Förderschulen Bayern — Strukturüberblick (StMUK)
Offizielle StMUK-Darstellung des Förderschulsystems in Bayern (km.bayern.de, Stand: Jan. 2026). Diese Seite dokumentiert strukturelle und institutionelle Aspekte, die in anderen Wiki-Seiten noch nicht erfasst sind: Schulvorbereitende Einrichtung, Mobile Dienste, Diagnose-/Förderklassen, Berufsübergang und Abschlüsse.
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Schulformen im Überblick
Bayern hat über 400 Förderschulen in folgenden Formen:
| Schulform | Förderschwerpunkte | Besonderheit |
|---|---|---|
| Förderzentrum | Jeweils 1 FS-Schwerpunkt (7 möglich) | Kompetenzzentrum + alternativer Lernort; auch inklusiver MSD-Einsatz |
| Sonderpäd. Förderzentrum (SFZ) | Lernen + Sprache + ESE (3-in-1) | Einzige Schulform mit 3 integrierten Schwerpunkten |
| Realschule zur sonderpäd. Förderung | ESE, Hören, Sehen, KME | Mittlerer Schulabschluss möglich |
| Wirtschaftsschule (Bayer. Landesschule) | Alle mit sonderpäd. Förderbedarf | 3-jährig, auf 4 Jahre streckbar; Übertritt ab Jg. 7 |
| Berufsschule zur sonderpäd. Förderung | Lernen, Hören, Sehen, KME | Duale Ausbildung + Berufsvorbereitung |
| Berufsfachschule zur sonderpäd. Förderung | — | Vollzeitschulische Ausbildung |
| Fachoberschule zur sonderpäd. Förderung | — | Fachhochschulreife möglich |
Diagnose- und Förderklassen (DFK)
- An SFZ und Förderzentren (FS: Lernen, Sehen, Hören, KME, ESE)
- Zeitraum: Schulbeginn (Kl. 1/2)
- Konzept: Inhalte der Jg. 1+2 werden auf 3 Jahre gestreckt; gilt nicht als Klassenwiederholung
- Ziel: Rückführung an die Grundschule nach der Förderphase
- Bei Nichtrückführung: individuelle Weiterförderung am Förderzentrum
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
- An Förderschulen; freiwillig; ergänzend zu inklusiven KiTas und HPTs
- Aufnahme: Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, in den letzten 3 Jahren vor Schulpflicht
- Aufnahmezeitpunkt: i.d.R. Schuljahresbeginn
- Ziel: Bestmögliche Förderung zur Schulreife (kognitiv, sozial, emotional, motorisch)
- Wichtig: Besuch der SVE bedeutet kein automatisches Förderschul-Einschulung — Übergang zu GS oder FS nach Beratung durch SVE-Fachpersonal + MSD
Mobile Sonderpädagogische Hilfen (MSH)
- Zielgruppe: Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Orte: Familien, Kindertageseinrichtungen, interdisziplinäre Frühförderstellen
- Inhalt: Beratung + Förderung; interdisziplinäre Zusammenarbeit (medizinisch, psychologisch, pädagogisch, sozial)
- Förderschwerpunkte: Alle 7 FS + Autismus
- Endet mit Schulbeginn des Kindes
- Anforderung über das nächstgelegene (Sonderpädagogische) Förderzentrum
Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
MSD-Lehrkräfte der Förderschule unterstützen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen und Berufsschulen:
Angebote:
- Diagnostik: Feststellung sonderpäd. Förderbedarfs + Erstellung Sonderpädagogischer Gutachten
- Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern
- Individuelle Förderung
- Koordination inklusiver Unterricht
- Fortbildungen für Lehrkräfte (allg. Schulen)
Förderschwerpunkte:
- Alle 7 FS
- Autismus (MSD-A, ISB)
- Berufliche Schulen (eigener MSD-Zweig)
- ELECOK (Elektronische Hilfen und Computer für Körperbehinderte)
Verbindung zum Wiki: src-msdigital-ki-msd beschreibt KI-Einsatz im MSD (Förderbedarf-Feststellung als AI-Act-Hochrisiko-Szenario).
Alternatives schulisches Angebot (AsA)
- Sonderform des MSD; an Grund- und Mittelschulen
- Lehrertandem: je 5 Wochenstunden aus einer GS/MS-Lehrkraft + einer Förderschullehrkraft (ESE-Erfahrung)
- Präventiv — setzt bei schwierigen Erziehungssituationen an: Schüler-Lehrer-Konflikte, Leistungsverweigerung, Störverhalten, Schulschwänzen
- Schulhausintegriert; Ziel: Verhinderung massiver Verhaltensauffälligkeiten
Besondere Unterrichtsangebote
Sonderpäd. Stütz- und Förderklassen (ESE)
- An Förderzentren; Kinder/Jugendliche mit sehr hohem Förderbedarf ESE
- Ganztag; gemeinsam von Schule und Jugendhilfe
- Ziel: Stabilisierung → Rückführung in Regelklasse der FS oder allg. Schule
Intensivklassen (gE)
- Bei selbst- und/oder fremdaggressivem Verhalten im FS gE
- Intensivpädagogische Maßnahmen
- Ziel: Rückführung in Regelklasse des Förderzentrums gE; Vermeidung Schulausschlüsse (Art. 87 BayEUG)
Übergang ins Berufsleben
Förderschwerpunkt Lernen
Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen (Jg. 7–9):
- LB „Berufs- und Lebensorientierung" mit Betriebserkundungen, Praktikumstagen/-wochen
- Kooperation mit Partnerbetrieben und Meistern
Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III (mit Agentur für Arbeit):
- Modul „Talente entdecken" (Jg. 7+8): Potenziale, Berufsfelder, praktische Erprobung
- Modul „Talente entwickeln" (Jg. 8+9): Arbeitshaltung, betriebliche Erprobung, Berufswahlentscheidung
Berufsorientierte Einstiegsqualifikation inklusiv (BoEi): Nachfolger des BOi-Programms (ISB)
Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung — Berufsvorbereitung:
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): 1 Jahr Vollzeit
- BVJ kooperativ: Mit externem Kooperationspartner
- BVJ Sprungbrett: Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Lernen/ESE-Bedarf bis 21 J.
- BVJ Neustartklassen: Für benachteiligte Jugendliche ohne ausreichenden Schulabschluss
- Berufsintegrationsklassen (BIK/V + BIK): Für Neuzugewanderte mit Sprachförderbedarf
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf":
- Ab Vorabschlussjahr der Berufsschulstufe, bis zu 3 Jahre
- Begleitung durch Integrationsfachdienst (IFD) als konstante Ansprechpartner
- Akquise von Praktikums-/Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Abschlüsse an Förderschulen
Je nach Schulform und Förderschwerpunkt erreichbar:
| Abschluss | Schulform |
|---|---|
| Fach-/allg. Hochschulreife | FOS zur sonderpäd. Förderung |
| Mittlerer Schulabschluss | RS z.s.F., Wirtschaftsschule z.s.F., FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME) |
| Qualifizierender Abschluss MS | FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME) |
| Erfolgreicher Abschluss MS | FZ mit MS-LP (Hören/Sehen/Sprache/ESE/KME) |
| Erfolgreicher Abschluss MS nach AP | SFZ, FZ Lernen |
| Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang FS Lernen nach AP | SFZ, FZ Lernen |
| Abschlusszeugnis ind. Leistungen und Kompetenzen | SFZ, FZ Lernen, FZ gE |
| Berufliche Abschlüsse | Berufsschule z.s.F., Berufsfachschule z.s.F. |
Rechtliche Grundlagen
- BayEUG (insb. Art. 87 Schulausschluss, Art. 56 Abs. 5 private Endgeräte)
- BaySchO (§ 46 Abs. 2, Anlage 2)
- VSO-F (Schulordnung Volksschulen zur sonderpäd. Förderung)
- KMK-Beschlüsse zu den Förderschwerpunkten
Verwandte Wiki-Seiten
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- src-startchancen-programm — 580 SCP-Schulen, davon 60 Förderzentren + 15 BSzspF
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