Finanzierung von Verwaltungs- und Standardsoftware an Förderschulen
Wie werden Schulverwaltungssoftware (SchulManager, Untis, Info-/Elternportale), Ressourcen-/Inventarprogramme und Microsoft 365 finanziert — an staatlichen und an staatlich anerkannten privaten Förderschulen? Synthese aus Wiki-Abfrage vom 08.07.2026.
Grundprinzip
Der 4-Säulen-Zuschuss deckt nur unterrichtlich genutzte IT-Ausstattung ab. Verwaltungs- und Organisationssoftware läuft außerhalb — je nach Typ über drei verschiedene Wege:
- Sondertatbestand → Schulaufwand (Schulkommunikation/-organisation, Sekretariats-IT)
- Säule-4-Pauschale (Administrationssoftware: MDM, Ticketsysteme, IT-Inventarisierung)
- Gar nicht (nicht notwendiger Aufwand wie MS Office; Trägerverwaltung)
1. Schulverwaltungs-/Kommunikationssoftware (SchulManager, Untis, Elternportale)
Explizit als Sondertatbestand geklärt (src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende, StMUK Abt. IV, 22.06.2026): nicht im 4SZ (keine unterrichtlich genutzte Ausstattung), aber bis auf weiteres als Schulaufwand refinanzierbar.
| Trägertyp | Finanzierung |
|---|---|
| Staatliche FS | Laufender Schulaufwand des kommunalen Sachaufwandsträgers (Bezirk: Sehen/Hören/KME; Landkreis/kreisfreie Stadt: Lernen/Sprache/ESE — Art. 10 Abs. 5 BaySchFG) aus Eigenmitteln; kein staatlicher Fördertopf |
| Private staatl. anerkannte FS | Art. 34/34a BaySchFG: 80 % (FS Lernen/ESE/SFZ) bzw. 100 % (übrige Förderschwerpunkte oder Art.-34a-Opt-in); laufende Lizenzkosten < 5.000 € über die Budgetierung (pauschal, 12 Monatsabschläge) → src-foerderschulen-betriebsarten-finanzierung |
Das Medien-KI-Budget scheidet aus: Schulverwaltungssoftware, rein administrative Anwendungen und Kommunikationsdienste sind dort explizit nicht förderfähig.
Ergänzende Option Budgetreste (private FS): Nach Einschätzung eines Regierungs-SG44 (Juni 2026) können Budgetreste gem. Nr. 7 Satz 5 der Budgetierungsregelung „auch für Schulaufwand im Sinne des Art. 3 BaySchFG" eingesetzt werden — denkbar sogar für nicht-notwendigen Schulaufwand. Da das StMUK die Software ohnehin als notwendigen Schulaufwand einstuft, ist das primär ein Auffangweg.
2. Ressourcen-/Inventarprogramme — nach Einsatzzweck differenzieren
| Einsatzzweck | Finanzierungsweg |
|---|---|
| IT-Geräteverwaltung (Inventarisierung IT-Ausstattung, Ticketsystem, MDM-nah) | „Weitere Administrationssoftware" → seit 2025 durch Wartungs-/Pflegezuschuss (Säule 4) pauschal abgegolten (src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44). Staatlich: § 13c AVBaySchFG-Pauschale an SAT; privat: Art. 30 BaySchFG, 2,0-fach bereits seit 2025 (src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung) |
| Allgemeine Schulinventarverwaltung (Möbel, Lehrmittel — Verwaltungskontext Schule) | Analog Sekretariats-IT: Sondertatbestand → Schulaufwand; privat 80/100 % über Budgetierung |
| Inventarverwaltung des Trägers | Weder 4SZ noch Schulaufwand — Trägerverwaltungs-Grenze ist laut SG44 unveränderlich |
⚠️ Für private FS: Was durch die Säule-4-Pauschale abgegolten ist, kann nicht zusätzlich über Kostenersatz (Art. 34a) abgerechnet werden — die Pauschale ist abschließend.
3. Microsoft 365 — nicht erstattungsfähig
MS Office ist kein notwendiger Schulaufwand (src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44, SG44 Mai 2026): Wegen der kostenfreien BayernCloud Schule ist M365 weder als Kostenersatz noch als Schulaufwand erstattungsfähig. Dreifach abgesichert:
- Säule 4: Office-Lizenzen explizit nicht anrechenbar (src-wartungs-pflegezuschuss)
- Medien-KI-Budget: Office-Anwendungen, reine Cloudspeicher, Kommunikationsdienste nicht förderfähig (src-medien-ki-budget)
- Schulaufwand: Notwendigkeitskriterium nicht erfüllt
| Trägertyp | Konsequenz |
|---|---|
| Staatliche FS | SAT kann M365 freiwillig aus Eigenmitteln beschaffen — keine staatliche Förderung |
| Private FS | Vollständig aus Träger-Eigenmitteln — keine Refinanzierung |
Kostenlose Alternative: ByCS mit Messenger, Cloud und Office-Funktionen (src-bycs-messenger-datenschutz).
Übersichtstabelle
| Software | Staatliche FS | Private staatl. anerkannte FS |
|---|---|---|
| SchulManager, Untis, Elternportal | Schulaufwand SAT (Eigenmittel) | Art. 34/34a: 80/100 % über Budgetierung |
| IT-Inventar / Ticketsystem / MDM | Säule-4-Pauschale (§ 13c AVBaySchFG) | Säule-4-Pauschale × 2,0 (Art. 30 Satz 2, seit 2025); kein Kostenersatz daneben |
| Allg. Inventarverwaltung (Schule) | Schulaufwand SAT | Art. 34/34a: 80/100 % über Budgetierung |
| Inventarverwaltung (Träger) | — | Nicht erstattungsfähig |
| Microsoft 365 | Eigenmittel SAT (freiwillig) | Nicht erstattungsfähig (ByCS als Alternative) |
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