Datenschutz beim ByCS Messenger
Quelle: klickpunktschule.bycs.de, 12. Juni 2024
Thema: Datenschutz und Restriktionen beim ByCS-Messenger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zulässige Inhalte)
Rechtsgrundlagen
- Art. 85 BayEUG: Schulen dürfen zur Aufgabenerfüllung erforderliche Daten von Schülerinnen/Schülern, Erziehungsberechtigten und Beschäftigten verarbeiten
- § 46 BaySchO, Anlage 2, Abschnitt 7: Regelt Messenger-Nutzung als Verarbeitungsverfahren (Zwecke, Personenkreise, Stamm-/Inhaltsdaten, Profilinformationen, Löschung)
- Zentrale Sicherheitsanforderung: kein Abfangen von Nachrichten durch den Betreiber möglich → nur durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfüllbar
Technische Grundlage: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Matrix-Standard (asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren)
- Schlüssel zum Dekodieren verbleiben auf den Geräten der Nutzenden
- Keine Speicherung oder Entschlüsselung auf Matrix-Servern
- Funktionsprinzip:
- Empfänger erzeugt öffentlichen + privaten Schlüssel
- Privater Schlüssel bleibt auf dem Endgerät
- Öffentlicher Schlüssel liegt auf dem Server
- Sender verschlüsselt Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel → nur Empfänger kann entschlüsseln
Zulässige Inhalte (rechtssicher übertragbar)
Dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und klarer vertraglicher Regelungen mit dem Anbieter können über den ByCS-Messenger rechtssicher übertragen werden:
- Einzelnoten und Notenlisten von Schülerinnen und Schülern
- Krankmeldungen von Lehrkräften und Schülern
- Gutachten zum Gesundheitszustand einzelner Schüler (auch psychologische Gutachten)
- Protokolle von Konferenzen oder Besprechungen
- Schreiben vom und an den Personalrat
Ausnahme: Informationen, die dem besonderen strafrechtlichen Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Daten über Straftaten oder Maßnahmen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren) — kommen im schulischen Alltag in der Regel nicht vor.
Nutzung auf privaten Endgeräten
Lehrkräfte:
- Müssen Einhaltung der Sicherheitsstandards in einer Erklärung zur Nutzung privater Endgeräte bestätigen
- Benennung von Einzelgeräten entfällt — die Liste wird im Admin-Portal aktualisiert
Schülerinnen und Schüler:
- Keine dienstliche Nutzung → kein Meldeerfordernis für private Geräte
Einordnung
Der ByCS-Messenger ist das einzige bayerische Schul-Kommunikationswerkzeug, das durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und vertragliche Regelungen auch die Übertragung sensibler personenbezogener Daten (Noten, Gutachten) rechtssicher ermöglicht. Dies unterscheidet ihn grundlegend von öffentlichen Messengern (WhatsApp, Signal etc.) und unverschlüsselten E-Mails.
Abgrenzung zu KI-Datenschutz: Anders als bei KI-Systemen (vgl. src-msdigital-ki-msd) können beim ByCS-Messenger personenbezogene Daten rechtssicher übertragen werden — die Verschlüsselung verhindert die Verarbeitung durch Dritte.
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