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Falsches Passwort

Datenschutz beim ByCS Messenger

Quelle: klickpunktschule.bycs.de, 12. Juni 2024
Thema: Datenschutz und Restriktionen beim ByCS-Messenger (Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung, zulĂ€ssige Inhalte)


Rechtsgrundlagen

  • Art. 85 BayEUG: Schulen dĂŒrfen zur AufgabenerfĂŒllung erforderliche Daten von SchĂŒlerinnen/SchĂŒlern, Erziehungsberechtigten und BeschĂ€ftigten verarbeiten
  • § 46 BaySchO, Anlage 2, Abschnitt 7: Regelt Messenger-Nutzung als Verarbeitungsverfahren (Zwecke, Personenkreise, Stamm-/Inhaltsdaten, Profilinformationen, Löschung)
  • Zentrale Sicherheitsanforderung: kein Abfangen von Nachrichten durch den Betreiber möglich → nur durch Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung erfĂŒllbar

Technische Grundlage: Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung

  • Matrix-Standard (asymmetrisches VerschlĂŒsselungsverfahren)
  • SchlĂŒssel zum Dekodieren verbleiben auf den GerĂ€ten der Nutzenden
  • Keine Speicherung oder EntschlĂŒsselung auf Matrix-Servern
  • Funktionsprinzip:
  • EmpfĂ€nger erzeugt öffentlichen + privaten SchlĂŒssel
  • Privater SchlĂŒssel bleibt auf dem EndgerĂ€t
  • Öffentlicher SchlĂŒssel liegt auf dem Server
  • Sender verschlĂŒsselt Nachricht mit dem öffentlichen SchlĂŒssel → nur EmpfĂ€nger kann entschlĂŒsseln

ZulĂ€ssige Inhalte (rechtssicher ĂŒbertragbar)

Dank Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung und klarer vertraglicher Regelungen mit dem Anbieter können ĂŒber den ByCS-Messenger rechtssicher ĂŒbertragen werden:

  • Einzelnoten und Notenlisten von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern
  • Krankmeldungen von LehrkrĂ€ften und SchĂŒlern
  • Gutachten zum Gesundheitszustand einzelner SchĂŒler (auch psychologische Gutachten)
  • Protokolle von Konferenzen oder Besprechungen
  • Schreiben vom und an den Personalrat

Ausnahme: Informationen, die dem besonderen strafrechtlichen Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Daten ĂŒber Straftaten oder Maßnahmen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren) — kommen im schulischen Alltag in der Regel nicht vor.


Nutzung auf privaten EndgerÀten

LehrkrÀfte:
- MĂŒssen Einhaltung der Sicherheitsstandards in einer ErklĂ€rung zur Nutzung privater EndgerĂ€te bestĂ€tigen
- Benennung von EinzelgerĂ€ten entfĂ€llt — die Liste wird im Admin-Portal aktualisiert

SchĂŒlerinnen und SchĂŒler:
- Keine dienstliche Nutzung → kein Meldeerfordernis fĂŒr private GerĂ€te


Einordnung

Der ByCS-Messenger ist das einzige bayerische Schul-Kommunikationswerkzeug, das durch Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung und vertragliche Regelungen auch die Übertragung sensibler personenbezogener Daten (Noten, Gutachten) rechtssicher ermöglicht. Dies unterscheidet ihn grundlegend von öffentlichen Messengern (WhatsApp, Signal etc.) und unverschlĂŒsselten E-Mails.

Abgrenzung zu KI-Datenschutz: Anders als bei KI-Systemen (vgl. src-msdigital-ki-msd) können beim ByCS-Messenger personenbezogene Daten rechtssicher ĂŒbertragen werden — die VerschlĂŒsselung verhindert die Verarbeitung durch Dritte.


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