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SchulMobE: Budgetprinzip und Restbudget-Verwendung

PraxiserklÀrung zur SchulMobE-Budgetlogik (Stand nach Richtlinienaktualisierung 2026).

Herkunft der Einheitslogik: UrsprĂŒnglich (Start 04/2025) waren die Budgets fĂŒr Leih- und LehrergerĂ€te strikt getrennt. Mit dem VerlĂ€ngerungsschreiben vom 15.12.2025 wurden sie geöffnet und umschichtbar gemacht (src-schulmobe-verlaengerung-2025-12) — die hier beschriebene einheitliche Restbudget-Logik ist das Ergebnis dieser Öffnung.


Kernprinzip: Budgetrechnung statt GerÀtezahlen

Seit Aktualisierung der SchulMobE-Richtlinie wird nicht mehr in GerĂ€tezahlen, sondern in Budgets gerechnet. Einem SchulaufwandstrĂ€ger steht ein Gesamtbudget je Verfahren (Erstantrag + etwaige ZweitantrĂ€ge) zur VerfĂŒgung.

FörderbetrÀge (je GerÀt, als Zuwendung):
- LeihgerĂ€te (LiG): bis 350 €
- LehrergerĂ€te (LG): bis 1.000 €


Restbudget-Berechnung

Situation Auswirkung
Erstantrag abgerufen, Budget ĂŒbrig Restbudget frei fĂŒr Zweitantrag
Höchstbetrag limitierte Erstbewilligung Nachbewilligung möglich → erhöht Restbudget
VollstÀndiger Abruf aus 2025 Zweitantrag aus 2026-Budget

Berechnungsbeispiel: Restbudget 10.000 €

Variante GerÀte Zuwendung
LehrergerĂ€te 10 × 1.000 € 10.000 €
LeihgerĂ€te 29 × 455 € 29 × 350 € = 10.150 € (begrenzt auf 10.000 €)
Gemischt 5 LG × 850 € + 16 LiG × 455 € 4.250 € + 5.600 € = 9.850 € + Verwaltungspauschale ≈ 10.000 €

Tipp: Antragsmappe nutzen

Antragsunterlagen herunterladen und bisherige Bewilligung in Zellen G33–G37 eintragen. Die Mappe kennt das Restbudget und berechnet bei Planungseingaben sofort die Gesamtzuwendung inkl. Verwaltungskostenpauschale.

Wichtig: Verwaltungskostenpauschale erschwert Kopfrechnung — Mappe liefert transparente Gesamtdarstellung.


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