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Finanzierung von Verwaltungs- und Standardsoftware an Förderschulen

Wie werden Schulverwaltungssoftware (SchulManager, Untis, Info-/Elternportale), Ressourcen-/Inventarprogramme und Microsoft 365 finanziert — an staatlichen und an staatlich anerkannten privaten Förderschulen? Synthese aus Wiki-Abfrage vom 08.07.2026.


Grundprinzip

Der 4-Säulen-Zuschuss deckt nur unterrichtlich genutzte IT-Ausstattung ab. Verwaltungs- und Organisationssoftware läuft außerhalb — je nach Typ über drei verschiedene Wege:

  1. Sondertatbestand → Schulaufwand (Schulkommunikation/-organisation, Sekretariats-IT)
  2. Säule-4-Pauschale (Administrationssoftware: MDM, Ticketsysteme, IT-Inventarisierung)
  3. Gar nicht (nicht notwendiger Aufwand wie MS Office; Trägerverwaltung)

1. Schulverwaltungs-/Kommunikationssoftware (SchulManager, Untis, Elternportale)

Explizit als Sondertatbestand geklärt (src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende, StMUK Abt. IV, 22.06.2026): nicht im 4SZ (keine unterrichtlich genutzte Ausstattung), aber bis auf weiteres als Schulaufwand refinanzierbar.

Trägertyp Finanzierung
Staatliche FS Laufender Schulaufwand des kommunalen Sachaufwandsträgers (Bezirk: Sehen/Hören/KME; Landkreis/kreisfreie Stadt: Lernen/Sprache/ESE — Art. 10 Abs. 5 BaySchFG) aus Eigenmitteln; kein staatlicher Fördertopf
Private staatl. anerkannte FS Art. 34/34a BaySchFG: 80 % (FS Lernen/ESE/SFZ) bzw. 100 % (übrige Förderschwerpunkte oder Art.-34a-Opt-in); laufende Lizenzkosten < 5.000 € über die Budgetierung (pauschal, 12 Monatsabschläge) → src-foerderschulen-betriebsarten-finanzierung

Das Medien-KI-Budget scheidet aus: Schulverwaltungssoftware, rein administrative Anwendungen und Kommunikationsdienste sind dort explizit nicht förderfähig.

Ergänzende Option Budgetreste (private FS): Nach Einschätzung eines Regierungs-SG44 (Juni 2026) können Budgetreste gem. Nr. 7 Satz 5 der Budgetierungsregelung „auch für Schulaufwand im Sinne des Art. 3 BaySchFG" eingesetzt werden — denkbar sogar für nicht-notwendigen Schulaufwand. Da das StMUK die Software ohnehin als notwendigen Schulaufwand einstuft, ist das primär ein Auffangweg.


2. Ressourcen-/Inventarprogramme — nach Einsatzzweck differenzieren

Einsatzzweck Finanzierungsweg
IT-Geräteverwaltung (Inventarisierung IT-Ausstattung, Ticketsystem, MDM-nah) „Weitere Administrationssoftware" → seit 2025 durch Wartungs-/Pflegezuschuss (Säule 4) pauschal abgegolten (src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44). Staatlich: § 13c AVBaySchFG-Pauschale an SAT; privat: Art. 30 BaySchFG, 2,0-fach bereits seit 2025 (src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung)
Allgemeine Schulinventarverwaltung (Möbel, Lehrmittel — Verwaltungskontext Schule) Analog Sekretariats-IT: Sondertatbestand → Schulaufwand; privat 80/100 % über Budgetierung
Inventarverwaltung des Trägers Weder 4SZ noch Schulaufwand — Trägerverwaltungs-Grenze ist laut SG44 unveränderlich

⚠️ Für private FS: Was durch die Säule-4-Pauschale abgegolten ist, kann nicht zusätzlich über Kostenersatz (Art. 34a) abgerechnet werden — die Pauschale ist abschließend.


3. Microsoft 365 — nicht erstattungsfähig

MS Office ist kein notwendiger Schulaufwand (src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44, SG44 Mai 2026): Wegen der kostenfreien BayernCloud Schule ist M365 weder als Kostenersatz noch als Schulaufwand erstattungsfähig. Dreifach abgesichert:

  • Säule 4: Office-Lizenzen explizit nicht anrechenbar (src-wartungs-pflegezuschuss)
  • Medien-KI-Budget: Office-Anwendungen, reine Cloudspeicher, Kommunikationsdienste nicht förderfähig (src-medien-ki-budget)
  • Schulaufwand: Notwendigkeitskriterium nicht erfüllt
Trägertyp Konsequenz
Staatliche FS SAT kann M365 freiwillig aus Eigenmitteln beschaffen — keine staatliche Förderung
Private FS Vollständig aus Träger-Eigenmitteln — keine Refinanzierung

Kostenlose Alternative: ByCS mit Messenger, Cloud und Office-Funktionen (src-bycs-messenger-datenschutz).


Übersichtstabelle

Software Staatliche FS Private staatl. anerkannte FS
SchulManager, Untis, Elternportal Schulaufwand SAT (Eigenmittel) Art. 34/34a: 80/100 % über Budgetierung
IT-Inventar / Ticketsystem / MDM Säule-4-Pauschale (§ 13c AVBaySchFG) Säule-4-Pauschale × 2,0 (Art. 30 Satz 2, seit 2025); kein Kostenersatz daneben
Allg. Inventarverwaltung (Schule) Schulaufwand SAT Art. 34/34a: 80/100 % über Budgetierung
Inventarverwaltung (Träger) Nicht erstattungsfähig
Microsoft 365 Eigenmittel SAT (freiwillig) Nicht erstattungsfähig (ByCS als Alternative)

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