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Start SchulMobE und Wartungs-/Pflegezuschuss (11.04.2025)

Rohquelle: raw/Informationsschreiben des StMUK zu SchulMobE und WuP-Zuschuss.pdf (StMUK, Az. I.7-BS4400.27/659/27, 11.04.2025, an alle kommunalen SchulaufwandstrĂ€ger und TrĂ€ger staatlich anerkannter/genehmigter Ersatzschulen) — das GrĂŒndungsschreiben beider Programme, chronologisch die frĂŒheste PrimĂ€rquelle im Wiki zu SchulMobE/WuP-Zuschuss.

Datenschutz-Hinweis: Unterzeichner (Ministerialdirigent, StMUK Abt. I.7) durch Funktionsbezeichnung ersetzt.

SchulMobE: Start und ursprĂŒngliche Konditionen

Die Richtlinie trat am 1. April 2025 in Kraft, förderfĂ€hig rĂŒckwirkend ab 1. Januar 2025 (vorzeitiger Vorhabenbeginn). Verfahren: Erstattungsprinzip — Beschaffung zuerst, dann elektronische Fördermappe bei der zustĂ€ndigen Regierung; ursprĂŒngliche Antragsfrist 31.03.2026 (spĂ€ter auf 31.03.2027 verlĂ€ngert, siehe src-schulmobe-verlaengerung-2025-12).

  • LeihgerĂ€te: primĂ€r fĂŒr SuS im unterrichtlichen Einsatz; schulartĂŒbergreifende Budgetierung nach SchĂŒlerzahlen. An Digitalen Schulen der Zukunft insbesondere ErsatzgerĂ€te fĂŒr SuS ohne eigenes EndgerĂ€t in 1:1-Klassen; sonst bedarfsgerechter LeihgerĂ€tepool.
  • LehrergerĂ€te — wichtiger historischer Kontext: Die Förderung knĂŒpft einmalig an die Vollausstattungsrunde im Schuljahr 2022/2023 aus dem „Sonderbudget LehrerdienstgerĂ€te" an und deckt nur Einzelfall-ErgĂ€nzungsbeschaffungen (GerĂ€teausfall durch Defekt/Verlust, oder Lehrerzahlzuwachs) — keine erneute Vollausstattung. Verwaltungskostenpauschale bis 250 €/GerĂ€t. Parallel arbeiteten Staatsregierung und Kommunale SpitzenverbĂ€nde bereits damals an einer „dauerhaft tragfĂ€higen Anschlusslösung" — der spĂ€tere Weg zum LehrergerĂ€tepool im 4-SĂ€ulen-Zuschuss.

Einordnung der Programm-Genealogie: Sonderbudget LehrerdienstgerĂ€te (Vollausstattung SJ 2022/23) → SchulMobE-LehrergerĂ€te-SĂ€ule (ErgĂ€nzungsbeschaffungen, ab 4/2025) → 4-SĂ€ulen-Zuschuss SĂ€ule 2/LehrergerĂ€tepool (Vollfinanzierung, ab 2027). ErklĂ€rt, warum die meisten LehrkrĂ€fte bereits vor SchulMobE ein DienstgerĂ€t hatten.

Wartungs- und Pflegezuschuss: Start und Berechnungsdetails

Rechtsgrundlage Art. 5 Abs. 3 + Art. 30 BaySchFG, wirksam 01.01.2025. Der Freistaat ĂŒbernimmt landesweit die HĂ€lfte der erforderlichen Ist-Ausgaben der SchulaufwandstrĂ€ger bei Administration, Wartung und Pflege der digitalen Infrastruktur — Grundlage: Kostenerhebung bei reprĂ€sentativer Stichprobe kommunaler SchulaufwandstrĂ€ger (spĂ€ter auf 244 Kommunen beziffert, vgl. src-wartungs-pflegezuschuss).

  • Pro-Kopf-Pauschalen 2025 in § 13c AVBaySchFG festgelegt, multipliziert mit SchĂŒlerzahlen der Amtlichen Schuldaten SJ 2024/25
  • Sockelregelung (neu, bisher nicht dokumentiert): Bei allgemeinbildenden Schulen mit weniger als 50 SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern wird fĂŒr die Berechnung ein Sockel von 50 SuS angesetzt — eine Mindestgarantie, die kleine Schulen vor unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig niedrigen ZuschĂŒssen schĂŒtzt
  • UrsprĂŒngliche Zeitplanung: Portal sat:las sollte „voraussichtlich noch im FrĂŒhsommer 2025" starten, Bereich Wartungs-/Pflegezuschuss „nach derzeitiger Planung ab November" — der spĂ€tere tatsĂ€chliche Start (November 2025) deckt sich mit dem zweiten Termin, der ursprĂŒnglich fĂŒr FrĂŒhsommer geplante Gesamtstart des Portals verzögerte sich also

Einordnung

Dieses Schreiben ist die chronologisch frĂŒheste im Wiki dokumentierte PrimĂ€rquelle zur Vorgeschichte des 4-SĂ€ulen-Zuschusses — es zeigt, dass SchulMobE und der Wartungs-/Pflegezuschuss von Anfang an explizit als Übergangslösung bis zum gesetzlichen Gesamtkonzept konzipiert waren („dauerhaft tragfĂ€hige Anschlusslösung" fĂŒr LehrergerĂ€te).

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