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Start SchulMobE und Wartungs-/Pflegezuschuss (11.04.2025)

Rohquelle: raw/Informationsschreiben des StMUK zu SchulMobE und WuP-Zuschuss.pdf (StMUK, Az. I.7-BS4400.27/659/27, 11.04.2025, an alle kommunalen Schulaufwandsträger und Träger staatlich anerkannter/genehmigter Ersatzschulen) — das Gründungsschreiben beider Programme, chronologisch die früheste Primärquelle im Wiki zu SchulMobE/WuP-Zuschuss.

Datenschutz-Hinweis: Unterzeichner (Ministerialdirigent, StMUK Abt. I.7) durch Funktionsbezeichnung ersetzt.

SchulMobE: Start und ursprüngliche Konditionen

Die Richtlinie trat am 1. April 2025 in Kraft, förderfähig rückwirkend ab 1. Januar 2025 (vorzeitiger Vorhabenbeginn). Verfahren: Erstattungsprinzip — Beschaffung zuerst, dann elektronische Fördermappe bei der zuständigen Regierung; ursprüngliche Antragsfrist 31.03.2026 (später auf 31.03.2027 verlängert, siehe src-schulmobe-verlaengerung-2025-12).

  • Leihgeräte: primär für SuS im unterrichtlichen Einsatz; schulartübergreifende Budgetierung nach Schülerzahlen. An Digitalen Schulen der Zukunft insbesondere Ersatzgeräte für SuS ohne eigenes Endgerät in 1:1-Klassen; sonst bedarfsgerechter Leihgerätepool.
  • Lehrergeräte — wichtiger historischer Kontext: Die Förderung knüpft einmalig an die Vollausstattungsrunde im Schuljahr 2022/2023 aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" an und deckt nur Einzelfall-Ergänzungsbeschaffungen (Geräteausfall durch Defekt/Verlust, oder Lehrerzahlzuwachs) — keine erneute Vollausstattung. Verwaltungskostenpauschale bis 250 €/Gerät. Parallel arbeiteten Staatsregierung und Kommunale Spitzenverbände bereits damals an einer „dauerhaft tragfähigen Anschlusslösung" — der spätere Weg zum Lehrergerätepool im 4-Säulen-Zuschuss.

Einordnung der Programm-Genealogie: Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (Vollausstattung SJ 2022/23) → SchulMobE-Lehrergeräte-Säule (Ergänzungsbeschaffungen, ab 4/2025) → 4-Säulen-Zuschuss Säule 2/Lehrergerätepool (Vollfinanzierung, ab 2027). Erklärt, warum die meisten Lehrkräfte bereits vor SchulMobE ein Dienstgerät hatten.

Wartungs- und Pflegezuschuss: Start und Berechnungsdetails

Rechtsgrundlage Art. 5 Abs. 3 + Art. 30 BaySchFG, wirksam 01.01.2025. Der Freistaat übernimmt landesweit die Hälfte der erforderlichen Ist-Ausgaben der Schulaufwandsträger bei Administration, Wartung und Pflege der digitalen Infrastruktur — Grundlage: Kostenerhebung bei repräsentativer Stichprobe kommunaler Schulaufwandsträger (später auf 244 Kommunen beziffert, vgl. src-wartungs-pflegezuschuss).

  • Pro-Kopf-Pauschalen 2025 in § 13c AVBaySchFG festgelegt, multipliziert mit Schülerzahlen der Amtlichen Schuldaten SJ 2024/25
  • Sockelregelung (neu, bisher nicht dokumentiert): Bei allgemeinbildenden Schulen mit weniger als 50 Schülerinnen und Schülern wird für die Berechnung ein Sockel von 50 SuS angesetzt — eine Mindestgarantie, die kleine Schulen vor unverhältnismäßig niedrigen Zuschüssen schützt
  • Ursprüngliche Zeitplanung: Portal sat:las sollte „voraussichtlich noch im Frühsommer 2025" starten, Bereich Wartungs-/Pflegezuschuss „nach derzeitiger Planung ab November" — der spätere tatsächliche Start (November 2025) deckt sich mit dem zweiten Termin, der ursprünglich für Frühsommer geplante Gesamtstart des Portals verzögerte sich also

Einordnung

Dieses Schreiben ist die chronologisch früheste im Wiki dokumentierte Primärquelle zur Vorgeschichte des 4-Säulen-Zuschusses — es zeigt, dass SchulMobE und der Wartungs-/Pflegezuschuss von Anfang an explizit als Übergangslösung bis zum gesetzlichen Gesamtkonzept konzipiert waren („dauerhaft tragfähige Anschlusslösung" für Lehrergeräte).

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