SchulMobE: Budgetprinzip und Restbudget-Verwendung
PraxiserklÀrung zur SchulMobE-Budgetlogik (Stand nach Richtlinienaktualisierung 2026).
Herkunft der Einheitslogik: UrsprĂŒnglich (Start 04/2025) waren die Budgets fĂŒr Leih- und LehrergerĂ€te strikt getrennt. Mit dem VerlĂ€ngerungsschreiben vom 15.12.2025 wurden sie geöffnet und umschichtbar gemacht (src-schulmobe-verlaengerung-2025-12) â die hier beschriebene einheitliche Restbudget-Logik ist das Ergebnis dieser Ăffnung.
Kernprinzip: Budgetrechnung statt GerÀtezahlen
Seit Aktualisierung der SchulMobE-Richtlinie wird nicht mehr in GerĂ€tezahlen, sondern in Budgets gerechnet. Einem SchulaufwandstrĂ€ger steht ein Gesamtbudget je Verfahren (Erstantrag + etwaige ZweitantrĂ€ge) zur VerfĂŒgung.
FörderbetrÀge (je GerÀt, als Zuwendung):
- LeihgerĂ€te (LiG): bis 350 âŹ
- LehrergerĂ€te (LG): bis 1.000 âŹ
Restbudget-Berechnung
| Situation | Auswirkung |
|---|---|
| Erstantrag abgerufen, Budget ĂŒbrig | Restbudget frei fĂŒr Zweitantrag |
| Höchstbetrag limitierte Erstbewilligung | Nachbewilligung möglich â erhöht Restbudget |
| VollstÀndiger Abruf aus 2025 | Zweitantrag aus 2026-Budget |
Berechnungsbeispiel: Restbudget 10.000 âŹ
| Variante | GerÀte | Zuwendung |
|---|---|---|
| LehrergerÀte | 10 à 1.000 ⏠| 10.000 ⏠|
| LeihgerĂ€te | 29 Ă 455 ⏠| 29 Ă 350 ⏠= 10.150 ⏠(begrenzt auf 10.000 âŹ) |
| Gemischt | 5 LG Ă 850 ⏠+ 16 LiG Ă 455 ⏠| 4.250 ⏠+ 5.600 ⏠= 9.850 ⏠+ Verwaltungspauschale â 10.000 ⏠|
Tipp: Antragsmappe nutzen
Antragsunterlagen herunterladen und bisherige Bewilligung in Zellen G33âG37 eintragen. Die Mappe kennt das Restbudget und berechnet bei Planungseingaben sofort die Gesamtzuwendung inkl. Verwaltungskostenpauschale.
Wichtig: Verwaltungskostenpauschale erschwert Kopfrechnung â Mappe liefert transparente Gesamtdarstellung.
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