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Förderfähigkeit MacBook Neo als Lehrergerät in der SchulMobE

Interner Hinweis (Anfragenklärung) zur Frage, ob das aktuell vielfach als Lehrergerät angebotene Apple MacBook Neo die technischen Mindestkriterien für Notebooks aus dem VOTUM 2023/24 erfüllt und damit in der SchulMobE förderfähig ist.


Ausgangslage

Im VOTUM 2023/24 gilt für Notebooks bei „CPU/Systemleistung": „Bei aktuellen Komponenten kann davon ausgegangen werden, dass die geforderte Systemleistung erfüllt wird: […] ab Apple M1". Der im MacBook Neo verbaute Apple A18 Pro-Chip wurde zum Zeitpunkt dieses VOTUMs noch nicht in Notebooks verbaut und ist daher nicht explizit gelistet.

Bewertung

CPU/Systemleistung — erfüllt:
- Das in Endredaktion befindliche VOTUM 2026 ergänzt die Formulierung zu „ab Apple M1 bzw. A18 Pro" — bei gleichzeitig höheren geforderten Benchmark-Werten
- Der A18 Pro-Chip erfüllt diese neuen (höheren) Werte und damit erst recht die niedrigeren Benchmark-Werte des VOTUM 2023/24
- → Mindestkriterium „CPU/Systemleistung" ist erfüllt

Display — unstrittig erfüllt:
- MacBook Neo (Standardvariante): 2408 × 1506 px, 500 Nits Helligkeit
- VOTUM 2023/24-Mindestanforderung: ab 1920 × 1080 px, ab 250 cd/m² (Nits)

Ergebnis: Das MacBook Neo ist als Lehrergerät in der SchulMobE förderfähig.


Einordnung

  • Die im VOTUM 2023/24 genannten Notebook-Werte (CPU ab Apple M1, Display ab 1920×1080 px / 250 cd/m²) sind unverändert auch im VOTUM 2025 gültig (vgl. votum-2025-hardware-specs, Abschnitt „Klassische Notebooks")
  • Das VOTUM 2026 (noch nicht veröffentlicht, in Endredaktion) wird die CPU-Kriterien um „A18 Pro" erweitern und gleichzeitig die Benchmark-Schwellen anheben — bei Erscheinen prüfen und votum-2025-hardware-specs aktualisieren

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