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StMUK-Infoveranstaltung für BdB: 4-Säulen-Zuschuss

Format: Online-Informationsveranstaltung (Webinar) für Berater:innen digitale Bildung (BdB), ca. 110 Minuten
Datum: 14.07.2026 (abgeleitet aus dem Aufnahmezeitpunkt; entspricht der in src-kommunikation-4-saeulen für „Mitte Juli" angekündigten BdB-Informationsveranstaltung)
Referierende: zwei Referent:innen des zuständigen StMUK-Fachreferats (4-Säulen-Zuschuss/DigitalPakt) — eine Person mit Schwerpunkt Berechnungen/Gesetzestext, eine Person mit Schwerpunkt Gesetzesbegründung/Konzeption; Moderation durch die ALP Dillingen. Im Anschluss (nicht mehr Teil dieser Aufzeichnung) Übergabe an eine weitere Referentin/einen weiteren Referenten für einen zusätzlichen Themenblock.
Kontext: Diese Veranstaltung fällt in das per src-kommunikation-4-saeulen festgelegte Zeitfenster, ab dem BdB-Beratungen/Vorträge zum Thema erstmals erlaubt sind (ab Mitte Juli 2026).


Kernbotschaft: Rückkehr zum Dialogprinzip

Der 4-Säulen-Zuschuss beendet bewusst das „Förderregime" der letzten acht Jahre (DigitalPakt Schule u. a.) mit Anträgen, Verwendungsnachweisen und zentral vorgegebenen Medienkonzepten. Ziel ist eine Rückkehr zum Grundprinzip von vor den Förderprogrammen: Schulaufwandsträger und Schule statten die Schule im direkten, vertrauensvollen Dialog aus — der Freistaat liefert nur noch die finanziellen Rahmenbedingungen (gesetzlicher Zuschuss), Empfehlungen (VOTUM) und Beratung (BdB), trifft aber keine zentralen Ausstattungsentscheidungen mehr.

Zielbild-Formulierung aus der Präsentation: „Als verlässlicher Partner planen die bayerischen Schulen und ihre Schulaufwandsträger die Ausstattung ihrer Schulen in einem transparenten, konstruktiven und von gegenseitigem Vertrauen geprägten Dialog."


Gesetzestext: Fundstelle und Aufbau

  • Änderung des BaySchFG als Teil des Doppelhaushalts 2026/2027, vom Landtag beschlossen; Inkrafttreten 01.01.2027
  • Bis dahin im BaySchFG-Text selbst nicht auffindbar — Fundstelle aktuell nur im Haushaltsgesetz auf den Seiten des Finanzministeriums
  • Faktisch ein „3+1-Säulen-Zuschuss": Säulen 1–3 (Gebäude-Digitalinfrastruktur, mobile Endgeräte, Medien/KI) sind gemeinsam flexibel (zeitlich, sachlich, örtlich); Säule 4 (Wartung/Pflege, seit 2025 aktiv) steht in einem eigenen Gesetzesabschnitt und ist von dieser Flexibilität ausgenommen — nur zeitliche Ansparung möglich, keine Umschichtung zu/von Säule 1–3
  • DigitalPakt-II-Mittel fließen vollständig in Säule 1 ein: kein eigenes Förderprogramm/Antragswesen mehr für Bundesmittel; die ausführliche Gesetzesbegründung dient dem Bund als Verwendungsnachweis. Läuft DigitalPakt II aus, finanziert der Freistaat Säule 1 aus eigenen Mitteln weiter

Pauschalbeträge: Rechenbeispiel Grundschule/Mittelschule

Zur Veranschaulichung der Berechnungslogik (vollständige Detailtabelle für Förderschulen bereits in src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung):

Schulart Säule 1 (Gebäude) Säule 2 (Endgeräte) Säule 3 (Medien/KI)
Grundschule 45,40 € 59,40 € 4,68 €
Mittelschule höher (kleinere Klassenstärke) niedriger (höhere DSDZ-Ersatzquote-Abdeckung ab Jgst. 7) höher (24 € Gerätepauschale statt 16 €)

Treiber je Säule:
- Säule 1 hängt primär von der durchschnittlichen Klassenstärke ab (Grundschule ca. 28, Mittelschule ca. 21 Schüler/Klasse, Angaben laut Referent überschlägig) — kleinere Klassen → höhere Pro-Schüler-Pauschale
- Säule 2 hängt von Ausstattungsquote (1:2 bei Nicht-DSDZ-Klassen), der Schulart-Ersatzquote für DSDZ-Klassen und dem Lehrer-Schüler-Verhältnis ab (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet)
- Säule 3 ist eine Gerätepauschale (16 €/Gerät/Jahr Grundschule, 24 € weiterführende Schulen, 32 € berufsqualifizierende Schulen) — inkludiert auch DSDZ-Geräte; die Staffelung ist laut Referent „einigermaßen willkürlich", ohne echte empirische Grundlage
- Alle Berechnungen erfolgten schulscharf für über 6.000 Einzelschulen (amtliche Schuldaten + IT-Umfrage), erst danach zu Schulart-Durchschnitten aggregiert


Berechnungsgrundlage „Normschule": Ausstattungsquoten

Bereich Zielquote/Wert
Digitales Klassenzimmer 69 % der Unterrichtsräume; Standardpreis 5.920 €; Nutzungsdauer 7 Jahre
LAN/WLAN-Ausleuchtung 100 % der Unterrichtsräume
Computerräume (Durchschnitt) 52 % (stark schulartabhängig: bis 100 % wo Informatik Fachunterricht ist, sonst niedriger — durch 1:1-Mobilgeräte teilweise ersetzbar)
Integrierte Fachunterrichtsräume (berufl. Schulen) 40 %
Mobile Endgeräte, nicht-DSDZ-Klassen 1:2-Ausstattung (Grundschule; Mittelschule Jgst. 5–6)
Mobile Endgeräte, DSDZ-Ersatzquote Mittelschule (Jgst. 7+) 14 % (empirischer Elternanteil ohne DSDZ-Teilnahme)
Mobile Endgeräte, Förderzentrum Jgst. 7–10 100 % (1:1) — DSDZ hat sich für Förderschulen empirisch nicht bewährt
Lehrergeräte 100 % Ausstattungsquote (jede Lehrkraft ≥ 1 Std. Unterricht), 1.000 €/Gerät
Teilzeitbeschulung-Faktor Berufsschule 0,4; Berufsschule z. sonderpäd. Förderung 0,55; sonstige berufl. Schulen mit Teilzeitklassen (u. a. BOS) 0,5

Wichtige Sprachregelung (Gesetzesbegründung): Die „Normschule"/das Zielbild ist reine Berechnungsgrundlage für die Pauschalen (und Verwendungsnachweis gegenüber dem Bund für DigitalPakt-II-Mittel) — sie begründet keine Ansprüche. Schulen können daraus keine konkreten Ausstattungsansprüche gegenüber ihrem Schulaufwandsträger ableiten. Die tatsächlichen Ausstattungsziele entstehen im Dialog vor Ort und können über oder unter dem Zielbild liegen — beides ist zulässig.


Kostenersatz-Formel für private Schulen (Art. 30 BaySchFG) — Herleitung

Die Multiplikatoren aus src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung sind so konstruiert, dass private Förderschulen/Schulen für Kranke 100 % des Normbedarfs einer vergleichbaren öffentlichen Schule erhalten (= Definition von Kostenersatz):

Säule Staatliche Pauschale deckt … des Normbedarfs Multiplikator privat
1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur 60 % × 1,667 (= 5/3)
2 — Mobile Endgeräte kein fester Anteil (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet) — näherungsweise ca. 67 % × ca. 1,5 (Ausnahme: Realschule z. sonderpäd. Förderung deutlich niedriger, wegen abweichender DSDZ-Teilnahme)
3 — Medien/KI-Anwendungen 50 % × 2,0
4 — Wartung/Pflege 50 % × 2,0

Konsequenz: Weil die Pauschale bereits 100 % des Normbedarfs abdeckt, gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Eigenanteilen der Schulaufwandsträger — weder für öffentliche noch für private Schulen. Ob und wie viel eigenes Geld zusätzlich investiert wird, bleibt dem lokalen Dialog überlassen.


Lehrergeräte: Konzeptwandel zum „Lehrergerätepool"

  • Debatte um Zuständigkeit für Lehrergeräte ist mit dem 4SZ endgültig geklärt — die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt (zuerst Landkreistag, dann Städte-/Gemeindetag, zuletzt Bezirketag, verbunden mit Aufhebung des SchulMobE-Boykotts). In der Gesetzesbegründung verschriftlicht: Vollausstattung aller Lehrkräfte (inkl. Personal im Vorbereitungsdienst und weiteres pädagogisches Personal) über den 4SZ durch den Schulaufwandsträger
  • Definition Lehrkraft: jede Person mit ≥ 1 Std. eigenständigem Unterricht — unabhängig von Voll-/Teilzeit; schließt z. B. kirchliches Personal bei erteiltem Religionsunterricht ein. Kein individueller Rechtsanspruch auf ein Gerät, aber Regel ist Vollausstattung
  • Begriffswechsel: „Dienstgerät" soll nicht mehr verwendet werden — statt eines fest personalisierten Geräts pro Lehrkraft ist ein Lehrergerätepool je Schule vorgesehen, größer als die Zahl der dauerhaft dort tätigen Lehrkräfte (Puffer für Referendare, Aushilfen, kurzfristigen Bedarf)

Übergangsregelung Referendariat/Vorbereitungsdienst (Update zu src-ausbildungsgeraete-programm)

  • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten künftig ein Gerät aus dem Lehrergerätepool des Schulaufwandsträgers der Einsatzschule (nicht mehr die alte Unterscheidung Einsatz-/Seminarschule) — soll der Unterrichtsrealität und späteren Berufspraxis besser entsprechen als das bisherige staatliche Modell
  • Verhandlung zur Vertragsverlängerung mit dem Anbieter (Telekom) läuft; Ziel: Unterschrift Februar 2027 (aktuell noch offen wegen vergaberechtlicher Fragen)
  • Bei erfolgreicher Verlängerung: ab Februar 2027 neu beginnende Seminare werden nochmals vollständig vom Start ausgestattet, Vertrag läuft dann bis Mitte 2029 weiter — präzisiert/korrigiert damit die frühere Angabe „mindestens bis Ende Oktober 2027" in src-ausbildungsgeraete-programm
  • Vorzeitige Rückgabe an den Schulaufwandsträger bleibt möglich, wenn dieser einheitlich eigene Geräte ausgeben will
  • Der genaue Rückgabeprozess wird separat vom zuständigen Referat kommuniziert

Erstauszahlung und Übergang 2026/2027

  • Erstauszahlung: Herbst/Frühherbst 2027, gekoppelt an die amtlichen Schuldaten des gerade abgelaufenen Schuljahres (i. d. R. ab Juli verfügbar); Auszahlung durch das Landesamt für Schule
  • Für das Schuljahr 2027/28 liegt die Ausstattungsverantwortung dann vollständig bei Kommunen und freien Schulträgern
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn 2026 ist unproblematisch: Wer 2026 bereits beschafft, „spart" sich die entsprechende Ausgabe 2027 und kann die Zuschussmittel im Rahmen der Zweckbindung anderweitig einsetzen bzw. ausnahmsweise rückwirkend refinanzieren. Nicht zulässig: Geld aus einem anderen Haushaltsbereich zweckfremd über den Zuschuss „zurückschieben". Die Prüfung der zweckgemäßen Verwendung obliegt der Kommunalaufsicht, nicht dem StMUK
  • Jährliche Dynamisierung der Pauschalen (Verbraucherpreisindex Bayern) erstmals 2028 (da das Gesetz erst 2027 greift)

Informations- und Dialogkampagne: konkrete Termine und Ablauf

Detailkonzept inkl. BdB-Rolle und Bildmetapher → concept-informationsdialogkampagne-4sz

Termin Phase Format
Do., 22.10.2026 Phase 1 — Kick-off Landesweiter Livestream (> 10.000 potenzielle Teilnehmende: alle Schulen + alle Schulaufwandsträger)
Mo.–Do., 26.–29.10.2026 (Folgewoche) Phase 2 + 3 Regierungsbezirks-Webinare (Phase 2, reine Information, ~45 Min.) direkt gefolgt von Regionalveranstaltungen (Phase 3, Austausch, 100–150 Teilnehmende, 47–48 Regionaleinheiten)
Di., 06.10.2026 Vorbereitung Briefing/Materialübergabe an alle eingesetzten BdB (ALP + StMUK)

Die Kick-off-Veranstaltung liegt zwei Wochen vor den bayerischen Herbstferien 2026, damit die Phase-2/3-Veranstaltungen noch davor stattfinden können.


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