Datenschutz beim ByCS Messenger
Quelle: klickpunktschule.bycs.de, 12. Juni 2024
Thema: Datenschutz und Restriktionen beim ByCS-Messenger (Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung, zulĂ€ssige Inhalte)
Rechtsgrundlagen
- Art. 85 BayEUG: Schulen dĂŒrfen zur AufgabenerfĂŒllung erforderliche Daten von SchĂŒlerinnen/SchĂŒlern, Erziehungsberechtigten und BeschĂ€ftigten verarbeiten
- § 46 BaySchO, Anlage 2, Abschnitt 7: Regelt Messenger-Nutzung als Verarbeitungsverfahren (Zwecke, Personenkreise, Stamm-/Inhaltsdaten, Profilinformationen, Löschung)
- Zentrale Sicherheitsanforderung: kein Abfangen von Nachrichten durch den Betreiber möglich â nur durch Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung erfĂŒllbar
Technische Grundlage: Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung
- Matrix-Standard (asymmetrisches VerschlĂŒsselungsverfahren)
- SchlĂŒssel zum Dekodieren verbleiben auf den GerĂ€ten der Nutzenden
- Keine Speicherung oder EntschlĂŒsselung auf Matrix-Servern
- Funktionsprinzip:
- EmpfĂ€nger erzeugt öffentlichen + privaten SchlĂŒssel
- Privater SchlĂŒssel bleibt auf dem EndgerĂ€t
- Ăffentlicher SchlĂŒssel liegt auf dem Server
- Sender verschlĂŒsselt Nachricht mit dem öffentlichen SchlĂŒssel â nur EmpfĂ€nger kann entschlĂŒsseln
ZulĂ€ssige Inhalte (rechtssicher ĂŒbertragbar)
Dank Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung und klarer vertraglicher Regelungen mit dem Anbieter können ĂŒber den ByCS-Messenger rechtssicher ĂŒbertragen werden:
- Einzelnoten und Notenlisten von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern
- Krankmeldungen von LehrkrĂ€ften und SchĂŒlern
- Gutachten zum Gesundheitszustand einzelner SchĂŒler (auch psychologische Gutachten)
- Protokolle von Konferenzen oder Besprechungen
- Schreiben vom und an den Personalrat
Ausnahme: Informationen, die dem besonderen strafrechtlichen Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Daten ĂŒber Straftaten oder MaĂnahmen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren) â kommen im schulischen Alltag in der Regel nicht vor.
Nutzung auf privaten EndgerÀten
LehrkrÀfte:
- MĂŒssen Einhaltung der Sicherheitsstandards in einer ErklĂ€rung zur Nutzung privater EndgerĂ€te bestĂ€tigen
- Benennung von EinzelgerĂ€ten entfĂ€llt â die Liste wird im Admin-Portal aktualisiert
SchĂŒlerinnen und SchĂŒler:
- Keine dienstliche Nutzung â kein Meldeerfordernis fĂŒr private GerĂ€te
Einordnung
Der ByCS-Messenger ist das einzige bayerische Schul-Kommunikationswerkzeug, das durch Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung und vertragliche Regelungen auch die Ăbertragung sensibler personenbezogener Daten (Noten, Gutachten) rechtssicher ermöglicht. Dies unterscheidet ihn grundlegend von öffentlichen Messengern (WhatsApp, Signal etc.) und unverschlĂŒsselten E-Mails.
Abgrenzung zu KI-Datenschutz: Anders als bei KI-Systemen (vgl. src-msdigital-ki-msd) können beim ByCS-Messenger personenbezogene Daten rechtssicher ĂŒbertragen werden â die VerschlĂŒsselung verhindert die Verarbeitung durch Dritte.
Verwandte Seiten
- src-bdb-it-infrastruktur â BdB IT-Infrastruktur Oberbayern (DSGVO, MFA-Pflicht ByCS)
- src-handlungsleitfaden-ki-paedagogische-praxis â Datenschutz-Checkliste bei KI-Nutzung
- src-msdigital-ki-msd â KI im MSD: Datenschutz bei KI-Systemen (kein Personenbezug!)
- src-bayvv-paed-systembetreuung â Rechtsgrundlagen Systembetreuung (ByCS-Administration)
- src-datenschutz-schulen-stmuk â Rechtsrahmen Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO (Kommunikation/Kollaboration) allgemein