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Synthese: Schulfinanzierung für digitale Ausstattung in Bayern

Diese Synthese beschreibt die Gesamtarchitektur der bayerischen Schulfinanzierung für digitale Infrastruktur, ordnet laufende Programme und den künftigen gesetzlichen Rahmen ein und benennt systemische Spannungen, die keine einzelne Quelle alleine sichtbar macht.


1. Systemwechsel: Von Förderprogrammen zur gesetzlichen Pauschale

Bayern vollzieht einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der Schulfinanzierung für digitale Ausstattung:

Altes System Neues System (ab 2027)
Befristete Förderprogramme (DigitalPakt, SchulMobE, Medien-KI-Budget) Gesetzliche Pro-Schüler-Jahrespauschalen (4-Säulen-Zuschuss)
Antrags- und Nachweispflichten Kein Zuwendungsrecht, keine Verwendungsnachweise
Projektgebundene Zweckbindung Säulen deckungsfähig + übertragbar zwischen Jahren
Befristung, Unsicherheit über Folgefinanzierung Dauerhafter gesetzlicher Anspruch

Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 3 BaySchFG (geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2026). Vorbild sind bestehende Pauschalzuschüsse im BaySchFG (Schulbücher, Schülerbeförderung, Schulbau). → src-bayschfg, src-ersatzbeschaffungen-2526


2. Was gilt wann — vollständige Zeitleiste

Zeitraum Instrument Inhalt
seit 01.01.2025 Wartungs-/Pflegezuschuss (Säule 4) Pro-Schüler-Pauschale für IT-Wartung; empirisch auf Basis von 244 Kommunen ermittelt; Abruf über Portal sat:las
seit 15.07.2024 (bis 31.12.2026) Medien-KI-Budget Förderung digitaler Bildungsmedien + LLMs; Antragsfrist 31. Oktober je Antragsjahr
seit 01.04.2025 SchulMobE Leihgeräte (350 €/Gerät) + Lehrergeräte (bis 1.000 €); Budgets im Juni 2026 um ~50 % erhöht
ab 01.01.2027 Säulen 1–3 (4-Säulen-Zuschuss gesamt) Gebäudeinfrastruktur, Endgeräte, Medien/KI als gesetzliche Pauschalen
2027–2030 Bundesmittel DP 2.0 Bayern verteilt je ein Viertel; kein separates Bundesprogramm neben 4-Säulen

Lücke 2025–2026: Für diese beiden Jahre stehen keine Bundesmittel (DP 2.0) zur Verfügung. Wer jetzt investiert, finanziert ausschließlich über Landesmittel (SchulMobE, Medien-KI-Budget, Wartungs-/Pflegezuschuss) oder Eigenmittel. → src-ersatzbeschaffungen-2526


3. Die vier Säulen im Detail

Säule 1 — Gebäude-Digitalinfrastruktur

Netzwerk, digitales Klassenzimmer, passive und aktive Infrastruktur. Ab 2027 als Jahrespauschale. Technische Mindestanforderungen: src-votum-2025.

Säule 2 — Mobile Endgeräte (aktuelle Brücke: SchulMobE)

SchulMobE-Struktur (bis 4-Säulen-Gesetz greift):

Typ Zuwendung Volumen (Bayern) Besonderheit
Leihgeräte (SuS) 350 €/Gerät (Festbetrag) 72 Mio. € Festbetrag — in der Regel nicht kostendeckend
Lehrergeräte bis 1.000 €/Gerät 30 Mio. € Vollfinanzierung; kommunaler Eigenanteil entfällt

Budgetlogik: Es wird in Budgets, nicht Gerätezahlen gerechnet. Restbudget aus Erstantrag + 2026-Erhöhung (~50 %) = Gesamtrahmen für Zweitanträge. Planungswerkzeug: Antragsmappe (Zellen G33–G37). → src-schulmobe-budgetplanung, src-schulmobe-budgetprinzip

Säule 3 — Digitale Medien/KI (aktuelle Brücke: Medien-KI-Budget bis 31.12.2026)

Förderfähig: Schulbücher digital, Lernspiele, Lern-Apps, LLMs (Large Language Models). Nicht förderfähig: Office, MDM, Verwaltungssoftware, Kommunikationsdienste. → src-medien-ki-budget

Säule 4 — Wartung und Pflege (bereits aktiv)

Einzige Säule mit empirisch ermittelter (nicht modellbasierter) Pauschale. Anrechenbar: IT-Administratoren, externe Dienstleister, MDM-Lizenzen. Nicht anrechenbar: Office, Classroom-Management-Software. Abruf: sat:las. → src-wartungs-pflegezuschuss


4. Systematische Spannungen und Grenzen

4a. Normbedarf ≠ Verpflichtung ≠ Kostendeckung

Der 4-Säulen-Zuschuss basiert auf einem statistischen Normbedarf (Modellrechnung) — nicht auf tatsächlichen Kosten. Das hat drei Konsequenzen, die im Gesetzentwurf ausdrücklich formuliert sind:

„Die Zielbilder begründen keine Verpflichtungen oder Ansprüche; insbesondere können Schulen keine konkreten Ausstattungsansprüche gegenüber ihrem Aufwandsträger ableiten."

Das bedeutet: Die Pauschale kann im Einzelfall mehr oder weniger als die tatsächlichen Kosten decken — je nach Schülerzahl, Schulart und lokalem Ausstattungsstand. Nur der Wartungs-/Pflegezuschuss (Säule 4) ist empirisch kalibriert. → src-ersatzbeschaffungen-2526, src-bayschfg

4b. Gerätepreis vs. Fördergrenze bei Leihgeräten

Ein strukturelles Problem bei SchulMobE Säule a (Leihgeräte):

Position Betrag
SchulMobE-Festbetrag 350 €
Übernahmefähiger Eigenanteil (Art. 34a, nur private FS) + bis 200 €
Effektive Deckungsgrenze (private Förderschulen) 550 €
Mindestkosten iPad-Paket (Gerät + Tastatur + Stift + Cover) ab 610 €
Verbleibende Finanzierungslücke mind. 60 € je Gerät

Für öffentliche Schulaufwandsträger existiert der 200-€-Eigenanteil nicht — sie tragen den Differenzbetrag vollständig selbst. Die 550 € aus dem VOTUM 2023/24 (dort als Referenzpreis genannt) beschreiben keinen beschaffungsrechtlichen Höchstpreis; teurere Geräte sind zulässig. → src-kostenersatz-foerderschulen, src-votum-202324

4c. Ablösung des Einzelbelegverfahrens (Art. 34a) — Auswirkung auf private Förderschulen

Bislang konnten private Förderschulen Digitalinvestitionen über das Einzelbelegverfahren nach Art. 34a BaySchFG bis zu 100 % erstattet bekommen. Ab 2027 entfällt dieser Weg; die Pro-Schüler-Pauschale tritt an seine Stelle. Bei kleinen Förderschulen mit wenig SuS kann die Pauschale geringer ausfallen als die tatsächlichen Investitionskosten, während Art. 34a tatsächliche Kosten erstattet hat. → src-ersatzbeschaffungen-2526, src-bayschfg

4d. Kommunale Forderung: Indexierung im Gesetzestext

Der Bayerische Städtetag hat der Grundsatzeinigung zwar zugestimmt, aber explizit gefordert, die Anpassung der Pauschalen an Kostenentwicklung und Technologiefortschritt im Gesetzestext (nicht nur in der Begründung) zu verankern. Ohne diese Verankerung hängt die reale Kaufkraft der Pauschale langfristig von politischen Haushaltsentscheidungen ab. → src-rs197-2025


5. Flexibilitätsinstrumente — Planung über Jahresgrenzen

Die zentralen Planungshebel ab 2027:

Instrument Wirkung Beispiel
Säulenübergreifende Deckung Mittel aus einer Säule für andere nutzbar Säule-2-Budget für interaktive Tafeln (= Säule 1) nutzen, wenn kein Gerätebedarf
Überjährige Übertragbarkeit Nicht verausgabte Mittel kumulieren Zwei Jahrestranchen für eine größere Einzelinvestition akkumulieren
Refinanzierung von Vorinvestitionen Investitionen 2025/2026 werden ab 2027 automatisch über die laufende Pauschale kompensiert Jetzt beschaffene Geräte gelten als durch die spätere Pauschale gedeckt

Alle drei Instrumente funktionieren ohne Antrag und ohne Nachweis gegenüber dem Staat. → concept-4-saeulen-zuschuss


6. Sonderfall private Förderschulen

Private Förderschulen unterliegen einer komplexeren Finanzierungsstruktur:

Aufwandsart Rechtsgrundlage Fördersatz
Schulaufwand allgemein (Lernen, ESE, SFZ) Art. 34 BaySchFG 80 %
Schulaufwand allgemein (gE, KME, Hören, Sehen, Sprache) Art. 34 BaySchFG 100 %
Schulaufwand bei unentgeltlichem Unterricht Art. 34a BaySchFG 100 % + Personalzuschlag
Leihgeräte-Eigenanteil (SchulMobE) Art. 34/34a + KMS 07.07.2025 bis 200 € je Gerät
Digitale Infrastruktur ab 2027 Pro-Schüler-Pauschale (4-Säulen) modellbasiert, nicht 100 %

Der Systemwechsel 2027 bedeutet für private Förderschulen konkret: Das Einzelbelegverfahren (Art. 34a als Digitalinfrastruktur-Erstattung) entfällt. Ob die Pauschale gleichwertig ist, hängt von der Schulgröße ab. → src-kostenersatz-foerderschulen, src-bayschfg

Sondertatbestände (außerhalb 4SZ, weiter als Schulaufwand finanzierbar): E-Mail-Adressen, Schulkommunikationssoftware (SchulManager, Untis), Schulhomepage, IT-Schulsekretariat (SG44, 23.06.2026). IT der Trägerverwaltung bleibt dagegen weder Schulaufwand noch 4SZ. → src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende

MDM/Virenscanner/Adminsoftware: Seit 2025 über Säule 4 (Wartungs-/Pflegezuschuss) abgedeckt — Kostenersatz (Art. 34a) daher für diese Posten nicht mehr möglich. MS Office kein erstattungsfähiger Schulaufwand (BayernCloud Schule gratis). → src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44


7. Handlungsoptionen für Schulaufwandsträger (jetzt, 2026)

Handlungsfeld Empfehlung Begründung
SchulMobE Zweitantrag Jetzt stellen — Budgeterhöhung ~50 % abrufbereit Mittel bis 31.12.2026 verausgaben, Antrag bis 31.03.2027; Meldung bis 15.01.2027
Medien-KI-Budget 2026 Antrag bis 31.10.2026 stellen Letzte Laufzeit; ab 2027 durch Säule 3 abgelöst
Ersatzbeschaffungen 2025/2026 Jetzt investieren ist sinnvoll Wird ab 2027 über Pauschale refinanziert; kein separater Nachweis nötig
Wartungs-/Pflegezuschuss In sat:las abrufen Bereits aktiv seit 2025; jährliche Abrechnung über Vorjahresdaten
Planung ab 2027 Säulendeckung und Übertragbarkeit nutzen Investitionen über Jahresgrenzen strecken; keine Antragslogik mehr

8. Quellen-Überblick

Quelle Inhalt
concept-4-saeulen-zuschuss Gesamtüberblick Architektur, Säulen, Zeitleiste
src-bayschfg Gesetzestext Art. 5 Abs. 3, Art. 34/34a, Art. 54
src-4-saeulen-brief-2025 Politische Ankündigung StMUK/StMF (17.12.2025)
src-rs197-2025 Städtetag: Zustimmung + Forderung Indexierung
src-ersatzbeschaffungen-2526 Refinanzierungsoption, Ablösung Art. 34a
src-wartungs-pflegezuschuss Säule 4: Anrechenbarkeit, sat:las
src-schulmobe-endgeraete Budgeterhöhung Juni 2026, Zweitanträge
src-schulmobe-budgetplanung Fördersätze, Berechnungsbeispiele, Antragsmappe
src-schulmobe-budgetprinzip Budgetlogik, Restbudget
src-zuweisung-obb-2026-2 Konkrete Mittelhöhe OBB: ~54,57 Mio. €
src-kostenersatz-foerderschulen Eigenanteile private Förderschulen, 550-€-Grenze
src-medien-ki-budget Säule 3 bis 31.12.2026: förderfähige Medientypen
src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44 SG44 (Mai 2026): MDM/Virenscanner → Säule 4; kein Kostenersatz mehr; MS Office kein Schulaufwand
src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende SG44 (23.06.2026): Sondertatbestände private FS außerhalb 4SZ (E-Mail, Schulkommunikation, Sekretariat)

9. Startchancen-Programm (SCP) — Paralleles Förderprogramm

Das SCP ist kein Digitalisierungsprogramm, ergänzt aber den 4-Säulen-Zuschuss für ausgewählte Schulen:

Merkmal Startchancen-Programm 4-Säulen-Zuschuss
Zielgruppe 580 Schulen mit Sozialindex Alle bayerischen Schulen
Inhalt Schulentwicklung, Infrastruktur, multiprofess. Personal (3 Säulen) Rein digitale IT-Infrastruktur
Laufzeit 2024/25 – 2033/34 Dauerhaft ab 01.01.2027
Förderschulen 60 Förderzentren + 15 BSzspF Alle FS als Schulaufwandsträger

Für Förderschulen, die am SCP teilnehmen, können beide Förderströme parallel genutzt werden — 4-Säulen-Zuschuss für digitale Infrastruktur, SCP für Schulentwicklung und Personal. → src-startchancen-programm


Verwandter Vergleich: compare-schulmobe-praxisleitfaden-studien — SchulMobE-Förderlogik vs. pädagogischer Praxisleitfaden vs. Wirksamkeitsforschung (8 Dimensionen)