StMUK-Infoveranstaltung für BdB: 4-Säulen-Zuschuss
Format: Online-Informationsveranstaltung (Webinar) für Berater:innen digitale Bildung (BdB), ca. 110 Minuten
Datum: 14.07.2026 (abgeleitet aus dem Aufnahmezeitpunkt; entspricht der in src-kommunikation-4-saeulen für „Mitte Juli" angekündigten BdB-Informationsveranstaltung)
Referierende: zwei Referent:innen des zuständigen StMUK-Fachreferats (4-Säulen-Zuschuss/DigitalPakt) — eine Person mit Schwerpunkt Berechnungen/Gesetzestext, eine Person mit Schwerpunkt Gesetzesbegründung/Konzeption; Moderation durch die ALP Dillingen. Im Anschluss (nicht mehr Teil dieser Aufzeichnung) Übergabe an eine weitere Referentin/einen weiteren Referenten für einen zusätzlichen Themenblock.
Kontext: Diese Veranstaltung fällt in das per src-kommunikation-4-saeulen festgelegte Zeitfenster, ab dem BdB-Beratungen/Vorträge zum Thema erstmals erlaubt sind (ab Mitte Juli 2026).
Kernbotschaft: Rückkehr zum Dialogprinzip
Der 4-Säulen-Zuschuss beendet bewusst das „Förderregime" der letzten acht Jahre (DigitalPakt Schule u. a.) mit Anträgen, Verwendungsnachweisen und zentral vorgegebenen Medienkonzepten. Ziel ist eine Rückkehr zum Grundprinzip von vor den Förderprogrammen: Schulaufwandsträger und Schule statten die Schule im direkten, vertrauensvollen Dialog aus — der Freistaat liefert nur noch die finanziellen Rahmenbedingungen (gesetzlicher Zuschuss), Empfehlungen (VOTUM) und Beratung (BdB), trifft aber keine zentralen Ausstattungsentscheidungen mehr.
Zielbild-Formulierung aus der Präsentation: „Als verlässlicher Partner planen die bayerischen Schulen und ihre Schulaufwandsträger die Ausstattung ihrer Schulen in einem transparenten, konstruktiven und von gegenseitigem Vertrauen geprägten Dialog."
Gesetzestext: Fundstelle und Aufbau
- Änderung des BaySchFG als Teil des Doppelhaushalts 2026/2027, vom Landtag beschlossen; Inkrafttreten 01.01.2027
- Bis dahin im BaySchFG-Text selbst nicht auffindbar — Fundstelle aktuell nur im Haushaltsgesetz auf den Seiten des Finanzministeriums
- Faktisch ein „3+1-Säulen-Zuschuss": Säulen 1–3 (Gebäude-Digitalinfrastruktur, mobile Endgeräte, Medien/KI) sind gemeinsam flexibel (zeitlich, sachlich, örtlich); Säule 4 (Wartung/Pflege, seit 2025 aktiv) steht in einem eigenen Gesetzesabschnitt und ist von dieser Flexibilität ausgenommen — nur zeitliche Ansparung möglich, keine Umschichtung zu/von Säule 1–3
- DigitalPakt-II-Mittel fließen vollständig in Säule 1 ein: kein eigenes Förderprogramm/Antragswesen mehr für Bundesmittel; die ausführliche Gesetzesbegründung dient dem Bund als Verwendungsnachweis. Läuft DigitalPakt II aus, finanziert der Freistaat Säule 1 aus eigenen Mitteln weiter
Pauschalbeträge: Rechenbeispiel Grundschule/Mittelschule
Zur Veranschaulichung der Berechnungslogik (vollständige Detailtabelle für Förderschulen bereits in src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung):
| Schulart | Säule 1 (Gebäude) | Säule 2 (Endgeräte) | Säule 3 (Medien/KI) |
|---|---|---|---|
| Grundschule | 45,40 € | 59,40 € | 4,68 € |
| Mittelschule | höher (kleinere Klassenstärke) | niedriger (höhere DSDZ-Ersatzquote-Abdeckung ab Jgst. 7) | höher (24 € Gerätepauschale statt 16 €) |
Treiber je Säule:
- Säule 1 hängt primär von der durchschnittlichen Klassenstärke ab (Grundschule ca. 28, Mittelschule ca. 21 Schüler/Klasse, Angaben laut Referent überschlägig) — kleinere Klassen → höhere Pro-Schüler-Pauschale
- Säule 2 hängt von Ausstattungsquote (1:2 bei Nicht-DSDZ-Klassen), der Schulart-Ersatzquote für DSDZ-Klassen und dem Lehrer-Schüler-Verhältnis ab (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet)
- Säule 3 ist eine Gerätepauschale (16 €/Gerät/Jahr Grundschule, 24 € weiterführende Schulen, 32 € berufsqualifizierende Schulen) — inkludiert auch DSDZ-Geräte; die Staffelung ist laut Referent „einigermaßen willkürlich", ohne echte empirische Grundlage
- Alle Berechnungen erfolgten schulscharf für über 6.000 Einzelschulen (amtliche Schuldaten + IT-Umfrage), erst danach zu Schulart-Durchschnitten aggregiert
Berechnungsgrundlage „Normschule": Ausstattungsquoten
| Bereich | Zielquote/Wert |
|---|---|
| Digitales Klassenzimmer | 69 % der Unterrichtsräume; Standardpreis 5.920 €; Nutzungsdauer 7 Jahre |
| LAN/WLAN-Ausleuchtung | 100 % der Unterrichtsräume |
| Computerräume (Durchschnitt) | 52 % (stark schulartabhängig: bis 100 % wo Informatik Fachunterricht ist, sonst niedriger — durch 1:1-Mobilgeräte teilweise ersetzbar) |
| Integrierte Fachunterrichtsräume (berufl. Schulen) | 40 % |
| Mobile Endgeräte, nicht-DSDZ-Klassen | 1:2-Ausstattung (Grundschule; Mittelschule Jgst. 5–6) |
| Mobile Endgeräte, DSDZ-Ersatzquote Mittelschule (Jgst. 7+) | 14 % (empirischer Elternanteil ohne DSDZ-Teilnahme) |
| Mobile Endgeräte, Förderzentrum Jgst. 7–10 | 100 % (1:1) — DSDZ hat sich für Förderschulen empirisch nicht bewährt |
| Lehrergeräte | 100 % Ausstattungsquote (jede Lehrkraft ≥ 1 Std. Unterricht), 1.000 €/Gerät |
| Teilzeitbeschulung-Faktor | Berufsschule 0,4; Berufsschule z. sonderpäd. Förderung 0,55; sonstige berufl. Schulen mit Teilzeitklassen (u. a. BOS) 0,5 |
Wichtige Sprachregelung (Gesetzesbegründung): Die „Normschule"/das Zielbild ist reine Berechnungsgrundlage für die Pauschalen (und Verwendungsnachweis gegenüber dem Bund für DigitalPakt-II-Mittel) — sie begründet keine Ansprüche. Schulen können daraus keine konkreten Ausstattungsansprüche gegenüber ihrem Schulaufwandsträger ableiten. Die tatsächlichen Ausstattungsziele entstehen im Dialog vor Ort und können über oder unter dem Zielbild liegen — beides ist zulässig.
Kostenersatz-Formel für private Schulen (Art. 30 BaySchFG) — Herleitung
Die Multiplikatoren aus src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung sind so konstruiert, dass private Förderschulen/Schulen für Kranke 100 % des Normbedarfs einer vergleichbaren öffentlichen Schule erhalten (= Definition von Kostenersatz):
| Säule | Staatliche Pauschale deckt … des Normbedarfs | Multiplikator privat |
|---|---|---|
| 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur | 60 % | × 1,667 (= 5/3) |
| 2 — Mobile Endgeräte | kein fester Anteil (Lehrergeräte zu 100 % eingerechnet) — näherungsweise ca. 67 % | × ca. 1,5 (Ausnahme: Realschule z. sonderpäd. Förderung deutlich niedriger, wegen abweichender DSDZ-Teilnahme) |
| 3 — Medien/KI-Anwendungen | 50 % | × 2,0 |
| 4 — Wartung/Pflege | 50 % | × 2,0 |
Konsequenz: Weil die Pauschale bereits 100 % des Normbedarfs abdeckt, gibt es keine gesetzliche Pflicht zu Eigenanteilen der Schulaufwandsträger — weder für öffentliche noch für private Schulen. Ob und wie viel eigenes Geld zusätzlich investiert wird, bleibt dem lokalen Dialog überlassen.
Lehrergeräte: Konzeptwandel zum „Lehrergerätepool"
- Debatte um Zuständigkeit für Lehrergeräte ist mit dem 4SZ endgültig geklärt — die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt (zuerst Landkreistag, dann Städte-/Gemeindetag, zuletzt Bezirketag, verbunden mit Aufhebung des SchulMobE-Boykotts). In der Gesetzesbegründung verschriftlicht: Vollausstattung aller Lehrkräfte (inkl. Personal im Vorbereitungsdienst und weiteres pädagogisches Personal) über den 4SZ durch den Schulaufwandsträger
- Definition Lehrkraft: jede Person mit ≥ 1 Std. eigenständigem Unterricht — unabhängig von Voll-/Teilzeit; schließt z. B. kirchliches Personal bei erteiltem Religionsunterricht ein. Kein individueller Rechtsanspruch auf ein Gerät, aber Regel ist Vollausstattung
- Begriffswechsel: „Dienstgerät" soll nicht mehr verwendet werden — statt eines fest personalisierten Geräts pro Lehrkraft ist ein Lehrergerätepool je Schule vorgesehen, größer als die Zahl der dauerhaft dort tätigen Lehrkräfte (Puffer für Referendare, Aushilfen, kurzfristigen Bedarf)
Übergangsregelung Referendariat/Vorbereitungsdienst (Update zu src-ausbildungsgeraete-programm)
- Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten künftig ein Gerät aus dem Lehrergerätepool des Schulaufwandsträgers der Einsatzschule (nicht mehr die alte Unterscheidung Einsatz-/Seminarschule) — soll der Unterrichtsrealität und späteren Berufspraxis besser entsprechen als das bisherige staatliche Modell
- Verhandlung zur Vertragsverlängerung mit dem Anbieter (Telekom) läuft; Ziel: Unterschrift Februar 2027 (aktuell noch offen wegen vergaberechtlicher Fragen)
- Bei erfolgreicher Verlängerung: ab Februar 2027 neu beginnende Seminare werden nochmals vollständig vom Start ausgestattet, Vertrag läuft dann bis Mitte 2029 weiter — präzisiert/korrigiert damit die frühere Angabe „mindestens bis Ende Oktober 2027" in src-ausbildungsgeraete-programm
- Vorzeitige Rückgabe an den Schulaufwandsträger bleibt möglich, wenn dieser einheitlich eigene Geräte ausgeben will
- Der genaue Rückgabeprozess wird separat vom zuständigen Referat kommuniziert
Erstauszahlung und Übergang 2026/2027
- Erstauszahlung: Herbst/Frühherbst 2027, gekoppelt an die amtlichen Schuldaten des gerade abgelaufenen Schuljahres (i. d. R. ab Juli verfügbar); Auszahlung durch das Landesamt für Schule
- Für das Schuljahr 2027/28 liegt die Ausstattungsverantwortung dann vollständig bei Kommunen und freien Schulträgern
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn 2026 ist unproblematisch: Wer 2026 bereits beschafft, „spart" sich die entsprechende Ausgabe 2027 und kann die Zuschussmittel im Rahmen der Zweckbindung anderweitig einsetzen bzw. ausnahmsweise rückwirkend refinanzieren. Nicht zulässig: Geld aus einem anderen Haushaltsbereich zweckfremd über den Zuschuss „zurückschieben". Die Prüfung der zweckgemäßen Verwendung obliegt der Kommunalaufsicht, nicht dem StMUK
- Jährliche Dynamisierung der Pauschalen (Verbraucherpreisindex Bayern) erstmals 2028 (da das Gesetz erst 2027 greift)
Informations- und Dialogkampagne: konkrete Termine und Ablauf
Detailkonzept inkl. BdB-Rolle und Bildmetapher → concept-informationsdialogkampagne-4sz
| Termin | Phase | Format |
|---|---|---|
| Do., 22.10.2026 | Phase 1 — Kick-off | Landesweiter Livestream (> 10.000 potenzielle Teilnehmende: alle Schulen + alle Schulaufwandsträger) |
| Mo.–Do., 26.–29.10.2026 (Folgewoche) | Phase 2 + 3 | Regierungsbezirks-Webinare (Phase 2, reine Information, ~45 Min.) direkt gefolgt von Regionalveranstaltungen (Phase 3, Austausch, 100–150 Teilnehmende, 47–48 Regionaleinheiten) |
| Di., 06.10.2026 | Vorbereitung | Briefing/Materialübergabe an alle eingesetzten BdB (ALP + StMUK) |
Die Kick-off-Veranstaltung liegt zwei Wochen vor den bayerischen Herbstferien 2026, damit die Phase-2/3-Veranstaltungen noch davor stattfinden können.
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