Vier-Säulen-Zuschuss: Grundlagen der Konzeption und Umsetzung
Rohquelle: raw/BdB-Informationen_VSZ_Handout.pdf (22 Folien, StMUK, an BdB ausgegeben) — offizielles Handout, das die Konzeptionslogik hinter dem gesetzlich fixierten 4-Säulen-Zuschuss erklärt. Ergänzt die zahlenbasierte Gesetzestabelle und die audio-transkribierte BdB-Infoveranstaltung um die schriftlich fixierte, autoritative Fassung derselben Inhalte.
Zielbild und vier Grundprinzipien
Schulen und Schulaufwandsträger planen die IT-Ausstattung „in einem transparenten, konstruktiven und von gegenseitigem Vertrauen geprägten Dialog", der auch langfristige pädagogische/didaktische Ziele berücksichtigt. Der Freistaat unterstützt dies über drei Ebenen: das VOTUM (Empfehlungen), die Beratung digitale Bildung Bayern (BdB-Struktur) und den 4-Säulen-Zuschuss als dauerhafte Finanzleistung.
Vier Grundprinzipien der Konzeption:
| Prinzip | Bedeutung | Umsetzung |
|---|---|---|
| Transparent | Schulaufwandsträger können vor Zuweisung abschätzen, wieviel sie erhalten — und warum | Pro-Schüler-Pauschalen |
| Flexibel | Landesmittel dort einsetzbar, wo/wofür sie gebraucht werden | Trägerbudgets |
| Planbar | Für größere Maßnahmen ebenso wie für kleinere Ersatzbeschaffungen nutzbar | Ansparmöglichkeit (Übertragbarkeit) |
| Bedarfsgerecht | Berücksichtigt schulartspezifische und schulstatistische Bedarfe | Schulartspezifische Pauschalen |
Die vier Säulen im Detail
- Säule 1 — Gebäudeinfrastruktur: schulische Netzwerke (LAN inkl. WLAN), digitale Klassenzimmer (Großbilddarstellung, Dokumentenkamera, Docking Station), integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen, Sonderausstattung zur sonderpädagogischen Förderung
- Säule 2 — Mobile Endgeräte: personengebundene Lehrergeräte (Lehr-/Arbeitsmittel, inkl. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und weiteres pädagogisches Personal) sowie schulische Leihgeräte (Unterrichtsmittel, vorrangig für Schülerinnen/Schüler)
- Säule 3 — Digitale Medien & KI-Anwendungen: digitale Medien/Lernumgebungen (Plattformen, Apps, Tools), digitale Anwendungen für Lehr-/Lernprozesse (Chatbots etc.), digitale Schulbücher (über den Zuschuss nach Art. 22 BaySchFG hinausgehend)
- Säule 4 — Technische Administration, Wartung und Pflege: technische Administration (Konfiguration, Nutzerverwaltung), Support/Beratung/Schulungen, Wartung und Pflege (Reparatur, Störungsbeseitigung), Mobilgeräteverwaltung aller schulisch genutzten Endgeräte inkl. Lizenzen
Flexibilität: drei Dimensionen
Die Zuweisungen aus den drei investiven Säulen (1–3) sind innerhalb der Zweckbindung Schul-IT flexibel einsetzbar:
- inhaltlich flexibel — bedarfsgerecht für andere Säulen (säulenübergreifende Deckung)
- örtlich flexibel — bedarfsgerecht für andere Schulen desselben Trägers
- zeitlich flexibel — bedarfsgerecht in anderen Jahren/Folgejahr (Übertragbarkeit)
Ergänzung zu concept-4-saeulen-zuschuss: Die dortige Tabelle „Flexibilitätsinstrumente" führte bisher nur die säulenübergreifende Deckung und die überjährige Übertragbarkeit. Die örtliche Flexibilität (Umschichtung zwischen Schulen desselben Aufwandsträgers) ist im Handout explizit als dritte, gleichrangige Dimension benannt.
Dynamisierung: Erstmalig 2028 und danach jährlich werden die Pauschalwerte durch Kopplung an den allgemeinen Verbraucherpreisindex für Bayern angepasst.
Private Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 30 BaySchFG)
Bestätigt die bereits in src-bayschfg-aenderung-digitale-ausstattung dokumentierten Multiplikatoren (Gebäude-Digitalinfrastruktur × 1,667; mobile Endgeräte an Realschulen z. sonderpäd. Förderung × 1,208, im Übrigen × 1,491; digitale Bildungsmedien/KI-Anwendungen sowie technische Wartung/Pflege × 2,0). Ziel: Ausstattung einer durchschnittlichen öffentlichen Schule der jeweiligen Schulart. Auch Träger staatlich anerkannter und genehmigter Ersatzschulen erhalten Zuschüsse analog zu den Kommunen. Ein Kostenersatz für die unterrichtlich genutzte Schul-IT entfällt damit künftig (bestätigt die in src-info-sg44-vier-saeulen-sondertatbestaende und src-nachtrag-virenscanner-mdm-sg44 dokumentierte Ablösung von Art. 34a BaySchFG).
Die „Normschule": Bedarfsbemessung
Rechenbeispiel Digitales Klassenzimmer (interaktiver Großbildmonitor, Dokumentenkamera, drahtlose Bildschirmübertragung, Lehrermonitor & Dockingstation):
- Finanzbedarf (gemäß VOTUM): 5.920 € je digitalem Klassenzimmer
- Ausstattungsquote (Erhalt des gegenwärtigen Ausbaus): 69 % aller Unterrichtsräume → 0,69 × 5.920 € pro Unterrichtsraum
- Nutzungsdauer (angelehnt an das VOTUM): 7 Jahre → 0,69 × 5.920 € : 7 pro Jahr
- Umrechnung auf Schülerzahl (Bezugsgröße ASD/IT-Umfrage): schulartspezifisch, abhängig von Klassen pro Raum und SuS pro Klasse
Ausgewählte Ausstattungsquoten der „Normschule"
| Bereich | Quote |
|---|---|
| LAN/WLAN | 100 % aller Unterrichtsräume |
| Digitale Klassenzimmer | 69 % aller Unterrichtsräume |
| Computerräume | 52 % des heutigen Bestands (z. T. durch Mobilgeräte ersetzt; schulartspezifisch wegen Fachunterricht IT/Informatik) |
| Integrierte Fachunterrichtsräume | 14 % aller Unterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen |
| Leihgeräte | 50 % aller SuS, die nicht in 1:1-Ausstattungsklassen sind; Spezialfall Förderschulen: 100 % aller SuS in Jgst. 7–10 |
| Ersatzgeräte dSdZ | 14 % der SuS in 1:1-Ausstattungsklassen an Mittelschulen; 7 % der SuS in 1:1-Ausstattungsklassen an den anderen dSdZ-Schularten |
| Lehrergeräte | 100 % aller Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals inkl. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (für Referendare Übergangsregelung) |
| Gerätepauschale digitale Medien/KI (Grundschulen) | 16 € für alle mobilen Endgeräte im Primarbereich |
| Gerätepauschale digitale Medien/KI (weiterführende Schulen) | 24 € für alle mobilen Endgeräte im Sekundarbereich inkl. FOS/BOS, auch für dSdZ-Geräte |
| Gerätepauschale digitale Medien/KI (berufsqualifizierende Schulen) | 32 € für alle mobilen Endgeräte |
Korrektur gegenüber concept-4-saeulen-zuschuss: Die dort aus der audio-transkribierten Infoveranstaltung übernommene Quote „Integrierte Fachunterrichtsräume: 40 %" wird durch das schriftliche Handout auf 14 % präzisiert — das Handout gilt als autoritative Quelle und wurde in die Konzeptseite übernommen.
Gesetzesbegründung: Kernaussage und Grenzen
Die Schulaufwandsträger übernehmen „Beschaffung, Bereitstellung und Unterhalt der vom Gesamtkonzept umfassten Elemente der schulischen digitalen Infrastruktur". Der Freistaat kommt über eine anteilige Mitfinanzierung nach — im Fall der Lehrergeräte über eine regelmäßig die investiven und administrativen Ausgaben vollständig abdeckende Gerätepauschale — und trägt damit seiner Gesamtverantwortung für das schulische Bildungswesen Rechnung.
Wichtige Einschränkung: Die Zielbilder der „Normschule" sind eine statistische Berechnungsgrundlage für die Pauschalbeträge — sie begründen keine Verpflichtungen oder Ansprüche. Insbesondere können Schulen keine konkreten Ausstattungsansprüche gegenüber ihrem Aufwandsträger ableiten. Die Zweckbindung der Zuweisungen für die schulische digitale Infrastruktur bleibt davon unberührt.
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