SchulMobE: Budgetprinzip und Restbudget-Verwendung
Praxiserklärung zur SchulMobE-Budgetlogik (Stand nach Richtlinienaktualisierung 2026).
Herkunft der Einheitslogik: Ursprünglich (Start 04/2025) waren die Budgets für Leih- und Lehrergeräte strikt getrennt. Mit dem Verlängerungsschreiben vom 15.12.2025 wurden sie geöffnet und umschichtbar gemacht (src-schulmobe-verlaengerung-2025-12) — die hier beschriebene einheitliche Restbudget-Logik ist das Ergebnis dieser Öffnung.
Kernprinzip: Budgetrechnung statt Gerätezahlen
Seit Aktualisierung der SchulMobE-Richtlinie wird nicht mehr in Gerätezahlen, sondern in Budgets gerechnet. Einem Schulaufwandsträger steht ein Gesamtbudget je Verfahren (Erstantrag + etwaige Zweitanträge) zur Verfügung.
Förderbeträge (je Gerät, als Zuwendung):
- Leihgeräte (LiG): bis 350 €
- Lehrergeräte (LG): bis 1.000 €
Restbudget-Berechnung
| Situation | Auswirkung |
|---|---|
| Erstantrag abgerufen, Budget übrig | Restbudget frei für Zweitantrag |
| Höchstbetrag limitierte Erstbewilligung | Nachbewilligung möglich → erhöht Restbudget |
| Vollständiger Abruf aus 2025 | Zweitantrag aus 2026-Budget |
Berechnungsbeispiel: Restbudget 10.000 €
| Variante | Geräte | Zuwendung |
|---|---|---|
| Lehrergeräte | 10 × 1.000 € | 10.000 € |
| Leihgeräte | 29 × 455 € | 29 × 350 € = 10.150 € (begrenzt auf 10.000 €) |
| Gemischt | 5 LG × 850 € + 16 LiG × 455 € | 4.250 € + 5.600 € = 9.850 € + Verwaltungspauschale ≈ 10.000 € |
Tipp: Antragsmappe nutzen
Antragsunterlagen herunterladen und bisherige Bewilligung in Zellen G33–G37 eintragen. Die Mappe kennt das Restbudget und berechnet bei Planungseingaben sofort die Gesamtzuwendung inkl. Verwaltungskostenpauschale.
Wichtig: Verwaltungskostenpauschale erschwert Kopfrechnung — Mappe liefert transparente Gesamtdarstellung.
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