SchulMobE-Verlängerung um 2026 (15.12.2025)
Rohquelle: raw/2025_12_15_Verlängerung_SchulMobE.pdf (StMUK, Az. I.7-BS4400.27/659/99, 15.12.2025, an alle kommunalen Schulaufwandsträger und Träger staatlich anerkannter/genehmigter Ersatzschulen)
Datenschutz-Hinweis: Unterzeichner (Ministerialdirigent, StMUK Abt. I.7) durch Funktionsbezeichnung ersetzt; die Minister:innen, die laut Schreiben bereits „gesondert" über den 4-Säulen-Zuschuss informiert hatten, werden institutionell referenziert (vgl. src-4-saeulen-brief-2025).
1. Verlängerung der Förderrichtlinie um 2026
Weil das ursprüngliche Beschaffungsfenster (Bewilligungszeitraum bis Ende 2025, vgl. src-schulmobe-wup-start-2025-04) „in wenigen Tagen" ausgelaufen wäre, verlängerte das StMUK auf vielfachen Wunsch:
- Bewilligungszeitraum neu bis 31.12.2026; Antragsfrist neu bis 31.03.2027 — Definition des Bewilligungszeitraums zugleich angepasst (vollständige Maßnahmendurchführung statt bloßer Vorhabenbeginn)
- Budgets 2025 bleiben 2026 vollständig nutzbar (kein Verlust nicht abgerufener Mittel)
- Getrennte Budgets für Schüler- und Lehrergeräte werden geöffnet — Schulaufwandsträger können Mittel zwischen den beiden Fördersäulen frei umschichten (Ursprung der im Wiki bereits als aktueller Stand beschriebenen einheitlichen Budgetlogik)
- Ankündigung: Nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 (Frühjahr 2026) war eine Budgeterhöhung samt Anpassung der Richtlinien-Anlage vorgesehen — auch für Schulaufwandsträger mit bereits vollständig abgerufenem Budget, unter Haushaltsvorbehalt des Landtags. Dies ist die früheste im Wiki dokumentierte Ankündigung der später (Juni 2026) tatsächlich umgesetzten ~50-%-Erhöhung.
- Bestätigt (mit Datum 15.12.2025): Die Kommunalen Spitzenverbände haben ihre frühere Empfehlung, keine Lehrergeräte anzuschaffen, in einem Rundschreiben zurückgenommen — damit ist dieses Schreiben die früheste im Wiki dokumentierte Primärquelle für diese Rücknahme (bisher nur über die Juli-2026-Infoveranstaltung bzw. src-rs197-2025 bekannt).
2. Wartungs- und Pflegezuschuss: Auszahlungshinweis
Erinnerung an den Anspruch nach Art. 5 Abs. 3 / Art. 30 BaySchFG; Regelsatz 51,75 €/Schüler (2025). Auszahlung über sat:las (Landesamt für Schule digital), Authentifizierung über „Mein Unternehmenskonto" (bundesweit einheitlicher Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen) — Registrierung wird ausdrücklich empfohlen, da ab 2027 auch der 4-Säulen-Zuschuss über dieselbe Plattform abgewickelt wird und die (einmalige) Registrierung dafür zwingend erforderlich ist.
3. Verwendungsnachweise BayARn (nachrichtlich)
Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise im Landesteil der Bayerischen Administrationsförderung (BayARn) zum 31.12.2025 (zum Zeitpunkt dieses Wiki-Eintrags bereits abgelaufen — rein historischer Kontext, kein eigenständiges Förderprogramm-Profil im Wiki angelegt, da die Quelle nur die Fristerinnerung, nicht den Programminhalt beschreibt).
Einordnung
Ergänzt die Zeitleiste zwischen dem SchulMobE-Start (src-schulmobe-wup-start-2025-04, 04/2025) und der später bekannten Budgeterhöhung (src-schulmobe-endgeraete, 06/2026): Dieses Schreiben markiert den Moment, in dem SchulMobE von einem starren Jahresprogramm zu einem flexibleren, mehrjährig angelegten Übergangsinstrument wurde.
Verwandte Seiten
- src-schulmobe-wup-start-2025-04 — Gründungsschreiben SchulMobE/WuP-Zuschuss (04/2025)
- src-schulmobe-endgeraete — Programmübersicht, spätere Budgeterhöhung (06/2026)
- src-schulmobe-budgetprinzip — aktuelle (bereits geöffnete) Budgetlogik
- src-wartungs-pflegezuschuss — Wartungs-/Pflegezuschuss im Detail
- src-rs197-2025 — Städtetag-Rundschreiben, weitere Bestätigung der Lehrergeräte-Kehrtwende
- concept-4-saeulen-zuschuss — Nachfolge-Gesamtkonzept ab 2027