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KJM: Handlungsempfehlungen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Titel: „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen — Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt"
Herausgeber: Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (BMBFSJ)
Eingesetzt: September 2025 (durch Bundesministerin BMBFSJ)
Kurzfassung: Juni 2026
Volltext HE: ca. Mitte Juli 2026
Abschlussbericht: Mitte September 2026
Grundlage: Bestandsaufnahme (veröffentlicht 20. April 2026); 56 Handlungsempfehlungen (HE)


Grundstruktur: Trias + zwei Perspektiven

Die Trias

  • Schutz — begrenzt Risiken vorausschauend, stellt wirksame Hilfe bereit
  • Befähigung — fördert Wissen, Urteilsfähigkeit und Selbstregulation
  • Teilhabe — sichert Zugang, Meinungsäußerung und Mitgestaltung

Die drei Dimensionen bedingen einander: Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden; Befähigung darf strukturelle Verantwortung nicht auf Kinder abwälzen.

Fünf Leitprinzipien

  1. An Bewährtes anschließen, skalieren, verstetigen — erprobte Strukturen dauerhaft sichern statt neue befristete Maßnahmen
  2. Vertrauen und Flexibilität vor Ort — Schulen können nicht unbegrenzt neue Aufgaben übernehmen
  3. Verantwortungsgemeinschaft — strukturelle Risiken nicht „nach unten" an Kinder/Eltern delegieren
  4. Wirksamkeit durch Koordination — Reibungsverluste Bund/Länder/Kommunen abbauen
  5. Vorausschauend bei KI — generative KI als Querschnittsthema; Vorsorgeprinzip

Zwei Modell-Perspektiven

  1. Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen (Biografie im Zentrum): Was brauchen Kinder?
  2. Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen: Wer muss handeln?

Entwicklungsorientierte Perspektive — 6 Lebensphasen

Phase Alter Schwerpunkt
I 0–2 J. Entlastete frühe Kindheit (Eltern stärken, analoge Räume)
II 3–5 J. Begleitete erste Medienaneignung (Kita, Frühe Hilfen)
III 6–9 J. Sicher entdecken, Grundlagen erwerben (Grundschule)
IV 10–12 J. Befähigt navigieren (Safer Spaces, Medienkompetenz)
V 13–17 J. Selbstbestimmt teilhaben und Hilfe nutzen
VI 18 J.+ Übergänge bruchfrei gestalten

Verantwortungsbasiertes Modell — 8 Akteursgruppen

  • Eltern und Familie
  • Frühe Bildung, Schule, Hochschule
  • Kinder- und Jugendhilfe / Soziale Arbeit / Sozialraum
  • Gesundheit, Beratung, Therapie
  • Beschwerdestellen, Fachstellen, Sicherheitsbehörden
  • Plattformen, Anbieter, Industrie
  • Forschung
  • Gesamtsteuerung und Beteiligung

Schulrelevante Handlungsempfehlungen

HE 10: Digitale Bildung in der Grundschule stärken

Sachunterricht und Nachmittagsbereich nutzen; digitale Grundbildung ab Phase III (6–9 J.) systematisch.

HE 12: „KI-Seepferdchen" — Grundverständnis für KI

Verpflichtendes, online erwerbbares und kindgerechtes Zertifikat zu Chancen/Gefahren von KI, zunächst für Grundschulalter. Anschubservice Bund, Vermittlung durch Länder, Pflege durch „Expertenrat KI und Kinder".

HE 13: Algorithmen- und KI-Kompetenz im Bildungskontext fördern (AI Literacy)

HE 14: Ansprechperson mit medienpädagogischer Expertise für medienbezogene Anliegen

HE 15: Medienkompetenz in Sek I/II durch (Peer-to-Peer-)Programme stärken

Bundesweite Datenbank/Plattform wissenschaftlich geprüfter Programme; Länder dokumentieren eingesetzte Programme. → Für Bayern direkt relevant: src-digitalkompass-chat-social-media (Chat-Kompass GS, Social Media Kompass Jg. 5–8)

HE 16: Private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln

  • GS + bis Jg. 7: private Nutzung im Unterricht, außerunterrichtlichen Angeboten und Pausen bundesweit einheitlich untersagt
  • Ab Jg. 8: Schulen erarbeiten unter Beteiligung der SuS verbindliche Nutzungskonzepte

Plattform-Regulierung (schulrelevant)

HE 36: Risiko- und designorientiert regulieren — zwei Alternativen

Art. 28 Abs. 1 DSA zu unspezifisch; Mindestalter 15/16 J. zu pauschal. Die Kommission empfiehlt konkrete Schutzstandards je Altersgruppe:

  • Alternative 1: Gesetzliche Mindestaltersgrenze 13 J. für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung + abgestuften Standards für 13–16 und 16–18 J.
  • Alternative 2: Keine einheitliche Altersgrenze, stattdessen dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams)

Nationale Alleingänge sollen vermieden werden (harmonisierter DSA).

HE 37: Jugendschutz by Design und by Default

Für Accounts Minderjähriger: verbindlicher Katalog sicherer Voreinstellungen:
- Keine algorithmischen Feeds
- Keine personalisierte Werbung
- Verbot suchtverstärkender Funktionen (Endlos-Feeds, Auto-Play, Confirmshaming)

HE 38: Wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung

Biometrische/verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre. Anforderungen:
- Unverknüpfbarkeit von Aussteller und Prüfer
- Selektive Offenlegung (nur ob Altersgrenze erreicht)
- Biometrische Daten nur auf dem Endgerät
- Keine Weiternutzung für Werbung/Tracking


KI-spezifische Empfehlungen

HE 44: Nutzungsrisiken in JuSchG und JMStV KI-bezogen erweitern

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nennen KI-Funktionen wie bildgenerative KI und Chatbot-Kommunikation bisher nicht explizit → ergänzen um Nutzungsrisiken generativer KI (Text, Ton, Bild) sowie Kommunikationsrisiken bei Bot-Nutzung.

Verbindung zu src-ai-act-overview-fol — EU AI Act regelt Hochrisiko-KI, adressiert Jugendschutz-Nutzungsrisiken aber noch unzureichend.

HE 46: AI Companions — Altersgrenze als Sofortmaßnahme

AI Companions erzeugen emotionale Abhängigkeit (parasoziale Beziehungen, psychische Belastung). Empfehlung (EU-Ebene): Gesetzliche Altersgrenze 13 Jahre für AI Companions + Anbieterpflichten:
- Zuverlässige Altersprüfung
- Jugendgerechte Voreinstellungen
- Schutz gegen emotionale Abhängigkeit
- Klar erkennbare Hinweise, dass es sich nicht um eine menschliche Beziehung handelt


Gesundheits- und Schutzempfehlungen

HE 28: Medienerziehung und Gesundheit zusammen denken

Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in Vorsorgeuntersuchungen aufnehmen (Kinder- und Jugendärzte als Vertrauenspersonen).

HE 32: Kinderonlinewache — bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle

Bestehende Internetwachen auf Erwachsene zugeschnitten → kindgerechte, bundeseinheitliche Meldestelle mit altersgerechtem Design, direkter Chat-Kommunikation, pädagogischer Begleitung.


Umsetzungsstrategie

HE 56: Vom Wissen zum Handeln

  • Sofort-Programm 2026
  • Gestaltungs- und Umsetzungsformate
  • Digitaler Rückkanal
  • Verbindliches Wirkungsmonitoring

Ziel: Lernendes Umsetzungssystem, das Fehlentwicklungen sichtbar macht.


Einordnung

  • Bundesebene, nicht Bayern-spezifisch — adressiert EU, Bund, Länder, Kommunen und Plattformen
  • Schule ist eine von acht Akteursgruppen (nicht der einzige Verantwortliche)
  • Für bayerische Schulpraxis relevant vor allem: HE 12 (KI-Seepferdchen), HE 15 (Medienkompetenz), HE 16 (Private Geräte), HE 46 (AI Companions)
  • Für BdB/IT-Beratung relevant: HE 16 (Regelung private Geräte) als mögliche neue Rahmenvorgabe