänzen um Nutzungsrisiken generativer KI (Text, Ton, Bild) sowie Kommunikationsrisiken bei Bot-Nutzung.
Verbindung zu src-ai-act-overview-fol — EU AI Act regelt Hochrisiko-KI, adressiert Jugendschutz-Nutzungsrisiken aber noch unzureichend.
HE 46: AI Companions — Altersgrenze als Sofortmaßnahme
AI Companions erzeugen emotionale Abhängigkeit (parasoziale Beziehungen, psychische Belastung). Empfehlung (EU-Ebene): Gesetzliche Altersgrenze 13 Jahre für AI Companions + Anbieterpflichten:
- Zuverlässige Altersprüfung
- Jugendgerechte Voreinstellungen
- Schutz gegen emotionale Abhängigkeit
- Klar erkennbare Hinweise, dass es sich nicht um eine menschliche Beziehung handelt
Gesundheits- und Schutzempfehlungen
HE 28: Medienerziehung und Gesundheit zusammen denken
Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in Vorsorgeuntersuchungen aufnehmen (Kinder- und Jugendärzte als Vertrauenspersonen).
HE 32: Kinderonlinewache — bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle
Bestehende Internetwachen auf Erwachsene zugeschnitten → kindgerechte, bundeseinheitliche Meldestelle mit altersgerechtem Design, direkter Chat-Kommunikation, pädagogischer Begleitung.
Umsetzungsstrategie
HE 56: Vom Wissen zum Handeln
- Sofort-Programm 2026
- Gestaltungs- und Umsetzungsformate
- Digitaler Rückkanal
- Verbindliches Wirkungsmonitoring
Ziel: Lernendes Umsetzungssystem, das Fehlentwicklungen sichtbar macht.
Einordnung
- Bundesebene, nicht Bayern-spezifisch — adressiert EU, Bund, Länder, Kommunen und Plattformen
- Schule ist eine von acht Akteursgruppen (nicht der einzige Verantwortliche)
- Für bayerische Schulpraxis relevant vor allem: HE 12 (KI-Seepferdchen), HE 15 (Medienkompetenz), HE 16 (Private Geräte), HE 46 (AI Companions)
- Für BdB/IT-Beratung relevant: HE 16 (Regelung private Geräte) als mögliche neue Rahmenvorgabe
Backlinks
- src-ai-act-overview-fol — EU AI Act (Hochrisiko-KI, Bildungsbereich)
- src-msdigital-ki-msd — KI-Einsatz im MSD (bayerische Schulpraxis)
- src-kms-ki-an-schulen-2024 — StMUK-KMS zur KI an Schulen
- src-isb-faq-mobile-endgeraete — ISB-Forschungsüberblick mobile Endgeräte
- src-datenschutz-schulen-stmuk — Datenschutz-Grundlagen bayerischer Schulen
- src-broken-buried-missing-social-media-safety — empirische Studie: Kindersicherheitsfunktionen auf Instagram/Snapchat/TikTok/YouTube scheitern überwiegend; bestätigt Notwendigkeit von HE 37 (Safety by Design/Default)
- src-sotu-2026-eu-kids-act — EU-Ebene, 16.09.2026: angekündigter EU KIDS ACT mit Altersstufen 13/15/18 und Beweislastumkehr zulasten der Plattformen; die Altersverifikationsfrage bleibt auch dort offen