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Förderschulen Bayern — Strukturüberblick (StMUK)

Offizielle StMUK-Darstellung des Förderschulsystems in Bayern (km.bayern.de, Stand: Jan. 2026). Diese Seite dokumentiert strukturelle und institutionelle Aspekte, die in anderen Wiki-Seiten noch nicht erfasst sind: Schulvorbereitende Einrichtung, Mobile Dienste, Diagnose-/Förderklassen, Berufsübergang und Abschlüsse.

Für die fachlichen Lehrplaninhalte → overview-lehrplan-foerderschwerpunkte, src-lehrplan-ge ff.


Schulformen im Überblick

Bayern hat über 400 Förderschulen in folgenden Formen:

Schulform Förderschwerpunkte Besonderheit
Förderzentrum Jeweils 1 FS-Schwerpunkt (7 möglich) Kompetenzzentrum + alternativer Lernort; auch inklusiver MSD-Einsatz
Sonderpäd. Förderzentrum (SFZ) Lernen + Sprache + ESE (3-in-1) Einzige Schulform mit 3 integrierten Schwerpunkten
Realschule zur sonderpäd. Förderung ESE, Hören, Sehen, KME Mittlerer Schulabschluss möglich
Wirtschaftsschule (Bayer. Landesschule) Alle mit sonderpäd. Förderbedarf 3-jährig, auf 4 Jahre streckbar; Übertritt ab Jg. 7
Berufsschule zur sonderpäd. Förderung Lernen, Hören, Sehen, KME Duale Ausbildung + Berufsvorbereitung
Berufsfachschule zur sonderpäd. Förderung Vollzeitschulische Ausbildung
Fachoberschule zur sonderpäd. Förderung Fachhochschulreife möglich

Diagnose- und Förderklassen (DFK)

  • An SFZ und Förderzentren (FS: Lernen, Sehen, Hören, KME, ESE)
  • Zeitraum: Schulbeginn (Kl. 1/2)
  • Konzept: Inhalte der Jg. 1+2 werden auf 3 Jahre gestreckt; gilt nicht als Klassenwiederholung
  • Ziel: Rückführung an die Grundschule nach der Förderphase
  • Bei Nichtrückführung: individuelle Weiterförderung am Förderzentrum

Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

  • An Förderschulen; freiwillig; ergänzend zu inklusiven KiTas und HPTs
  • Aufnahme: Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, in den letzten 3 Jahren vor Schulpflicht
  • Aufnahmezeitpunkt: i.d.R. Schuljahresbeginn
  • Ziel: Bestmögliche Förderung zur Schulreife (kognitiv, sozial, emotional, motorisch)
  • Wichtig: Besuch der SVE bedeutet kein automatisches Förderschul-Einschulung — Übergang zu GS oder FS nach Beratung durch SVE-Fachpersonal + MSD

Mobile Sonderpädagogische Hilfen (MSH)

  • Zielgruppe: Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Orte: Familien, Kindertageseinrichtungen, interdisziplinäre Frühförderstellen
  • Inhalt: Beratung + Förderung; interdisziplinäre Zusammenarbeit (medizinisch, psychologisch, pädagogisch, sozial)
  • Förderschwerpunkte: Alle 7 FS + Autismus
  • Endet mit Schulbeginn des Kindes
  • Anforderung über das nächstgelegene (Sonderpädagogische) Förderzentrum

Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

MSD-Lehrkräfte der Förderschule unterstützen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen und Berufsschulen:

Angebote:
- Diagnostik: Feststellung sonderpäd. Förderbedarfs + Erstellung Sonderpädagogischer Gutachten
- Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern
- Individuelle Förderung
- Koordination inklusiver Unterricht
- Fortbildungen für Lehrkräfte (allg. Schulen)

Förderschwerpunkte:
- Alle 7 FS
- Autismus (MSD-A, ISB)
- Berufliche Schulen (eigener MSD-Zweig)
- ELECOK (Elektronische Hilfen und Computer für Körperbehinderte)

Verbindung zum Wiki: src-msdigital-ki-msd beschreibt KI-Einsatz im MSD (Förderbedarf-Feststellung als AI-Act-Hochrisiko-Szenario).


Alternatives schulisches Angebot (AsA)

  • Sonderform des MSD; an Grund- und Mittelschulen
  • Lehrertandem: je 5 Wochenstunden aus einer GS/MS-Lehrkraft + einer Förderschullehrkraft (ESE-Erfahrung)
  • Präventiv — setzt bei schwierigen Erziehungssituationen an: Schüler-Lehrer-Konflikte, Leistungsverweigerung, Störverhalten, Schulschwänzen
  • Schulhausintegriert; Ziel: Verhinderung massiver Verhaltensauffälligkeiten

Besondere Unterrichtsangebote

Sonderpäd. Stütz- und Förderklassen (ESE)

  • An Förderzentren; Kinder/Jugendliche mit sehr hohem Förderbedarf ESE
  • Ganztag; gemeinsam von Schule und Jugendhilfe
  • Ziel: Stabilisierung → Rückführung in Regelklasse der FS oder allg. Schule

Intensivklassen (gE)

  • Bei selbst- und/oder fremdaggressivem Verhalten im FS gE
  • Intensivpädagogische Maßnahmen
  • Ziel: Rückführung in Regelklasse des Förderzentrums gE; Vermeidung Schulausschlüsse (Art. 87 BayEUG)

Übergang ins Berufsleben

Förderschwerpunkt Lernen

Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen (Jg. 7–9):
- LB „Berufs- und Lebensorientierung" mit Betriebserkundungen, Praktikumstagen/-wochen
- Kooperation mit Partnerbetrieben und Meistern

Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III (mit Agentur für Arbeit):
- Modul „Talente entdecken" (Jg. 7+8): Potenziale, Berufsfelder, praktische Erprobung
- Modul „Talente entwickeln" (Jg. 8+9): Arbeitshaltung, betriebliche Erprobung, Berufswahlentscheidung

Berufsorientierte Einstiegsqualifikation inklusiv (BoEi): Nachfolger des BOi-Programms (ISB)

Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung — Berufsvorbereitung:
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): 1 Jahr Vollzeit
- BVJ kooperativ: Mit externem Kooperationspartner
- BVJ Sprungbrett: Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Lernen/ESE-Bedarf bis 21 J.
- BVJ Neustartklassen: Für benachteiligte Jugendliche ohne ausreichenden Schulabschluss
- Berufsintegrationsklassen (BIK/V + BIK): Für Neuzugewanderte mit Sprachförderbedarf

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf":
- Ab Vorabschlussjahr der Berufsschulstufe, bis zu 3 Jahre
- Begleitung durch Integrationsfachdienst (IFD) als konstante Ansprechpartner
- Akquise von Praktikums-/Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)


Abschlüsse an Förderschulen

Je nach Schulform und Förderschwerpunkt erreichbar:

Abschluss Schulform
Fach-/allg. Hochschulreife FOS zur sonderpäd. Förderung
Mittlerer Schulabschluss RS z.s.F., Wirtschaftsschule z.s.F., FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME)
Qualifizierender Abschluss MS FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME)
Erfolgreicher Abschluss MS FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME)
Erfolgreicher Abschluss MS nach AP SFZ, FZ Lernen
Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang FS Lernen nach AP SFZ, FZ Lernen
Abschlusszeugnis ind. Leistungen und Kompetenzen SFZ, FZ Lernen, FZ gE
Berufliche Abschlüsse Berufsschule z.s.F., Berufsfachschule z.s.F.

Rechtliche Grundlagen

  • BayEUG (insb. Art. 87 Schulausschluss, Art. 56 Abs. 5 private Endgeräte)
  • BaySchO (§ 46 Abs. 2, Anlage 2)
  • VSO-F (Schulordnung Volksschulen zur sonderpäd. Förderung)
  • KMK-Beschlüsse zu den Förderschwerpunkten

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